Hallo Ihr Lieben,
wer kann mir helfen, ich brauche den rechtlichen Werdegang vom Patienten der aus dem Krankenhaus in ein Pflegeheim eingewiesen wird.
Was muss ich wissen über den Patienten?
Was sind die rechtlichen Bedingungen dafür?
Lg Dana
Sorry, rechtliche Fragen sind nicht mein Fachgebiet. Da kenne ich mich nicht aus.
Hallo Dana,
leider verstehe ich nicht was genau Deine Frage ist. Könntest Du sie bitte spezifizieren?
Mit freundlichem Gruß,
Jens
Hallo,
es gibt oft einen Sozialdienst in größeren Krankenhäusern.Wende Dich am Besten mal an die.
Ich glaube die kümmern sich um solche Dinge.
Ich selber weiß auch nicht mehr darüber.
Gruß
Thomas
Hallo Dana,
zwar bin ich kein Anwalt, aber ich versuche, Ihre Frage zu beantworten (ohne Gewähr)
Zunächst einmal sollte geklärt werden, wer über das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ des Patienten verfügt. Sofern er das selbst noch inne hat, kann er nicht in ein Pflegeheim „eingewiesen“ werden!
Kein Patient kann dazu gezwungen werden. Es sei denn, eine gerichtliche Verfügung bestätigt, dass der Patient nicht mehr selbst darüber urteilen und entscheiden kann. Das kann beispielweise dann der Fall sein, wenn der Patient zum einen eine Gefahr für sich und andere darstellt oder zum anderen die weitere nachstationäre Versorgung nicht geklärt ist. Meistens werden die Patienten in letztem Fall jedoch auch nicht einfach so ohne Weiteres in ein Pflegeheim geschickt. Hier gibt es genügend Institutionen, die eine nachstationäre Versorgung im häuslichen Bereich gewährleisten!
So lange der Patient selbst entscheiden kann und nicht entmündigt wurde (auch in Teilbereichen wie der Aufenthaltsbestimmung möglich), wird er nicht in ein Pflegeheim verwiesen. Ausserdem wird man nicht in ein Pflegeheim „eingewiesen“, sonderen die Bewohner ziehen dort ein!!! Das ist ein erheblicher Unterschied, wenn man die Heimbewohner selber fragt. Die meisten entscheiden sich selbst, in ein betreutes Wohnen oder Pflegeeinrichtung zu ziehen!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen - ansonsten können Sie gern nocheinmal mailen!
Grüße aus Hamburg
Sindy
Sorry, rechtliche Fragen sind nicht mein Fachgebiet. Da kenne
ich mich nicht aus.
Danke Dir trotzdem.
Lg Dana
Hallo Jens,
Ich benötige hilfe bei der Frage:
Was muß ich als Pflegeheim über einen Patienten wissen wenn er aus dem Krankenhaus auf anraten des Arztes ins Altenheim bzw. Pflegeheim kommt?
Lg Dana
Hallo Thomas,
Danke für Deinen Tipp.
Lg Dana
Hallo Sindy,
Danke für die ausführliche Beschreibung jetzt bin ich einen Schritt weiter.
Lg Dana
Hallo,
solange die Patientin mündig und entscheidungsfähig ist, gibt es keine rechtlichen
Bedenken, wenn er in den Umzug einwilligt. Wenn der Patient sich aber weigert und
uneinsichtig ist, gibt es keine rechtliche Grundlage zur Zwangseinweisung.
Eine Ausnahme ist es, wenn der Patient durch ein richterliches Gutachten eine
Betreuung erhält und der Betreuer für ihn entscheidet.
Als nächstes müssen dann die Pflegekosten bezahlt werden. Dabei steht zunächst
der Bewohner selbst in der Pflicht und nachfolgend die Kinder.
Dabei gibt es klare Einkommensgrenzen, bevor das Sozialamt einspringt.
Liebe Grüße,
Jens