Rechtliche Grundlage des Afghanistanüberfalls

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/11174/1.html

Rechtsanwälte prüften den „Krieg“ gegen Afghanistan.
Sie stellten fest, dass „weder das Natovertrag noch die UNO-Statuten eine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik beinhalten würden, sich mit militärischen Mitteln am sogenannten Kampf gegen den Terror zu beteiligen“. Außerdem „bezweifeln die Verfasser gar die völkerrechtliche Grundlage der Militärschläge“.
„Die von der Bundesregierung immer wieder zitierten UNO-Resolutionen 1368 und 1373 bieten nach Meinung der Juristen keine Grundlage für die Militärschläge gegen Afghanistan. „Der Sicherheitsrat ruft die Staaten lediglich dazu auf, („calls on“) die Attentäter und ihre Hintermänner und Helfer vor Gericht zu stellen.““
Das zur rechtlichen Situation. Endlich jemand, der nicht „God bless America“ schreit und von die rechtliche Seite unbeachtet lässt!
Grüße
Raimund

„weder das Natovertrag noch die
UNO-Statuten eine völkerrechtliche Verpflichtung der
Bundesrepublik beinhalten würden, sich mit militärischen
Mitteln am sogenannten Kampf gegen den Terror zu beteiligen“.

Das hat ja auch niemand behauptet. Es war immer nur von einer moralischen Verpflichtung unseren Verbündeten gegenüber die Rede.

„Die von der Bundesregierung immer wieder zitierten
UNO-Resolutionen 1368 und 1373 bieten nach Meinung der
Juristen keine Grundlage für die Militärschläge gegen
Afghanistan. „Der Sicherheitsrat ruft die Staaten lediglich
dazu auf, („calls on“) die Attentäter und ihre Hintermänner
und Helfer vor Gericht zu stellen.““

Davon abgesehen, daß es kein Gericht gibt, vor das man sie stellen könnte (der int. Gerichtshof wird ja von gewissen Ländern beoykottiert) ist das die falsche Stelle. Die USA beruft sich auf die scheinbar nebensächliche Floskel, in der vom Recht auf Selbstverteidigung die Rede ist und von Seiten der UNO wird bestätigt, daß damit der Artikel 51 der UN-Charta gemeint ist. Weil dies natürlich nicht den Krieg gegen die Taliban rechtfertigt, wurde von Seiten der USA auch immer betont, daß man nur gegen mutmaßliche Stellungen der Al Quaida vorgeht und wenn dies den Kampf der Nordallianz gegen die Taliban unterstützen sollte, dann wäre das Zufall. Für jeden der das glauben will ist das als Rechtfertigung ausreichend.

Nur unser Außenminister scheint das nicht begriffen zu haben und rechfertigte den Krieg im Bundestag mit der notleidenden Bevölkerung der durch Beseitigung der Taliban geholfen werden müßte. Dafür besteht in der tat keine völkerrechtliche Legitimation.

Aber was soll’s? Mit dem Kosovokrieg hat man ja schon einmal das Völkerrecht in den Wind geschrieben und sich auf die Seite einer Bürgerkriegspartei gestellt die zuvor von den meisten europäischen Staaten als Terrororganisation eingestuft wurde. Damals war die Bundeswehr sogar an Kampfeinsätzen beteiligt (mit HARM-Raketen). Im Vergleich dazu hält sich die NATO in Afghanistan überraschend genau ans Völkerrecht.

Hallo Mr. Stupid,

richtig es handelt sich um eine moralische Verpflichtung der Verbündeten der USA, die Taliban als Henker, als Vergewaltiger und Unterdrücker zu entfernen und die Nordallianz als EX-Verbündete der USA als die neuen Vergewaltiger, Terroristen und Unterdrücker einzusetzen.

Das hat ja auch niemand behauptet. Es war immer nur von einer
moralischen Verpflichtung unseren Verbündeten gegenüber die
Rede.

Davon abgesehen, daß es kein Gericht gibt, vor das man sie
stellen könnte (der int. Gerichtshof wird ja von gewissen
Ländern beoykottiert) ist das die falsche Stelle.

Sag doch klar, dass insbesondere die USA verhindenr einen int. Gerichtshof zu schaffen, weil schoin heute die USA befürchten müssen, dass neben vielen anderen Henry Kissinger vor diesem Tribunal landen würde.

Gruss Günter

richtig es handelt sich um eine moralische Verpflichtung der
Verbündeten der USA, die Taliban als Henker, als Vergewaltiger
und Unterdrücker zu entfernen und die Nordallianz als
EX-Verbündete der USA als die neuen Vergewaltiger, Terroristen
und Unterdrücker einzusetzen.

Das sind aktuelle Details die mit der grundsätzlichen Aussage des internationalen Rechtes nichts zu tun haben. Daß UN-Charta und NATO-Statut mißbraucht werden um durch die Hintertür in Afghanistan einzumarschieren, ändert nichts daran, daß es keine völkerrechtliche, sondern nur eine moralische Pflicht gibt, in irgend einen Krieg zu ziehen. Diese moralische Plicht wird momentan noch durch die unangebrachte Zusage „uneingeschränkter Solidarität“ durch unseren Kandisbunzler verstärkt.

Übrigens wäre am Krieg gegen die Taliban - trotz der völkerrechtlich wackeligen Legitimation - nichts auszusetzen, wenn er richtig geführt worden wäre, aber das habe ich schon an anderer Stelle erörtert.

Sag doch klar, dass insbesondere die USA verhindenr einen int.
Gerichtshof zu schaffen

Erstens sollte jeder wissen, daß die USA gemeint war aber sie befindet sich in dieser Frage in bezeichnender Gesellschaft. Bei der Verhinderung des internationalen Gerichtshofes steht die USA nämlich Seite an Seite mit Schurkenstaaten gegen die sie sonst so gern zu Felde zieht.