Rechtliche Grundlage bei Maklerprovision (Immobilienkauf)?

Folgender Sachverhalt:
Ein Makler hat eine Immobilie im Internet inseriert und in der Anzeige auf die fällige Maklerprovision beim Kauf hingewiesen.
Wenn nun ein Interessent der die Anzeige gelesen hat die Immobilie kaufen möchte, jedoch KEIN Maklervertrag unterschrieben wurde, hat dann der Makler einen rechtlichen Anspruch auf seine Provision?
Wie ist da die gesetzliche Grundlage?

Vielen Dank im Voraus für informative Antworten!

Gruß, John

Der Verkäufer setzte sich … freiwillig in den Pelz, wohlwissend, dass er nicht selbst bluten muss, weil sie bei Vertragsabschluss noch rechtzeitig den Wirt wechselt. Der Käufer ist also immer der Dumme, weil das Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen erst noch gesetzlich etabliert werden muss. Kommt aber noch, genau wie bei Mietverhältnissen.

Bis es soweit ist, berechnet der Käufer die Höhe der Kosten für die von ihm nicht bestellte Nutzlosleistung und zieht sie dem Verkäufer vom Kaufpreis ab. Der Käufer will Eigenkapital und Kredit schließlich für die Bezahlung der Immobilie einsetzen und nicht zum Durchfüttern von Wegelagerern.

Mod: Beleidigungen entfernt

Hallo!

Die Tätigkeit des Maklers war ursächlich für das Zustandekommen des Kaufvertrags. Damit ist der Maklerlohn verdient.

Gruß
Wolfgang

Christian Kohnert, volle Zustimmung zu Deinem Beitrag.
Man ist schließlich nicht gezwungen Immobilien über einen Makler zu erwerben, dann wäre es auch völlig bkostenlos. ramses90

Und warum sollte das so sein? Ist die Meinungsfreiheit in Deutschland nun abgeschafft? Ich meine, auch offiziell?

Der Laden hier ist eine Kopie von „gutefrage“ und nichts anderes. Wen wunderts, steckt ja derselbe Kopf dahinter.

Wenn du meinen Artikel einfach mal so liest, dass du das Gelesene auch verstehst, wirst du merken, dass ich dir in diesem Punkt überhaupt nicht widerspreche. Ich erklärte lediglich, dass diese krumme Geschäfte derzeit leider noch vom Gesetzgeber geschützt werden, dass aber zukünftige Käufer die Hoffnung haben können, von den Adresshökerern nicht mehr ausgenommen zu werden wie eine Weihnachtsgans, wenn (analog zum Mietimmobilienmarkt) auch in diesem Bereich endlich das Bestellerprinzip greift.

Ich gebe also Hinweise darauf, wie sich der Käufer das zwangsweise an den vollkommen unnützen Zwischenhändler verschleuderte Geld vom Verkäufer zurückholt bzw. direkt vom Kaufpreis abzieht.

Soweit verstanden? Dann solltest du mit dem Kopfschütteln wieder aufhören.

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Das typische Gegenargument, das durch Dauerwiederholung leider nicht besser wird.

Solange die absolute Mehrheit der Verkäufer ihr Objekt aus reiner Bequemlichkeit (um nicht zu sagen: Faulheit) an einen Makler übergeben, hat ein Immobilieninteressent insbesondere in gefragten Lagen - alle Großstädte und Ballungsräume gehören regelmäßig dazu - kaum eine Chance, ein Objekt zu finden, auf dem kein Makler hockt.

Ich hab auch überhaupt nichts dagegen, dass ein ahnungsloser oder bequemer oder fauler Verkäufer den Verkauf delegiert. Denn er bekommt ja immerhin irgendeine Leistung, wenn auch nicht zwingend eine gute. Nur soll er die dann gefälligst auch selbst bezahlen und die Rechnung nicht an Dritte weiterschieben, die den vom Verkäufer angeheuerten Laberfred überhaupt nicht bestellt haben.

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Was ist denn bitte „ausgelobt“??

Die/der/das „Auslobung“? Könnte man glatt als Euphemismus ansehen für Erpressung.

Während der Verkäufer und sein Handlanger sich ins Fäustchen lachen und den Schampus köpfen, zahlt der doofe Käufer die Zeche. Denn wir wissen ja:

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„Ausgelobt“ ist ein Term, der sehr oft von einer anderen Berufsgruppe verwendet wird, die sich - sogar gesetzlich abgesichert - einen ähnlichen parasitären Abrechnungsmodus gesichert hat wie die oben sogenannten Zecken.

Wenn du einen Makler … nennst, so wirst du deshalb idR nur Proteste aus der Gruppe der Makler und aus den anderen Gruppen in Deutschland hören, deren Salär selbst „nach Werten“ und nicht nach eigentlicher Leistung abgerechnet wird.

Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass irgendeine der sogenannten demokratischen Parteien in Deutschland dieses ändern wird, denn dazu sitzen zu viele dieser Berufsgruppen im Bundestag.

Mod: Kopie der Beleidigung gelöscht

Da möchte ich glatt widersprechen und nenne beispielhaft, denn es passt hier ausgezeichnet, die Gruppe der Rechtsanwälte und Notare. Die werden schließlich auch „nach Werten“ bezahlt.

Man kann nun Kaufpreisbeispiele in jeder Größenordnung nennen und dann vergleichen, was Notare und was Makler am Kauf/Verkauf einer Immobilie verdienen.

Soll ich die Qualifikation, die Verantwortung, und die gesetzlicher Haftung von Notaren und Immobilienmaklern nochmal gegenüberstellen? Liebend gern und zum 1.000sten Mal, falls es hier noch irgendeine Socke interessiert.

Mod: Kopie der Beleidigung gelöscht

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Damit w-w-w nicht zu gutefrage.net wird, sollte die Moderation solche „Beiträge“ sofort und kommentarlos löschen…

Dein persönlicher Feldzug gegen Makler war schon im alten w-w-w ermüdend und ist es immer noch - passt aber in die Reihe deiner sinnlosen Trollbeiträge.

Schlimmer noch, wenn Falschinformationen verbreitet werden:

Wenn der Verkaufspreis zzgl. Maklerkosten ausgelobt wurde und der Kontakt über den Makler zustande kam, sind die Maklerkosten vom Käufer zu tragen - und wenn er nicht will, bekommt er das Haus nicht.
So einfach ist Tennis.

kopfschüttelnde Grüße
Christian
(PS: Kein Makler und mit keinem verwandt/verschwägert.)

[i]Der Verkäufer setzte sich … freiwillig in den Pelz, [i]

Dir ist aber schon klar, dass ein Makler völlig legal ein Angebot auch ohne jede Beteiligung des Verkäufers erstellen kann? Was hier vermutlich sogar der Fall ist, wenn es heißt, dass kein Maklervertrag unterschrieben wurde?

Ein Makler ist ein Vermittler. Als solcher kann er jedes Haus vermitteln, von dem er weiß, dass es zu verkaufen ist. Der Verkäufer muss dazu rein gar nichts machen - außer (in den meisten Bundesländern) am Ende die Hälfte der Provbision zahlen.

Es wäre schön, wenn Du deine von keiner Sachkenntnis getrübten Bashingspostings einfach mal lassen könntest. Du hilfst damit niemandem.

M.

Meinung ist ja schön und gut … aber das Posting ist einfach sachlich falsch und beruht im wesentlichen auf einem Hass gegen Makler.

Nochmal: Makler können beim Immobilenhandel auch agieren ohne von irgendjemandem bestellt worden sein. Die Fragestellung deutet darauf hin, dass das hier der Fall ist. Insofern ist das Lamento vom Bestellerprinzip Blödsinn. Und der „Ratschlag“, das vom Kaufpreis abzuziehen, kommt sicher gut, wenn der Verkäufer den Makler zum erstenmal ijn Begleitung des Interessenten gesehen aht.

M.

Das lese ich erstmal so, das der Käufer keinen Vertrag unterschrieben hat.

Denn, wenn selbst der Verkäufer keinen Vertrag unterschrieben hat, haben wir die Situation:

  1. Der Verkäufer kennt den Makler nicht (deine Behauptung)
  2. Der Käufer kennt den Makler nicht und hat ihn auch nicht kontaktiert (meine Behauptung).
  3. Der Makler kennt weder den Käufer noch den Verkäufer. Er erfährt erst nach dem Verkauf deren Namen. Der Makler hatte aber irgendwie erfahren, dass die Immobilie zu verkaufen sei und deshalb schnell mal eine Anzeige in IScout gesetzt…

Und das Geschäft kommt ganz ohne dieses Wissen zustande und du behauptest, der Makler hätte, weil er eine Anzeige geschaltet hätte, ein Anrecht auf seine Provision , insbesondere eine, die in vielen Bundesländern von beiden Parteien zu zahlen wäre?

Aus welchen §§ ergibt sich dieses und womit weist der Makler hier nach, dass er eine Leistung erbracht hat?

PS Dass der Käufer hier wahrscheinlich den Makler kontaktiert hat und damit eine ganz andere Sachlage vorliegt, ist ein ganz anderes Paar Schuh.

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