25-km/h-Fahrzeuge
diese (wie beispielsweise Fiat Panda) wurden eine zeitlang zugelassen, auch wenn diese kein Krankenfahrstuhl waren und gedrosselt - auch ansonsten auf Mofa-Bestimmungen umgerüstet (allerdings wird zumindest heutzutage ein Mofa als zweisitziges Fahrzeug bezeichnet, was ein solches Moped-Auto nun eben nicht ist).
Gab es früher eine Ausnahmebestimmung bzw. wie und wann würde diesbezüglich etwas geändert ?
Bitte nur antworten, wenn die rechtlichen Bestimmungen dazu detailliert bekannt gegeben werden können.
Gab es früher eine Ausnahmebestimmung bzw. wie und wann würde
diesbezüglich etwas geändert ?
Nein, das Gesetz, bzw. die Zulassungsverordnung war früher halt so. 2002 dann geändert:
1. § 18 Abs. 2 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
„5. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),“.