Hallo allerseits,
darf eine Schulleitung (einer allgemein bildenden öffentlichen Schule) einen gültigen Beschluss der Lehrerkonferenz per Anordnung aufheben?
Land: Schleswig-Holstein
Gegenstand: Generelle Präsenzpflicht des gesamten Kollegiums an einem ansonsten unterrichtsfreien Wochentag bis 15 30 Uhr
weiterführende Fragestellung: Müssen diese Stunden gesondert vergütet werden?
Ich würde mich über konkrete Antworten von Experten im Bereich Schulrecht besonders freuen; rein persönliche MEINUNGEN sind i.d.R. bei so einem Thema eher nicht zielführend.
Viele Grüße an Alle hier,
pamiki