Hallo,
es wäre ganz toll, wenn sich da jemand auskennt und mir weiterhilfen würde!
Es geht um einen Privatverkauf. Lauf Beschreibung hat der Verkäufer alles erwähnt, nur wegen einem fehlenden Wort hat ein Teil der Beschreibung eine doppelte Deutung, d.h. der Mangel wurde eigentlich erwähnt, aber nicht richtig ausgedrückt. Der Käufer möchte jetzt wegen diesen Mangels vom Kauf zurücktretten und hat bereits einen Anwalt mitrein gezogen!
Welche Möglichkeiten hat ver Verkäufer in diesem Zusammenhang?
Danke