Hallo auch,
nehmen wir mal an…eine Wohnungseigentümerin vermietet die 3 Zimmer einer 3-Zimmerwohnung an jeweils eine Person. Laut Mietvertrag über ein „Möbliertes Zimmer“ darf jede Person das Bad und die Küche mit nutzen.
Frage: Darf die Vermieterin die Bereiche Flur/Küche/Bad betreten?
Weiterhin nehmen wir mal an… die Abflußleitung zwischen Küche und HAuptabwasserleiund im Bad verstopft sei und bei Benutzung der Kücheninstallationen das Abwasser aus der Badewanne sprudelt …
Lt. Mietvertrag ist der Mieter zu „Kleinreparaturen“ an „Installationsgegenständen für Strom/Wasser/Gas und Heizung sowie an Gegenständen die seinem direkten oder häufigen Zugriff unterliegen (Fenster,Türn, Rolläden u.Glasscheiben)“ verpflichtet. Begrenzt auf 150€.
Frage: Da „Abwasser“ nicht expliziert erwähnt ist: Wer muß die Verstopfung beseitigen und bezahlen?..
Danke und Gruß
Auf Wunsch kann ich einen fiktiven Mietvertrag auch hochladen bzw. zuschicken…