Rechtliche Grundlagen Nachschreibeklausuren

Guten Abend!

Hat jemand eine Ahnung ob man an Hochschulen das Recht auf Nachschreibeklausur hat wenn man (mit Attest) krank ist oder muss man bis zum nächsten regulären Turnus warten (2 Semester später, eventuelle sogar die Lehrveranstaltung wiederholen?

Wär toll wenn mir das jemand schnell beantworten könnte. Wenn das so ist geh ich mit Fieber trotzdem hin :frowning:

Gruß, Tina

Hai!

Wär toll wenn mir das jemand schnell beantworten könnte. Wenn
das so ist geh ich mit Fieber trotzdem hin :frowning:

Hat euer Prüfungsamt geschlossen?
Mädel, ruf dort an nur da gibt es eine verbindliche Auskunft.

Der Plam

PS: Nochwas, die beißen im Normalfall nicht und schon gar nicht durchs
Telefon.

Aber, aber …

Hai!

Tunfisch!

Hat euer Prüfungsamt geschlossen?
Mädel, ruf dort an nur da gibt es eine verbindliche Auskunft.

Aber nicht doch… Immerhin ist sie krank. Und das sicher so stark (Halsschmerzen etc.), dass sie nicht mehr deutlich genug sprechen kann, um sich per Telefon zu verständigen.

Das wäre - obwohl eine E-Mail immer noch möglich wäre - die beste (wenn nicht einzige) Ausrede seit langem, hier und nicht bei den entsprechenden Beratungsstellen nachzufragen. Respekt!

mfg,
Che Netzer