Rechte bei Privatverkauf über eBay?

Hallo , ich habe bei Ebay ein iPhone in einer Privatauktion gekauft was laut Beschreibung in einem neuwertigen Zustand sein soll.
Als ich dann nach erhalt der Ware diese ausprobieren wollte , stellte ich fest das das Gerät äußerlich in einem guten Zustand ist,allerdings es nicht nutzbar ist , da es sich nicht in das Funknetz einloggt und man deshalb nicht telefonieren kann geschweige denn andere funktionen nutzen kann. Ich habe mich am selben Tag beim Verkäufer gemeldet und ihm geschrieben , daß das Handy defekt ist und habe ihm das Problem geschildert. Er meinte nur , das er das Problem auch hatte und er die Schuld mir gab. Er meinte , das meine Simkarte schuld daran ist ! Ich habe etliche Simkarten probiert und keine funktioniert. Meine Sim funktioniert aber in einem Baugleichen anderen iPhone. Selbst der Hersteller , mit dem ich ca 50 Minuten telefoniert habe meinte , daß es wahrscheinlich ein Hardwareporblem ist , da Softwareseitig haben wir in den 50 Minuten ausschließen können. Mein Provider bestätigte mir auch , das meine Sim 100% kompatibel mit dem iPhone ist.Der Verkäufer meint nur , daß es bei ihm funktioniert hat und ihn das nicht interessiert.Für ihn hat sich das Problem erledigt.
In der Auktion schrieb er : Es handelt sich um einen Privatverkauf, daher keine Garantie und Rücknahme! Das Gerät kam aber bei mir defekt an! Soll ich einen Anwalt aufsuchen oder habe ich Pech , da ich von Privat gekauft habe ?

Viele Grüße Filth2

Hallo,

natürlich kannst du einen Anwalt einschalten - das steht jedem frei. Aber du kannst vermutlich davon ausgehen, dass der Verkäufer das iPhone im Beisein eines Freundes eingepackt hat und der beim Leben seiner Oma darauf schwört, dass es voll funktionsfähig war als es den Haushalt seines Freundes verlassen hat. Kannst du das Gegenteil beweisen?

Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Fehler nachweislich z. B. von Beginn an bestanden hat. Dann kannst du auch einen Anwalt einschalten, der dir dein Geld mit Hilfe des Gutachtens zurückholt. Immer gesetzt den Fall, dein Verkäufer hat überhaupt noch soviel Geld. Vielleicht bekommst du auch einen Schuldtitel, den kannst du dir dann übers Bett hängen. Und die Kosten für den Anwalt musst du natürlich auch vorstrecken.

Etwas anders verhält es sich, wenn du deine Zahlung z. B. über Paypal geleistet hast. Dann könnte der Käuferschutz greifen. Du könntest (das solltest du ohnehin tun) einen von der Bechreibung abweichenden Artikel melden. Wenn zu deinen Gunsten entschieden würde, könntest du dein Geld zurückbekommen.

Viele Grüße
Kirsten