Rechte der Schulleitung

Hallo allerseits,

darf eine Schulleitung (einer allgemein bildenden öffentlichen Schule) einen gültigen Beschluss der Lehrerkonferenz per Anordnung aufheben?

Land: Schleswig-Holstein
Gegenstand: Generelle Präsenzpflicht des gesamten Kollegiums an einem ansonsten unterrichtsfreien Wochentag bis 15 30 Uhr
weiterführende Fragestellung: Müssen diese Stunden gesondert vergütet werden?

Ich würde mich über konkrete Antworten von Experten im Bereich Schulrecht besonders freuen; rein persönliche MEINUNGEN sind i.d.R. bei so einem Thema eher nicht zielführend.

Viele Grüße an Alle hier,
pamiki

Hi,

keine Antwort, sondern eine Nachfrage:
wurde diese Präsenzpflicht von der Schulleitung eingeführt, oder will die Schulleitung sie abschaffen?

die Franzi