Liebe www-ExpertInnen
Folgendes Problem:
Ein ZDL in unserer Einrichtung, einer WfbM, weigert sich, sich mit an der Arbeit, der Herstellung von Druckprodukten, zu beteiligen, obwohl unsere Mitarbeiter mit Behinderungen dort arbeiten.
Sein Argument:
Die Regeln des Zivildienstes verbieten es, dass ZDL produktiv für eine WfbM tätig sind, da diesen ein Profitgedanke zugrunde liegt Er will seine Tätigkeit auf Begleitung der behinderten Mitarbeit bei Essen und Hilfestellung bei den Toilettengängen reduziert wissen. Dies würde m. E. nur 10% seiner Arbeitszeit mit sinnvoller Arbeit füllen.
Ich als sein Dienstherr möchte dem entgegenhalten, dass es Sinn unserer Einrichtung ist, Menschen für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Was für Argumente würdet ihr anführen, um bei dem ZDL die Einsicht zu erzeugen, dass seine Haltung falsch ist?
Viele Grüße
Voltaire
Hallo,
ich muss dich enttäuschen: Der Zivi verhält sich korrekt, wenn die Sache so steht, wie Du schilderst. Wenn eine WfB im Wettbewerb auf dem Markt auftritt und wie jeder andere Gewerbetreibende Aufträge annimmt und erfüllt, dann darf sie sich keiner „billigen“ Zivis bedienen, um sich durch entsprechendes „Lohndumping“ einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen Marktteilnehmern zu verschaffen. Schließlich würde dies Arbeitsplätze auf dem freien Arbeitsmarkt gefährden.
Nun ist das natürlich immer eine recht problematische Sache, weil natürlich kaum ein Zivi ausschließlich Dinge macht, die „zusätzlich“ zu den Dingen getan werden, für die andere Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden. Der Zivi, der in der Kirchengemeinde den Pfarrbrief auf der alten Umdruckmaschine produziert, die sonst von einem Ehrenamtlichen bedient würde, ist da sicher noch der Idealfall. Würde die Maschine sonst vom Pfarrreferenten oder der Sekretärin bedient (die man sich so ggf. spart), ist die Sache eigentlich schon kritisch.
Wenn aber eine Druckerei, deren Hauptzweck es ist - im Wettbewerb mit anderen Druckereien - Druckwerke zu produzieren, hierfür auf einzelnen Stationen Zivis einsetzt, dann geht dies nicht. Anleiten und Hilfestellung für die Betreuten leisten ist OK, aber deren Arbeit übernehmen geht nicht.
Bei weiteren Fragen würde ich mich an den Regionalbetreuer des BAZ wenden.
Gruß vom Wiz
Liebe® Wiz
Danke für die Auskunft.
Viele Grüße
Voltaire
Schließlich würde dies Arbeitsplätze auf dem freien
Arbeitsmarkt gefährden.
Das ist sicher richtig, aber nebenbei stellt sich doch auch die Frage, ob es Sinn und Zweck des Zivildienstes gerecht würde. Der Zivi wäre ja endgültig nichts anderes mehr als ein Arbeitssklave, der für andere Leute das Geld heranschafft. Das kann doch nicht richtig sein. (Wenn ich da jetzt nichts übersehe.)
Levay
Hallo Levay,
Der Zivi wäre ja endgültig nichts anderes mehr als ein
Arbeitssklave, der für andere Leute das Geld heranschafft. Das
kann doch nicht richtig sein. (Wenn ich da jetzt nichts
übersehe.)
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da sogar mal ein Urteil darüber, alldieweil eine Stadt (ich glaube, es war Aachen) ZDLs an verschiedene Einrichtungen gegen 10 DM/Stunde verliehen hat. Damals bekam ein ZDL etwas 10 DM pro Tag. Diese Praxis wurde dann höchstrichterlich verboten.
Ralph
Hallo,
Das ist sicher richtig, aber nebenbei stellt sich doch auch
die Frage, ob es Sinn und Zweck des Zivildienstes gerecht
würde. Der Zivi wäre ja endgültig nichts anderes mehr als ein
Arbeitssklave, der für andere Leute das Geld heranschafft. Das
kann doch nicht richtig sein. (Wenn ich da jetzt nichts
übersehe.)
Ich weiß nicht wie es heute läuft, aber zu meiner Zeit, als man noch 21 Monate hatte, und sich „Ausbildung“ insoweit noch lohnte, war das ein ganz großes Geschäft. Rettungsdienst, Essen auf Rädern, Alten- und Behindertetnheime setzten Zivis statt tariflicher Arbeitnehmer in ganz großem Stil ein, und machten damit den Arbeitsmarkt in den entsprechenden Segmenten ziemlich tot. Zudem gab es kaum Wettbewerb, weil private Anbieter (ohne Zivis) einfach nicht konkurrenzfähig anbieten konnten.
Ich selbst bin über so eine Geschicht zum Jurastudium gekommen. In meiner Einrichtung sollte ich komplette Wochenenden von Freitagnachmittag bis Montagmittag alleinverantwortlich eine Behinderteneinrichtung mit 35 geistig Behinderten leiten. Das habe ich mir zweimal angetan. Am zweiten Wochenende gab es Nachts beinahe eine Vergewaltigung in einem Nebengebäude, von der ich erst am nächsten Morgen erfuhr. Als ich den Täter darauf ansprach, wollte der vom Balkon springen. Als auf meinen Anruf in der übergeordneten Einrichtung dann nur die lapidare Bemerkung kam, ich solle den Mann in die Psychiatrie einweisen lassen, war Schluss mit lustig. Der Regionalbetreuer war am nächsten Morgen da, und wollte die Zivis eigentlich gleich mitnehmen. Wir haben dann Weiterbeschäftigung zum Wohle der Betreuten angeboten, verbunden mit intensiver Betreuung durch das BZA. Da wir nunmehr nicht mehr den vollen Betreuerjob machen durften, mussten dann innerhalb weniger Wochen fünf neue examinierte Vollzeitkräfte eingestellt werden, die man sich vorher gespart hatte.
Gruß vom Wiz
Hey dar ich vor nen paar monaten selbst ein Zvildienstleistender in einer Werkstatt für Behinderte war kann ich dir vieleicht weiterhelfen!Dieses Problem ist glaub ich eine typische Zivildienst haltung!Nach dem Motto:„Ich muss nicht mehr machen wie ich muss“!Also da er in dem sinne ein einfacher Angestellter ist muss er natürlich auch die Arbeiten mit ausführen!Er hat nicht das Recht diese Arbeit zu verweigern!Er darf es nur nicht den ganzen Tag machen!Denn seine Hauptaufgabe ist es die Behinderten mit zu betreuen!Gruss Henrik