Hallo, ich wüsste gern, ob es rechtliche Anforderungen an Kontoauszüge gibt. Ich frage, weil auf den Kontoauszügen der Deutschen Bank das Buchungsjahr nur auf der ersten Seite ausgedruckt ist, auf den Folgeseiten bei jeder Buchung nur Tag und Monat. Manchmal reicht man nur eine Seite beim Finanzamt ein; es wundert mich, dass die das annehmen. Und wenn man in einem Ordner mit Kontoauszügen mehrerer Jahre nach Buchungen sucht, ist das sehr unpraktisch. Danke im Voraus und Gruß, Anselm
Hallo!
Ne konkrete Antwort habe ich nicht, aber meine Sparkasse druckt das Jahr auch nicht auf jedes Blatt.
Allerdings steht das volle Datum im Text der meisten Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Geldabhebungen, so daß das Jahr meist gleich mehrfach auf dem Blatt steht. Daß es nicht immer zentral auch an einer Stelle steht, ist in der Tat bescheuert.
Die Volksbank hier um die Ecke druckt dagegen auf jedes Blatt den Tag des Ausdrucks.
Schade. Ich hatte mich schon gefreut, von der DB unter Androhung rechtlicher Konsequenzen die Jahresangabe auf den Folgeseiten fordern zu können. Ich könnte es ihnen auch als Dienst am Kunden vorschlagen, aber dort jemand zu finden, der zuständig ist, ist mir zu umständlich.
Dank und Gruß, Anselm
Naja, wenn du schon dabei bist, könntest du sie auch bitten, vielleicht mal von diesem elendigen Papier-Format und dieser Schreibmaschinenschrift Abstand zu nehmen. Das ist dermaßend ätzend und unübersichtlich, daß mir regelmäßig die Augen weh tun, nachdem ich die Steuererklärung meiner Mutter gemacht habe. Keine Ahnung, wie andere das beruflich den ganzen Tag machen können.
Ich habe auch ein Konto bei der DKB, deren Auszüge kann man nur als PDF herunterladen, und sind eine Wohltat für die Augen, alleine schon wegen dem DinA4-Format:
Allerdings moppert das Finanzamt wohl manchmal, weil der Auszug kein Klopapier-Format hat, daher steht auf Seite 2 auch, daß dieser Auszug wegen §§§ gültig ist, und man sich an die DKB wenden soll, wenn das nicht akzeptiert wird.