„weder das Natovertrag noch die
UNO-Statuten eine völkerrechtliche Verpflichtung der
Bundesrepublik beinhalten würden, sich mit militärischen
Mitteln am sogenannten Kampf gegen den Terror zu beteiligen“.
Das hat ja auch niemand behauptet. Es war immer nur von einer moralischen Verpflichtung unseren Verbündeten gegenüber die Rede.
„Die von der Bundesregierung immer wieder zitierten
UNO-Resolutionen 1368 und 1373 bieten nach Meinung der
Juristen keine Grundlage für die Militärschläge gegen
Afghanistan. „Der Sicherheitsrat ruft die Staaten lediglich
dazu auf, („calls on“) die Attentäter und ihre Hintermänner
und Helfer vor Gericht zu stellen.““
Davon abgesehen, daß es kein Gericht gibt, vor das man sie stellen könnte (der int. Gerichtshof wird ja von gewissen Ländern beoykottiert) ist das die falsche Stelle. Die USA beruft sich auf die scheinbar nebensächliche Floskel, in der vom Recht auf Selbstverteidigung die Rede ist und von Seiten der UNO wird bestätigt, daß damit der Artikel 51 der UN-Charta gemeint ist. Weil dies natürlich nicht den Krieg gegen die Taliban rechtfertigt, wurde von Seiten der USA auch immer betont, daß man nur gegen mutmaßliche Stellungen der Al Quaida vorgeht und wenn dies den Kampf der Nordallianz gegen die Taliban unterstützen sollte, dann wäre das Zufall. Für jeden der das glauben will ist das als Rechtfertigung ausreichend.
Nur unser Außenminister scheint das nicht begriffen zu haben und rechfertigte den Krieg im Bundestag mit der notleidenden Bevölkerung der durch Beseitigung der Taliban geholfen werden müßte. Dafür besteht in der tat keine völkerrechtliche Legitimation.
Aber was soll’s? Mit dem Kosovokrieg hat man ja schon einmal das Völkerrecht in den Wind geschrieben und sich auf die Seite einer Bürgerkriegspartei gestellt die zuvor von den meisten europäischen Staaten als Terrororganisation eingestuft wurde. Damals war die Bundeswehr sogar an Kampfeinsätzen beteiligt (mit HARM-Raketen). Im Vergleich dazu hält sich die NATO in Afghanistan überraschend genau ans Völkerrecht.