Rechte eines Kommanditisten

Hallo,

ich habe mal grundlegende Fragen zu den Rechten eines Kommanditisten in einer GmbH & Co. KG. Wenn im KG-Vertrag eindeutig geregelt ist, dass die Geschäftsführung der GmbH obliegt, was genau hat man dann als Kommanditist denn überhaupt noch für Rechte? Ich habe hierzu mehr oder weniger nur gefunden, dass man das Recht zu Einsicht in die Unterlagen zum Jahresabschluss hat, also kann man die Buchhaltung kontrollieren. Darf man aber z.B. auch eine Gesellschafterversammlung fordern wenn die Geschäftsführung das nicht möchte, die Kommanditesten jedoch schon? Gemeint ist eine außerordentliche Versammlung. Kann man hier einzelne Tagesordnungspunkte einfordern (bei ordentlicher oder auch außerordentlicher Versammlung)? Es ist für mich nicht ganz schlüssig was man für Rechte hat, da ja scheinbar nur bei groben Verstößen der Geschäftsführung die Geschäftsführung abgesetzt werden kann und selbst das dürfte extrem schwierig sein gegen den einzigen Vollhafter. Kann man aber z.B. auf einen externen Geschäftsführer bestehen wenn man z.B. 65% der Stimmen hat? Wäre schön wenn ihr mir hier helfen könntet, da es hierzu sehr wenig Literatur gibt.

Hat denn niemand eine Idee zum Thema?

Die kann man im HGB nachlesen:
HGB - Handelsgesetzbuch (gesetze-im-internet.de)

Wenn es keinen Gesellschaftsvertrag gibt, der Dinge anders regelt, gelten die gesetzlichen Regelungen und zwar genau so, wie sie da stehen.

Die Komplementär-GmbH führt die Geschäfte der KG und damit deren Geschäftsführer. Der Kommanditist hat mit dieser Gesellschaft - also der GmbH - exakt nichts zu tun.

Gruß
C.

Es geht ja nicht um die Geschäfte der GmbH sondern um die der KG. Konkreter: Die KG-Versammlung und deren Tagesordnung. Die Einberufung ist klar, kann nur die Geschäftsführung der GmbH machen, aber den ganzen Rest, kann den ein Kommanditest oder gar alle Kommanditisten zusammen beeinflussen in Sachen Tagesordnung?

Ich bezog mich auf diesen Satz:

Die GmbH ist geschäftsführend und auf die hat der Kommanditist keinen Einfluss. Natürlich kann man eine Änderung des Gesellschaftsvertrages herbeiführen und die GmbH durch eine andere bzw. durch jemand anderen ersetzen, aber das erscheint mir eine sehr gewaltsame Herangehensweise.

Es ist - wie Du sicher nachgelesen hast - im Gesetz nicht geregelt. Also gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages.

Was ist nun aber wenn auch im Vertrag nichts geregelt ist? Bei Vereinen weiß ich dass man durchaus als Mitglied Einfluss auf die Tagesordnung üben kann, aber wie sieht es bei der KG aus?