Guten Abend.
Folgendes Problem: Vor drei Jahren wurden in einem 25 Parteienhaus die Steigleitungen (WW KW und Z, sowie Abfluß) erneuert. Es gab eine Ausschreibung und eine ansässige Firma erhielt den Zuschlag. Kosten beliefen sich auf ca. 120.000 Euro.
Jetzt soll gleiches im Nachbarhaus, baugleich, durchgeführt werden. Auf der Eigentümerversammlung wurde seitens der Verwaltung erklärt, das die damals ausführende Firma den Auftrag erhält. Kostenvoranschlag liegt bei ca 145.000 Euro.
Die Frage ist jetzt, ob der ein, oder andere Eigentümer nicht auf einer erneuten Ausschreibung bestehen kann?
Danke schööön.