Hallo zusammen,
in der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind ja verschiedene Pauschalbeträge genannt, die einem als als Passagier zustehen wenn der Flug annulliert wurde. Habe ich aber auch einen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung wenn ich mehr als 24 Stunden später am Ziel ankomme bzw. zusätzlichen zeitlichen Aufwand hatte um meine Reise abzuschließen? Belegbaren Kosten wie Hotelkosten, etc. ausgenommen.
Oder spielt es keine Rolle ob der angebotene Ersatzflug 2 Stunden später fliegt oder erst 36 Stunden später?
Danke, Alex