Rechtliche Frage zur "falschen Produktbeschreibung"

Guten Tag,
Ich kaufte mir auf eBay vor kurzem ein IPhone. In der Beschreibung hat der Händler angegeben dass Handy habe noch 96% Akku. IPhones werden ja immer bzgl Zustand des Akkus in % angegeben.
Nun ist es angekommen und der Zustand des Akkus beträgt 80% was nun einen Wechsel des Akkus in Anspruch nimmt.
Er meinte darauf hin zu mir dass ja lediglich gemeint war viel voll der Akku geladen wäre.
Ist dies nicht irreführende Artikelbeschreibung?

Viele Grüße

Und das ist allgemein bekannt und so definiert ?
Und gleich nach dem Auspacken und einschalten zeigte es an "Akku muss ersetzt werden " Oder interpretierst du das nur so. Gerät geht doch offenbar einwandfrei.
Wenn Händler hättest Du doch das Rückgaberecht. Ist das schon verstrichen ?

MfG
duck313

Hast du erfolglos versucht den Akku auf 96% aufzuladen?
Wenn ja, kannst Du „Fehler in der Beschreibung“ als Grund für die Rückgabe angeben.

Eigentlich schon, ja. Es geht um den Akkuzustand. Wenn er nur noch 80 % Ladekapazität hat, entlädt er sich deutlich schneller. 80 % sind auch das Limit für Apple:

Dein iPhone hat Anspruch auf einen kostenlosen Batterieaustausch, wenn du AppleCare+ hast und die Batterie deines Produkts weniger als 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität erreicht.

Ich würde das tatsächlich als Verarsche interpretieren.

2 Like

So sah ich es auch. Darauf hin sagte ich ihm ich würde den Kauf gerne rückgängig machen. Er meinte Rückgabe ist ausgeschlossen da Privatverkauf und er es auch so in die beschreibung geschrieben hat.
Danke schonmal für eure Antworten.

Bei einer Reklamation (falsche Beschreibung) ist eine Rückgabe auch bei Privatverkauf möglich. Andernfalls wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Ich würde bei EBay einen Fall eröffnen.

2 Like

Das Zauberwort heißt „Gewährleistung“, alternativ „Sachmängelhaftung“.

Mindestvoraussetzung für Ansprüche des Käufers ist ein Mangel. Darunter versteht man die käuferungünstige Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit der Kaufsache. Die Soll-Beschaffenheit ergibt sich primär aus der Vereinbarung und bei eBay folglich aus der Auktionsbeschreibung.

Für die Auslegung des Vertrages kommt es darauf an, wie ein verständiger, fiktiver, quasi objektiver Dritter anstelle des Käufers die Auktionsbeschreibung verstehen durfte. Wenn der Käufer den Auktionstext so verstehen durfte, dass die Ladungskapazität gemeint sei, liegt ein Mangel vor.

Ausgeschlossen sind Mängelrechte in diesem Fall, wenn es einen wirksamen Gewährleistungsausschluss gibt. Das ist auch bei „Privatauktionen“ kein Automatismus. Einen wirksamen Auschluss der Gewährleistung allerdings kann man nur noch überwinden, wenn der Verkäufer für eine bestimmte Eigenschaft eine Garantie übernommen oder den Käufer arglistig getäuscht hat.

Kommen Gewährleistungsrechte in Betracht, so darf der Verkäufer grundsätzlich nacherfüllen. Weitere Ansprüche des Käufers, auch die Rückabwicklung des Vertrages, kommen nur in Betracht, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese fehlgeschlagen ist.

Bei nachweiser arglistiger Täuschung käme allerdings eine Anfechtung des ganzen Vertrages in Betracht.

Die obigen Ausführungen sind in gebotener Form vereinfacht.

1 Like

In diesem Fall wäre das ebay.

Nein, in diesem Fall wäre das - wie in jedem anderen Fall auch - ein fiktiver, gleichsam objektiver Dritter, der sich anstelle des tatsächlichen Erklärungsempfängers einer verständigen Auslegung bedient.

1 Like

Juristisch ja, aber in der Praxis entscheidet EBay, ob es die Reklamation akzeptiert und damit die Rückgabe durchführt.

Die Möglichkeiten, die Ebay zur Reklamation von Mängeln bietet, sind nur - nicht unumstrittene - Vehikel zur weitgehend automatisierten Abwicklung derartiger Beschwerden. Ganz gleich, wie Ebay entscheidet (Algorithmus oder Mensch): das verdrängt nicht die üblichen Ansprüche der Beteiligten. Käufer und Verkäufer sind völlig frei darin, anschließend oder parallel den normalen Rechtsweg zu beschreiten.

1 Like

Wie lautet der genaue Wortlaut?

Ich kenne den Begriff natürlich umgangssprachlich als „die momentane Ladung des Akkus beträgt 96%“, aber eine solche Angabe ist in einer Artikelbeschreibung vollkommen fehlplatziert, da sie keine Produkteigenschaft sondern einen temporären, jederzeit veränderlichen Momentanzustand beschreibt.

Analogie:
„das angebotene Auto fährt 150 km/h“.
Was kann daa bedeuten? Na klar, dass das Fahrzeug unter üblichen Bedingungen 150 km/h erreichen kann und nicht, dass das Auto im Augenblick der Angebotserstellung gerade mit Rückenwind die Gefällestrecke an den Kasseler Bergen herunterfuhr - ansonsten aber wegen eines Motorschadens in der Ebene kaum noch 120 km/h fahren kann.

Sonnenklar ist diese Auslegung nicht und auf einen Prozess würde ich es wohl nicht ankommen lassen.

Dass der windige Verkäufer hier absichtlich irreführende Angaben machte, dürfte klar sein - aber wenn er sich auf eigene Dummheit und mangelnde Erfahrung beruft, wer will ihm das Gegenteil beweisen?

eBay entscheidet auf Basis ihrer Rücknahme-Richtlinien, nicht auf Basis, was rechtlich (sonst noch) so alles möglich wäre. Das ist auch „in der Praxis“ so.

eine technische Frage dazu:

Ist es auch vorstellbar, dass der Akku sich auf dem Transportweg verschlechtert haben könnte?

Zum Beispiel, wenn die Sendung ein ganzes Wochenende bei -10°C draußen vor dem Frachtzentrum auf der Wechselbrücke auf den Weitertransport wartete, und/oder gar per Luftfracht unterwegs war?

Grundsätzlich nicht auszuschließen, aber nicht von 96 auf 80 %. Zumal der Verkäufer (anscheinend doch Privatverkäufer und kein Händler) gemeint haben wollte, wie

Aber wie bereits von @X_Strom angeführt