Hallo liebe Experten!
In der Düsseldorfer Tabelle steht ja recht eindeutig, wieviel Unterhalt man für Kinder bekommt und da gibt es auch Internetseiten, mit denen man das genau berechnen kann.
Für den Trennungs- & nachehelichen Unterhalt finde ich nichts.
Dies bestätigt den Eindruck, den ich bislang gewonnen habe:
Der Ehegatten-Unterhalt ist etwas völlig Ungewisses. Oder täuscht mich mein Eindruck?
Ich hab natürlich schon davon gehört, dass man nach 23 Jahren Ehe angeblich einen höheren und/oder längerfristigen Anspruch hat als nach 3 Jahren Ehe - aber warum findet sich dafür nicht auch ein Rechner online?
Auch habe ich den Eindruck, dass sich ein Ehegatte nur lang genug weigern muss, angemessen zu zahlen (ja, ja, was ist „angemessen“?), dann kommt er mit einem Unterhalt auf HartzIV-Niveau durch - zumindest für die Ehefrau, deren Unterhalt gleich wieder von den Anwaltskosten für das Einklagen desselben aufgefressen wird.
Ich persönlich finde es richtig und gerecht, wenn eine Ehefrau, die auf Wunsch des Mannes nicht gearbeitet hat und sich um Haus und Kinder gekümmert hat, vernünftig alimentiert wird. Schließlich hat sie ihm den Rücken freigehalten für seine berufliche Karriere und sollte nun zumindest für die Zeit ihrer eigenen Ausbildung, die sie nun beginnen wird, um selbst Geld verdienen zu können, einen Unterhalt beziehen, der auch ihr ein Leben über HartzIV-Niveau ermöglicht. Und dass sie eben nicht ständig am Existenzniveau entlangschlittert und befürchten muss, die Ausbildung nicht zu schaffen, weil sie sich die Fahrtkosten nicht leisten kann, während er sich teure Autos gönnt und Urlaube, zu denen er seine Neue ständig einlädt.
Bildet sich dieser moralische Anspruch in unseren Gesetzen ab oder muss man einfach sagen: Wer sich in die Abhängigkeit seines Mannes begibt und für ihn und die Idee der Familie seine eigenen Ziele aufgibt hat es nicht anders verdient?
Ich hab hier die moralische Seite aufgespannt, möchte aber vor allem wissen, wie die rechtlichen Grundlagen da aussehen.
- Ist der Unterhaltsanspruch irgendwie errechenbar und gibt es ganz eindeutige Kriterien oder hängt er vom jeweiligen Familienrichter ab und ist völlig „unberechenbar“?
- Wie weit kommt man mit der Weigerung, den vollen Unterhalt zu zahlen (den immerhin eine Anwältin errechnet hat)?
- Warum ist es möglich, dass Anwaltskosten sich quasi verrechnen mit den Unterhaltszahlung, die man erst einklagen musste? Warum sind da überhaupt gerichtliche Vergleiche möglich, bei denen man seine n Anwalt selbst zahlen muss?
Danke fürs Lesen und Gruß
Diva