Hallo,
ich habe mal grundlegende Fragen zu den Rechten eines Kommanditisten in einer GmbH & Co. KG. Wenn im KG-Vertrag eindeutig geregelt ist, dass die Geschäftsführung der GmbH obliegt, was genau hat man dann als Kommanditist denn überhaupt noch für Rechte? Ich habe hierzu mehr oder weniger nur gefunden, dass man das Recht zu Einsicht in die Unterlagen zum Jahresabschluss hat, also kann man die Buchhaltung kontrollieren. Darf man aber z.B. auch eine Gesellschafterversammlung fordern wenn die Geschäftsführung das nicht möchte, die Kommanditesten jedoch schon? Gemeint ist eine außerordentliche Versammlung. Kann man hier einzelne Tagesordnungspunkte einfordern (bei ordentlicher oder auch außerordentlicher Versammlung)? Es ist für mich nicht ganz schlüssig was man für Rechte hat, da ja scheinbar nur bei groben Verstößen der Geschäftsführung die Geschäftsführung abgesetzt werden kann und selbst das dürfte extrem schwierig sein gegen den einzigen Vollhafter. Kann man aber z.B. auf einen externen Geschäftsführer bestehen wenn man z.B. 65% der Stimmen hat? Wäre schön wenn ihr mir hier helfen könntet, da es hierzu sehr wenig Literatur gibt.