Rechte/Pflichten bei falsch zugestelltem Paket (anderer Empfänger)?!

Was mich betrifft: alles OK. Ich war mir nur nicht sicher, ob Dir bewusst ist, dass es so etwas wie Versand per Nachnahme oder Gebühr bezahlt Empfänger in diesem Kontext nicht gibt.

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Warum insgesamt 3x Zeit verschwenden?
Der Paketlieferdienst hat offensichtlich kein Interesse, die Sache zu klären.

Nein, hast Du nicht.
Ich halte immer noch eine Mail an den Absender für erfolgversprechender. Der Absender hat das größte Interesse, daß die Sendung den richtigen Empfänger erreicht, damit er seine Rechnung bezahlt bekommt.
Im übrigen könnte der Absender evtl. auch mehr Druck auf den Paketlieferdienst ausüben als Du.
.
Soviel Roman wie Du jetzt hier geschrieben hast, hättest Du schon 10 Mails an den Absender schreiben können.

Ja, das ist wirklich erstaunlich.

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Nein, du verstehst nicht richtig. Vielleicht liest du mal, was sich geschrieben habe. Wenn dieses Hinzudichten und Freifantasieren zu deinem beruflichen Arbeitsstil gehört, dann gute Nacht.

Womit du dann komplett alles, was ich dazu sachlich-inhaltlich eingewendet habe. Wartezeiten, die Anlass für reihenweise Artikel im Internet geben, sind für dich also kein „Aufwand“. Irgendeine sinnvolle Erklärung, warum jemand telefonisch reagieren sollte, der dies schriftlich nicht getan hat, lieferst du ebenfalls nicht. Dein Vorschlag ist an keiner Stelle im vorliegenden Fall nennenswert sinnvoll. Und schon gar nicht sinnvoller, als sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen, unter den Vorsichtsmaßnahmen, die die Verbraucherzentrale empfiehlt. Denn auch die ignorierst du ja völlig.
Anscheinend frei nach dem Motto: Nur ICH bin der Experte…

Und deshalb ist es auch etwas völlig anderes, wenn der große Experte eine Antwort zuvor strahlend erzählt hat, wie super das bei der Hotline funktioniert. Dann ist das Evidenz. Sonst anektdotisch.



https://www.testberichte.de/r/produkt-meinung/gls-versanddienst-60336-1.html

Nämlich:
Aber wenn alle Menschen so dächten und handelten, würde heute niemand Hans Kohlhase kennen. Fiat iustitia et pereat mundus.

Kommt schon mal vor, dass man sich nicht mehr an das erinnert, was man geschrieben hat.

SElbstverständlichkeit? Wenn es ein „Zurück an Empfänger“ auf dessen Kosten durchaus gibt? Auch hier wieder für einen „juristischen Experten“ eine sehr lockere und willkürliche Wahl, was du als selbstverständlich siehst und was nicht.

Nur mal zur Erinnerung:
Den Schaden verursacht hat der Versanddienstleister!
Geschädigt wurde wirtschaftlich primär der Absender und der ungewollte Empfänger, weil er mindestens den Aufwand hat.

Und dein unter dem Begriff der „Tugendhaftigkeit“ gemachter Vorschlag ist nun, einem Versanddienstleister, den man sogar schon nett auf seinen Fehler hingewiesen und ihm eine Möglichkeit zur Korrektur gegeben hat, und der dies komplett ignoriert hat, dass man dieser Partei nun noch zusätzlich Geld hinterher wirft. Gar nicht wissend, ob der Absender das Paket überhaupt will und dem nun widerum nicht zusätzlicher Schaden entsteht, wenn das wieder vor der Haustür steht. Hauptsache, ganz tugendhaft hat der Versanddienstleister verdient. Zwei Mal. Davon ein Mal für Nichtleistung. Bärig.

Und zum Abschluss dann noch ein wenig Unterstellung. Puhhh…

Ja. Wirklich völlig erstaunlich. Nur gibt es im weiteren Sinne dazu ja sehr wohl sogar Urteile. Ganz so einfach, wie der „Rechtsexperte“ das beschreibt, scheint es ja nicht zu sein.
Dein Vorschlag, das Paket einfach an der richtigen Adresse vor die Tür zu stellen, kann einem zum Beispiel Probleme einhandeln!
https://www.rnd.de/wirtschaft/dhl-und-post-warum-sie-bei-der-paket-annahme-von-nachbarn-aufpassen-sollten-RKIXKR7NNBBMXPXJMD3RSODKOE.html#:~:text=Paket%20nie%20einfach%20vor%20die,gut%20genug%20darauf%20geachtet%20hat.
Vor dem Hintergrund, dass genau davor immer gewarnt wird, finde ich nicht nur den laxen Umgang mit dieser Nachfrage bedenklich, sondern wirklich schlimm, dass diese Nachfrage sogar genutzt wird, dem Fragesteller eins reinzuzwiebeln!

Der Fragesteller hat nicht mehr gemacht, als anzumerken, dass er einen Nachweis braucht, was er damit gemacht hat. Und das ist die rechtlich einzig richtige Reaktion, um zu verhindern, dass er seinerseits Ärger bekommt!

Vielleicht übersehe ich etwas oder verstehe etwas nicht richtig, aber woher kommt man an die E-Mail-Adresse des Absenders? Bei Privatpersonen ist das m.E. nahezu ausgeschlossen und bei Unternehmen wird man - wenn überhaupt - doch regelmäßig nur auf info@ stoßen und kann dann nur darauf hoffen, dass sich dort jemand dieses doch sehr speziellen Problems annimmt. Je kleiner das Unternehmen, desto größer sind wahrscheinlich noch die Chancen.

Lies nochmal nach.
Einen solchen Vorschlag habe ich nicht gemacht.

Hab noch mal nachgelesen.

Oder möchtest du dich Forenstilecht jetzt über den Unterschied auslassen zwischen „vor die Tür“ und „in den Hauseingang“?

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Du hast rechtmit Deinem Einwand, Ich ging von einem gewerblichen Versender aus. Es könnte natürlich auch ein ebay-Privatverkauf oder sowas sein.

Ich weiß jetzt nicht, ob der Fragesteller sich zu meinem 1. diesbezüglichen Vorschlag geäußert hat (und ich habe keine Lust 65 Posts - davon die Hälfte mich langweilende Streitereien - nachzulesen).

Vielleicht sagt @Lernstein mal was dazu, um welche Art Absender es sich handelt.

Nein. Das architektonisch interessante Gebäude hat auf 2 Etagen 18 Wohnungen. Nirgends im Bereich des Hauseingangs kann man ablesen, wer in welcher Etage an welchem Aufgang wohnt. Ich wäre bestimmt nicht durchs ganze Gebäude geirrt und hätte nach der richtigen Wohnungseingangstür gesucht
Als ich klingelte und sagte, warum und wieso, hat der Mieter den Türdrücker betätigt. Ich also nochmal geklingelt + ihm per Sprechanlage mitgeteilt, daß er zur Haustür kommen soll.

Büdde. Was du getan HAST, habe ich gar nicht in Abrede gestellt. Du hast als Alternative genau das vorgeschlagen, nämlich das Paket vor die Tür zu stellen. Und damit hättest du dich in Probleme gebracht. Wenn der Fragesteller (falls er die richtige Adresse hätte) dem folgen würde, auch.

Was ist daran so schwer? Und was ist daran so schwer, nach solch einem Hinweis einfach zu sagen: OK, wusste ich nicht. Gut, dass ich das nicht gemacht habe…

Mir ist das sogar sofort aufgefallen. Allerdings hatte der Fragesteller klargestellt, dass er die richtige Adresse gar nicht hat. Daher habe ich das zunächst so stehenlassen.

Aber nachdem du mit Guybrush im Chor nun sogar dem Fragesteller bösartig was unterstellt habt, fand ich doch mal sinnvoll, darauf hinzuweisen. Was hier abgeht, ist echt bekloppt.

Für jemanden, der sich über ellenlange Posts mit langweiligen Inhalten anderer auslässt, bist du aber ganz schön detailreich bei völlig irrelevanten Informationen.

Du oller Streithammel, Du mußt nicht lesen, was ich schreibe und Du mußt mir auch nicht antworten.

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Was hier abgeht, ist, warum ich dieses Forum so liebe. Auf der Sachebene wäre die Frage mit „Das ist tatsächlich juristisch unklar/ umstritten, welche Verpflichtungen du hast“ eigentlich sinnvoll beantwortet, eventuell noch unter Hinzufügung der von Guybrush erwähnten möglicherweise relevanten BGB-Paragraphen.
Statt dessen schreibt hier jeder, was er machen würde, was er auf keinen Fall machen würde…und sofort entbrennt ein Streit darüber, wer in welchem Haus wohnt, wie weit das Fundbüro ist und warum wer was falsch verstanden oder nicht gelesen hat.

Und das ist viel spannender als eine langweilige lakonische Antwort in einem Satz!

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So Ihr Lieben, ich klinke mich an dieser Stelle aus und möchte mich aufrichtig entschuldigen, dass meine Anfrage im Forum zu einer derartigen Diskussion geführt hat. Wo sind die Zeiten hin, wo noch generell wohlwollend für das Gegenüber „interpretiert“ wurde?!? Es lebe die neue und unverzeihende Moralgesellschaft :smiley:

Um es meinerseits abzuschließen: die Frage, was Person A faktisch/rechtlich tun MUSS, konnte wohl abschließend nicht beantwortet werden. Dennoch bin ich für alle Konjunktiv-Vorschläge wirklich dankbar und die Erwartung war natürlich auch nie, hier eine astreine Rechtsberatung zu bekommen. Aber hätte ja sein können, dass es schon mal jemandem passiert ist bzw. vielleicht ja jemand vom Fach ist und hier schon Erfahrungen hatte.

Meine Anmerkung zur „korrekten“ Über-/Abgabe des Paketes diente eingentlich eher dem geneigten, zukünftigen Leser dieser Anfrage, der vielleicht eine ähnliche Erfahrung wie Person A macht und im www nach Antworten sucht. Nicht dass es dann doch jemandem mal passiert, ein Paket einfach so vor die Tür des Empfängers zu stellen oder irgendwo abzugeben, ohne Nachweis. Für Person A ist das Thema damit tatsächlich durch: 2 Mails an den Dienstleister, 1 Mail (Emailadresse, da das Konatktformular der Webseite nicht funktioniert hatte und bei der Hotline keiner dran gegangen ist) - das muss reichen.

Danke nochmal an die vielen Vorschläge und viele Grüße.

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Ach was. Nun bin ich also der Streithammel? Weil dann doch stimmt, dass du einen rechtlich fragwürdigen Vorschlag gemacht hast…
Und deine Unterstellung, der Fragesteller hätte wahrscheinlich unlautere Absichten, ist friedliche Kommunikation? Sachbezogen?

Abschließend geht eh kaum, aber es ist doch ziemlich klar geworden, was Du auf keinen Fall tun solltest, nämlich das Paket nach ein paar Wochen einfach wegwerfen:

Du hast also die Wahl zwischen einem einfachen und ziemlich rechtssicheren Weg (Fundbüro), dem aufwendigen Weg (Absender, Empfänger und/oder Lieferdienst hinterherlaufen), dem bequemen, aber möglicherweise (wenn auch unwahrscheinlicherweise) riskanten Weg (aufheben und nach einigen Wochen oder Monaten wegwerfen) und dem wahrscheinlich strafbaren Weg (zu eigen machen).

Entscheiden darfst Du allein.

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Ja, bist Du und machst immer noch weiter mit Deinen Unterstellungen:

Mein einziger Vorschlag war: eine Mail an den Absender schreiben.
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Warum beantwortest Du die einfachen Fragen nicht?

Ich mache noch einen Vorschlag:
einen Brief aus Papier an den Absender schreiben. Kostet 85 Cent.
:wink:

Und wenn aber nu der nächste Briefkasten 3,4 km entfernt ist, nicht am täglichen Weg liegt und deshalb extra angefahren werden müsste, sodass auch noch Fahrtkosten und Zeitaufwand entstehen? Oder der Briefkasten befindet sich im absoluten Halteverbot, oder ist von Brombererranken umgeben oder wird von einem Deutschen Schäferhung namens Horst bewacht!

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