Rechte Vermieter

Guten Abend.

Folgendes Problem: Vor drei Jahren wurden in einem 25 Parteienhaus die Steigleitungen (WW KW und Z, sowie Abfluß) erneuert. Es gab eine Ausschreibung und eine ansässige Firma erhielt den Zuschlag. Kosten beliefen sich auf ca. 120.000 Euro.
Jetzt soll gleiches im Nachbarhaus, baugleich, durchgeführt werden. Auf der Eigentümerversammlung wurde seitens der Verwaltung erklärt, das die damals ausführende Firma den Auftrag erhält. Kostenvoranschlag liegt bei ca 145.000 Euro.
Die Frage ist jetzt, ob der ein, oder andere Eigentümer nicht auf einer erneuten Ausschreibung bestehen kann?

Danke schööön.

Hallo,

so ganz grundsätzlich kann man als Eigentümer erwarten, daß für eine Operation dieser Größe drei Angebote eingeholt werden. Allerdings frage ich mich, was das Ziel sein soll bzw. wo das Problem ist. Selbst wenn die Arbeiten absolut identisch sein sollten, dann sind doch knapp drei Prozent p.a. Preissteigerung über vier Jahren (ein Jahr Vorlauf zwischen Angebotseinholung und Ausführung unterstellt) durchaus im Rahmen.

Gruß
C.

Natürlich, völlig richtig. Das ist aber auch nicht der entscheidende Punkt. Da so mancher Eigentümer bereits schlechte Erfahrungen mit o.g. Firma machen mußte, wäre es zumindest eine Möglichkeit, eine andere Firma in seine Wohnung zu lassen. Die Verwaltung beauftragt eben auch bei „Kleinigkeiten“ selbige Firma.

Moin,

das sollte doch demokratisch zugehen…
Wenn eine Mehrheit der Eigentümer den Kopf vertikal schüttelt: nö… keine Chance außer: Du kannst mit einem stimmungsvollen Beitrag auf einer Versammlung diese zur Richtungsänderung bewegen…

Mit den „schlechten Erfahrungen“ … Nachbars Kirschen sind sowieso besser … in den eigenen ist immer mal ein Wurm.

LG
Ce

Hallo,

oder aber, es gibt einen Beschluß des LG Frankfurt, der besagt, daß drei Angebote bei Beschlußfassung vorliegen müssen und wenn das nicht der Fall ist, der Beschluß anfechtbar ist. Wenn ich mir das recht überlege, bin ich mir sogar ganz sicher, daß sich das so verhält.

Gruß
C.

ist bei mir 20 Jahre her bei so einer Situation:
Mehrheitseigentümer hat für Sanierung „seine“ Firma für die Arbeiten in der EV vorgeschlagen. gut 45% waren dagegen und wollten andere Fa. beauftragen…
Angebote eingeholt, sonder EV abgehalten…
Zuschlag erhielt… ???
Rate mal…

Dolle Geschichte; hat nur leider nichts mit der aktuellen Rechtslage oder der Frage zu tun.

Ok, dann gilt das gesagte: die Verwaltung muß drei Angebote einholen. Macht sie das nicht, ist der Beschluß anfechtbar.

finde doch: wenn abgesegnet durch EV, dann stellt sich die Frage: Lohnt ein Einzelkampf?

Ja, wenn. Zwar gab es eine EV, aber abgestimmt wurde da über genau nichts. Die Firma wurde von der HV eben als gottgegeben hingestellt. Aber die Frage bleibt: Ist eine Ausschreibung zwingend, oder eben nicht. Natürlich, sollte eine Ausschreibung nicht nötig sein, hat eine Abstimmung zu erfolgen, aber das ist eine andere Sache.

und da sind wir genau bei dem Punkt:

Du kannst es durchsetzen… ja
mögliche Szenarien:

  1. der Verkäufer HV stellt alle vor und verkauft die bisherige Firma als „Beste“ - Abstimmung: die „Beste“ wird genommen. Kosten von Verwaltung für Ausschreibung, neue EV und evtl. für den Verzug gehen zu Lasten aller. Das macht Freunde
  2. wie eins, aber „Günstige“ wird genommen. Irgendwas ist bei Ausführung (z.B. Sonderposten): HV „Das habt Ihr nun davon“. Das macht auch Freunde
  3. wieder die Günstige: Alles läuft Prima und jeder zahlt 500,- weniger: interessiert keinen… Schnee von gestern. Nächste EV: „Leider können wir den Handwerker nicht nehmen, wir müssen ja erst Ausschreiben… das dauert denn…“ auf wen wird gezeigt? Das macht auch Freunde

Nein… gleich auf die Hinterbeine stellen und dafür kämpfen und Mehrheiten vorher organisieren. Für das nächste mal…

1 Like

Du hast ja mit allen Ausführungen recht. Mir ging es eben wirklich nur um Ausschreibung ja, oder nein. Ob dann in irgendeiner Form reagiert wird, ist eine andere Sache, zumal es mich persönlich nicht betrifft.

Warum denn nicht? Eigentumsgemeinschaften sind doch kein rechtsfreier Raum, in dem man sich alles gefallen lassen muß und schon mal gleich gar nicht, wenn man offensichtlich über den Tisch gezogen werden soll wie in dem von Dir beschriebenen Fall.

In Deiner Welt vielleicht. In jeder anderen gibt es auch das Szenario, daß man nicht von Hausverwaltung und anderen Eigentümern verladen wird und vernünftige Entscheidungen auf vernünftiger Grundlage getroffen wird. Aber Du hast schon recht: wir sind hier nicht in der Rechtsabteilung und deswegen sind natürlich wirre Geschichten, wilde Szenarien und „die ganze Welt ist schlecht“-Gejammere viel sinnvoller als rechtliche Auskünfte.

1 Like