Moin moin,
angesichts der unklaren Lage bzgl. der Gas-, Holz- und Pelletsversorgung haben ein paar Kollegen und ich darüber philosophiert, eine LKW Ladung Holz (ca. 50 RM) und Pellets (DIN Plus) aus einem Drittland zu bestellen. Davon soll die Hälfte (inkl. aller Pellets) zum Selbstverbrauch sein, die andere Hälfte (25 RM) würden wir z.B. über Kleinanzeigen verkaufen wollen, auch weil die NRW Gesetze laut meiner Information die permanente Lagerung von über 15t festen Brennstoffen zumindest in Gebäuden (=> vorhanderer Schuppen) untersagt.
Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, das Ganze würde laut Angebot „6000€ (inkl. Import- u. Transportkosten) + 7% MwSt“ kosten. Preis pro RM wäre hier also brutto 128,40€
Frage : Darf man davon ausgehen, dass bei diesen Angeboten, bei denen Zahlung bei Lieferung vor Ort vereinbart ist, die 7% und etwaige Einfuhrsteuer bereits an den deutschen Fiskus abgeführt wurden? Oder muss man sich dieses (vorab) extra bestätigen lassen?
Frage : Da ja das FA sicherlich dem Ganzen eine Gewinnabsicht (*) unterstellt: Wie sieht das Ganze optimalerweise steuerrechtlich aus?
Ich gehe davon, dass etwaiger Gewinn (d.h. 25*(Verkaufspreis-128.40€)) zu dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss, den der Auftraggeber (derjenige der obigen Gruppe mit dem niedrigsten Steuersatz) hat. Liege ich da richtig?
Frage : Darf das Ganze zu 128.40€ pro RM verkauft werden oder gibt es da (gesetzliche) Vorgaben, die das verhindern?
Frage : Sind für diese einmalige Aktion andere Sachen notwendig (z.B. Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft, andere räuberische Institutionen, Versicherungen, etc) bzw. zu zahlen? Und wenn ja, in welcher voraussichtlichen Höhe?
Gruss
mt6502
(*) Die „Gewinnabsicht“ wären vielleicht die drei Kasten Bier, die wir dem Staplerfahrer geben müssten, damit er uns die RM-Paletten korrekt ablädt bzw. diese auf den Anhänger der „Kunden“ stellt. Ansonsten will daran keiner was verdienen.