Rechte beim Privatverkauf!

Hallo,
es wäre ganz toll, wenn sich da jemand auskennt und mir weiterhilfen würde!
Es geht um einen Privatverkauf. Lauf Beschreibung hat der Verkäufer alles erwähnt, nur wegen einem fehlenden Wort hat ein Teil der Beschreibung eine doppelte Deutung, d.h. der Mangel wurde eigentlich erwähnt, aber nicht richtig ausgedrückt. Der Käufer möchte jetzt wegen diesen Mangels vom Kauf zurücktretten und hat bereits einen Anwalt mitrein gezogen!
Welche Möglichkeiten hat ver Verkäufer in diesem Zusammenhang?

Danke

laut neuem gesetz,ist der verkäufer verpflichtet,eindeutig auf mängel oder fehler hinweisen.es muß!der käufer erkennen,das die ware in
ordnung oder nicht ist.wenn in der beschreibung nicht
eindeutig auf den mangel hingewiesen wird,hat der käufer das recht,die ware zurück zu senden.

Hallo Kristina Kimlatsch,

es geht so, eigentlich Privatverkauf haftet nicht für sein verkauftes Produkt, weil gibt keinen Garantie, wenn sie haben Fehler geschrieben Käufer kann nicht machen, er kann nicht mehr austreten, in diesen Fahl ich rate euch auch Anwalt reinziehen, auch wenn von Ihnen eingefügten Angebot kann man ein Screenshot machen, ich rate euch das zu machen, haben Sie dann Beweis, schauen Sie einfach in Ebay Privatverkauf Angeboten, es gibt nirgendwo Haftung, Garantie oder Gewährleistung, ich hoffe habe ich euch geholfen.

Grüß
DJmatsui

Hallo,
ich kenne mich leider nur im Arbeitsrecht aber nicht im Kaufrecht aus.
Gruß Oli

Das ist ein Rechtsproblem, auf das wir in diesem Forum nicht eingehen können. Auch haben wir keine Erfahrung mit derartigen Vorgängen.