Rechtliche Bestimmungen für einen

… USA-Schüleraustausch: welche gibt es? Muss beiVolljährigkeit aller teilnehmenden Schüler für einen2-Wö.Austausch eine Aufsichtsperson mitfahren?

Hier nochmal etwas präziser:

Hallo liebe Forengemeinschaft,
ich habe eine Frage, auf die ich noch keine treffende und verlässliche Antwort gefunden habe, daher wende ich mich an euch.

Meine Berufsfachschule hat eine Partnerschule in Minnesota, mit der jährlich ein Austauschprogramm veranstaltet wird (drei Schüler kommen nach Deutschland, drei engagierte und am Projekt beteiligte deutsche Schüler werden ausgelost). Die vierte Person soll laut Schule ein Lehrer werden, jedoch findet sich bisher noch keiner, es gäbe aber einen Schüler, der es verdient hätte, noch mitzufahren und es besteht eine kleine Chance, den Schulleiter mit treffenden Argumenten zu überzeugen, dass anstelle des Lehrers doch ein weiterer Schüler fahren könnte.

Wie ist es mit den rechtlichen Bedingungen? Der Ausdruck „Schüleraustausch“ trifft erst ab drei Monaten Aufenthaltsdauer zu, es handelt sich jedoch hier nur um zwei Wochen. Muss bei der Volljährigkeit aller vier Schüler noch zwingend eine Aufsichtsperson mitreisen?

Gibt es noch andere rechtliche Bestimmungen, die wir beachten müssen?

Fallen euch noch gute Argumente ein, warum anstelle eines Lehrers, der gar nicht einmal am Projekt beteiligt war, lieber ein engagierter Schüler mitfahren sollte?

Vielen Dank für eure Zeit und Antworten!
-,Klippschliefer

sorry, aber da kenne ich mich gar nicht aus, wünsche euch trotzdem viel Spaß.
Le-Ta