Muss ich mich für zuwenig Haus,Rest-und Sperrmüll bei meinem Abfallentsorger rechtfertigen? Ich soll schriflich darlegen wie und wo ich sachen entsorge,gleichzeitig werden alle die soeinen Brief erhalten haben verdächtigt den Müll illegal zu entsorgen.
Muss ich mich für zuwenig Haus,Rest-und Sperrmüll bei meinem
Abfallentsorger rechtfertigen? Ich soll schriflich darlegen
wie und wo ich sachen entsorge,gleichzeitig werden alle die
soeinen Brief erhalten haben verdächtigt den Müll illegal zu
entsorgen.
Hallo Bofraluda,
wer will etwas von Dir wissen?
Auskunftspflichtig bist Du nur Behörden gegenüber und dann auch nur im besonders begründeten Einzelfall? Irgendwelchen Sherrifs oder privaten Entsórgern gegenüber bist Du zu nichts verpflichtet.
Wenn du nähere Auskünfte brauchst schicke mir mehr infos.
Gruß rennfietse95
Hallo rennfietse95,bin ich zur Auskunft verpflicht wenn der Abfallverband in seiner Satzung dies vorschreibt und bei zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe droht? Sind Satzungen automatisch Gesetze? Die Satzung ist unter www.schwarze-elster.de zu lesen.Abfallentsorgungssatzung §26 Auskunftspflicht und §30 Ordnungswidrigkeiten. Danke
Hallo bofraluda,
lieder ist „mein“ Jurist grade nicht greifbar.
DArum aus meiner Sicht: Die Auskunftspflicht und auch das Betreten von Grundstücken besteht gegenüber dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt als Ordnungsbehörde. Die können Ihr Recht auch notfalls mit der Polizei durchsetzten (z.B. bissiger Hund und Herrchen auf einem Schrottplatz: da geht ein Verwaltungsbeamter allein nicht rein. Der holt sich hilfe bei der Polizei). Ansonsten dürfen die Kreisbeamten auf Dein Grundstück und sich umsehen. Würden aber nie in Deine Wohnung kommen, die ist im Normalfall besonders per Gesetz geschützt-es sei denn du sammelst zuhaus, stadtbekannt, Giftmüll und gefährdest die Öffentlichkeit.
Der Abfallverband darf anscheinend die relevanten Daten für seinen Abfallgebührenbescheid bei Dir erfragen (Personenzahl,gewünschter Abfuhrrythmus) -mehr nicht. Wenn Du jedoch falsche Angaben machts kann der Landkreis eingeschaltet werden.
Schriftliche Nachweise wo Du mit Deinen Abfällen bleibst mußt du nicht sammeln oder archivieren (§1 (3) NachwV)! Privatmenschen sind demnach nicht nachweispflichtig. Deine Antwort würde lauten: Sofern Müll anfällt wird er immer ordnungsgemäß entsorgt.
Aber mal ehrlich, was wollen die denn von Dir:
Gib doch einfach an wieviele Menschen bei Dir Wohnen (Studenten zahlen die Hälfte).
Eure Gebühren liegen noch im Rahmen finde ich. Und zahlen musst Du so oder so. Die Pro Kopf Mindestpauschale gibts es deutschlandweit soviel ich weiss. Nimm das kleinste Gefäß/Volumen mit der längsten Abholfrequenz.
Demnächst darfst Du wahrscheinlich noch die Biotonne bezahlen, aber da kannst du ja nen Kompostplatz auf Deinem Grundstück einrichten (da kommt die Kommune wieder kucken ob dus auch ordentlich machst).
Viel Glück und lass Dir bloss nicht die Laune verderben.
Danke für deine Hilfe,ich wünsche noch ein FROHES FEST
Danke für deine Hilfe,ich wünsche noch ein FROHES FEST
Danke. Ich wünsche auch Dir und Deinen Lieben Gesundheit und Glück im neuen Jahr.
Gruß rennfietse95