Rechte und Pflichten bei Wohnungsübergabe

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Ich hatte jetzt 3 Jahre eine sogenannte Azubi-Wohnung. Die sah so aus, dass kein Stück Tapete an den Wänden waren, der Boden war teilweise kaputt usw.

Nun bin ich endlich ausgezogen und wollte die Wohnung an den Vermieter übergeben.

Zunächst gab es ein Telefongespräch, der Kontext war: „Es soll nur vernünftig aussehen“. Klang sehr gut.

Dann Vorabnahme. Der Mitarbeiter ging durch die Wohnung und sagte: „Also Flur, Küche und Bad neu tapizieren,denn hier waren zu viele Dellen in der Tapete. Die anderen Räume neu streichen und die Türen (welche ich mit mündlicher Zusage weiß lackiert habe) sollten entweder beklebt oder neu lackiert werden, da die Farbe fleckig und nicht deckend seien“

Da war ich natürlich sauer. Habe mit Hilfe von Familie die Wohnung eine Woche lang neurenoviert.

Dann nächste Übergabe. Wieder der Mitarbeiter. Ich hatte den Eindruck, dass er selber nicht genau wußte was er eigentlich wollte. Er denke, dass der Flur nochmaal gemacht werden sollten, da die Farbe fleckig sei. Er wollte aber noch eine Fachfirma (!) ranziehen, damit die ihm sagt, ob es so ginge. Die Türen wurden wieder bemängelt, die Farbe sei fleckig ung nicht deckend. Man merke hier an, dass ich die Türen bereits 4-mal gestrtichen haben. Daraufhin sagte er, dann solle ich nicht so eine billige Farbe nehmen. Die Farbe hat aber 15 € pro l gekostet.

Ich war also gereizt und rief beim Vermieter an, und fragte, ob es nicht eine andere Lösung gäbe. Der Chef druckste rum, er könne nicht jeden Mitarbeiter kontrollieren, er sei kompetent genug und so weiter. Aber er wolle sich mit dem Miarbeiter zusammensetzen.

Nun hatte ich gestern ein Schreiben im Kasten. Darin stand, dass alle noch mal zu machen sei, da alles fleckig und nicht deckend sei. Gleichzeitig wurde mir angekündigt, dass im Falle des Nichterfüllens man mir die gesamten Arbeiten in Rechnung stellen werden. Die Malerarbeiten allein würden 1000 € sein.

Nun meine Frage:

was darf der Vermieter verlangen und wann kann ma sagen, also es reicht?

Hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann .

Zur Info:

Die Helfer in meiner Wohnung und anderen sagten, dass die Wände nicht fleckig waren.

Danke

Hallo,
also meiner Meinung nach musst du eigentlich die Wohnung grade mal in dem Zustand hinterlassen in dem du sie bekommen hast, wenn da keine Tapete an der Wand war und du damals auf eigene Kosten renoviert hast kannst du die Tapete auch wieder abreißen. Das darfst du aber nur, wenn du dem Vermieter vorher angeboten hast die Tapeten zu behalten. Wenn die ihm nich passen ist es sein Pech.
In Rechnung gestellt werden, können dir diese Arbeiten meiner Meinung nach auch nicht. Alles was der Vermieter machen kann ist deine Kaution einzubehalten - MEHR NICHT! Damit sichert er sich eben gegen genau sowas ab. Falls du das Glück hast einen Anwalt zu kennen, oder es einen Mieterverein in der Gegend gibt solltest du mal Bilder von der Wohnung machen und dich da rechtlich beraten lassen. In den meisten Fällen muss heutzutage nämlich garnicht mehr renoviert werden beim Auszug, weil da so eine Standardklausel in den Mietverträgen als unwirksam erklärt wurde. Ich kann dir aber leider nicht genau sagen welche genau.
Wenn du der Meinung bist, dass die Wohnung so wie sie ist wirklich in Ordnung aussieht, kannst du auch dem Vermieter auch schriftlich damit drohen, dass du einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen willst. Wenn der dann dafür stimmt, dass das passt, muss den glaube ich den Vermieter bezahlen.
Am besten ist trotzdem - suche den Mieterverein (das ist nicht teuer) oder einen Anwalt auf!
Viel GLück!

Lieber Ratsuchender,
zunächst muß geklärt werden, ob Sie überhaupt zur Renovierung verpflichtet waren. Viele Renovierungsklauseln in sogenannten Formularmietverträgen sind inzwischen nicht mehr gültig, so daß es ausreicht, die Wohnung besenrein zu übergeben.
Für den Fall, daß Ihre Klausel gültig ist:
Machen Sie sich ein Protokoll über Ihre Kosten und den Arbeitsaufwand, sowie Fotos vom jetzigen Zustand, und ziehen Sie aus. Wenn der Vermieter Ihnen gegenüber eine mangelhafte Renovierung geltend macht, muß er die mangelhafte Renovierung beweisen (meist durch Sachverständigengutachten). In der Regel kann man sich dann auf einen Kompromiß einigen.
Viel Glück!

Hallo Schiwa29,

da haben Sie aber einen sehr gründlichen Vermieter erwischt.
Was hatten Sie denn beim Einzug für einen Vertrag abgeschloßen? Gab es ein Übergabeprotokoll, wenn ja was steht darin? Wurde vereinbart, dass Sie bei Auszug die Wohnung besenrein, oder renoviert zurückgeben müssen?
Sie sehn, Ihre Frage kann nicht mit ja oder nein beantwortet werden.
Waren bei Übergabe Zeugen dabei, die den UR-Zustand beurteilen könnten?
Grundsätzlich müssen Sie keine Schönheitsreparaturen nach 3 Jahren durchführen, wenn dies nicht vereinbart wurde.
Nochmals: Was sagt der Mietvertrag bei Einzug

  • war die Wohnung neu Renoviert? Dann müssen Sie die sichtbaren Abnutzungsspuren beseitigen.
  • wurde diese besenrein übergeben, dann ist die besenreine Rückgabe richtig.
    Sie müssen dem Vermieter keine unrenoviert übernommene Wohnung, renoviert zurückgeben.
    Gruß Fred

Bei dir ist wohl alles schief gelaufen. Hast du keine Zeugen, die bestätigen können, dass die Wohnung bei Bezug völlig unrenoviert war? Was sagt dein Mietvertrag? In meinen Mietverträgen steht, dass ein Mieter nach einer Wohnzeit von…Jahren, die und die Arbeiten entweder ganz durchführen muß, wenn es notwendig ist (das wurde auch von Gerichten so bestätigt, dass nicht generell alles neu gemacht werden muss, sonst es auf den Zustand ankommt)oder aber je nach Wohndauer anteilmäßig …% der Kosten übernommen werden müssen.
Also nach 3 Jahren kann ein Vermieter dir nicht die vollen Kosten aufbürden. Ob es ordentlich und fachgerecht ist, kann ich nicht entscheiden. Schau erst einmal, was in deinem Mietvertrag gedruckt ist und weise auf den Zustand bei Bezug hin.

Ich bin ab 14. 9. in Urlaub und kann dann keine Fragen beantworten.

ggf. wende dich an den Mieterverein deines Wohnortes.

Alles Gute.

Ulla

Prüfe doch bitte erst mal Deinen Mietvertrag, was steht dort drinn? Soll alles top neu und vom feinsten sein wenn Du ausziehst? Wenn ja mußt Du es so machen, wenn nicht langt das was Du bisher gemacht hast. Nehme Zeugen zur Übergabe mit mache ein schriftliches Protokoll halte fest was bemängelt wird,lasse es unterschreiben vom Vermieter. Mache Fotos zur Beweissicherung, damit kannst Du argumentieren. Wenn Du es willst kannst Du dann auch die Mängel nachbessern.Der Vermieter kann keine Fachfirma verlangen. Entscheident ist aber was im Mietvertrag steht und falls vorhanden was beim Einzug im Übergabeprotokoll steht.

Gruß connection

da liegt der Hund begraben. Man mag es kaum glauben, aber ich habe nie ein Übergabeprotokoll erhalten. Im Vertrag selber stehen diese üblichen Floskeln: alle 3 Jahre streichen usw… Das mit den Fotos werde ich auch auf jeden Fall machen.

Was steht in deinem Mietvertrag bezüglich Renovierung bei Auszug bzw. generell ?

Hallo,

gerne kümmer ich mich um deine Anfrage bzw. dein
Problem, wenn es noch aktuell ist.

Allerdings bräuchte ich da einige näher Informationen,
zumindest deinen Mietvertrag betreffend und das Zusammenspiel zwischen Arbeits- und Mietverhältnis, wenn es da was gibt.

Am besten du schreibst mir an meine eMail Adresse [email protected]

Grüße

Rene

Hallo,
Renovierungsarbeiten sollen schon „fachgerecht“ gemacht werden, aber auch nicht besser als es ein normalbegabter Heimwerker hinbekommt. Ob die Wände nun fleckig sind, kann ich von hier nicht beurteilen. Wenn ja, hast du wohl zu dünn gestrichen. Wenn die Wände sehr wellig sind, kann die Fleckigkeit auch durch Licht und Schatten entstehen. Per „Streiflicht“ kannst du sehr genau die Güte der Wände beurteilen. Richte eine helle Lampe quasi paralell zur Wand und schau dicht an der Wand stehend dem Lichtschein nach. Jetzt siehst du jede Unebenheit und jede schlecht gestrichene Stelle. Das vorab zur eigenen Kontrolle. Dann such dir einen Maler, der sich die Wohnung anschaut. (Irgendwo in der Gegend laufen bestimmt Malerarbeiten. Frag dort einen Handwerker oder die Malerwerkstatt von der nächsten Ecke. Für nen 10er sagt der dir, wie gut die Arbeiten sind (jetzt ohne Gutachten und sowas; einfach sein fachliches Urteil)Dann hast du einen Standpunkt für die Diskussion mit dem Vermieter.
Dies ist keine Rechtsberatung! Dafür musst du im Rechte-Brett nachfragen.
Gruß aus Köln
Christian

Wenn im Mietvertrag nur die üblichen Renovierungsfristen stehen, dann muß nicht bei Auszug neuwertig renoviert werden! Es langt dann wenn von 2 1/2 Jahren renoviert wurde. Nur nicht einschüchtern lassen!

da liegt der Hund begraben. Man mag es kaum glauben, aber ich
habe nie ein Übergabeprotokoll erhalten. Im Vertrag selber
stehen diese üblichen Floskeln: alle 3 Jahre streichen usw…
Das mit den Fotos werde ich auch auf jeden Fall machen.

Hallo,

zu prüfen wäre zunächst, ob Sie überhaupt zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet waren.
Dies kann nur anhand des konkreten Mietvertrages erfolgen.

Generell gilt, dass nach 3 Jahren Wohnungsnutzung Schönheitsreparaturen nur in Küchen und Bädern fällig sind. In anderen Räumen erst nach 5 Jahren, vorausgesetzt die Räume sind nicht völlig verwohnt.
Zwar mag die Wohnung hier verwohnt sein, allerdings beruht dies nicht auf Ihrem Nutzerverhalten, da die Wohnung ja bereits bei Mietbeginn z.B. keine Tapezierung aufwies.
Dies müßten Sie natürlich im Zweifel beweisen können, etwa durch Zeugen, die die Wohnung bei Einzug gesehen haben.

Ohne die genauen vertraglichen Regelungen zu kennen würde ich an Ihrer Stelle keine weiteren Arbeiten ausführen, da Sie eventuell bereits mehr gemacht haben als geschuldet.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.