Hallo!
Frage: Darf der neue Mann der Mutter (somit Siefvater zum
Kind) z.B. Entschuldigungen für die Schule schreiben,
Zeugnisse oder Klassenarbeiten unterschreiben, im
Krankheitsfall Auskunft bekommen???
Diese Frage stellst Du besser im Rechtsbrett. Die Familienrechtsexperten werden Dir umfassend Auskunft geben können.
In Ö ist es so, dass JEDER Erwachsene, der im selben Haushalt lebt, als Erziehungsberechtigter gilt und Klassenarbeiten unterschreiben darf und vom Lehrer Auskünfte über das Verhalten und die Leistungen des Schülers bekommt.
Es ist gar nicht so selten, dass ein älteres, noch zu Hause lebendes Geschwister zu den Elternsprechtagen geht (jeder Lehrer sitzt in einem anderen Klassenzimmer und die Eltern gehen einzeln hinein, um über das Kind zu sprechen).
Hanna