Rechtliche Hilfe gesucht. Themen: Sex, Psychiatrie

Guten Abend,
ich machs mal kurz:

ein kumpel von mir ist gerade im krankenhaus zur entgiftung. seine freundin kommt ihn regelmäßig besuchen und naja, nach 3 wochen aufenthalt gings dann auf der toilette auch zur sache.

jetzt das ding: die beiden wurden erwischt. erst klopfte eine krankenschwester an die toilettentür, mein kumpel antwortete: alles bestens.

anschließend öffnete sie einfach dir tür von außen und mein kumpel bekam ne verwarnung mit androhung eines rausschmisses. :smile:

es steht aber weder in der hausordnung, der psychiatrischen station noch in der vom krankenhaus und auch auf keinen regel-blättern, dass geschlechtsverkehr untersagt sei.

sollte das jetzt nochmal vorkommen und er fliegt raus, könnte man über rechtliche wege nachdenken um da vorzugehen?
was ist mit der krankenschwester? darf sie einfach dir tür öffnen obwohl mein kumpel antwortete es sei alles bestens??

sollte das jetzt nochmal vorkommen und er fliegt raus, könnte man über rechtliche wege nachdenken um da vorzugehen?

keine Chance - unnötig rausgeschmissenes Geld. Das Recht ist auf seiten der Klinik - Hausrecht muss nicht im Regelwerk stehen

was ist mit der krankenschwester? darf sie einfach dir tür öffnen obwohl mein kumpel antwortete es sei alles bestens??

Ja sie darf als Angestellte der Klinik sorgt sie für „Ruhe und Ordnung“. Ebenso gut hätte er sich auch auf dem Klo einen Schuss setzen können oder nen Flachmann trinken und dann sagen alles bestens.

Hallo n235
Ja Sie darf die Türe aufmachen. Wenn eine Gefahr für das Leben des Patienten besteht. Und durch die Türe sieht Sie das ja nicht. Zudem hat Dein Freund eine Sittenwiedrige Tat in der Öffentlichkeit begangen, und noch Schlimmer in einer Klinik wo nunmal ein Hausverbot erteilt werden kann. Aber locker bleiben. Einfach entschuldigen und erst mal eine Zeit zurückhalten.
Kann das nachvollziehen war erst im Krankenhaus und habe es mir sehr oft selbst gemacht. Sind halt die Triebe.
Chris

Puh… Sch…lage. Bin nicht sicher, was da legal oder illegal ist. Kann ich leider nich` helfen.

Hallo n235,
rechtlich wird man da wenig machen können, da die MitarbeiterInnen dort eine Aufsichtpflicht haben, und der Vorfall aus Sicht der Krankenschwester mit Sicherheit so geschildert wird, dass sie einen konkreten Grund zum Öffnen der Tür hatte.
Ich kann Dir auch aus eigener beruflicher Erfahrung sagen, dass es „Nichts gibt, was es nicht gibt“, im Bereich der Psychiatrie. d.h. die Krankenschwester wird auch schon viel erlebt haben…
Wenn sich Dein Kumpel trotzdem Beschweren will, i.d.Regel haben Kliniken immer ein Beschwerdemanagement. Dort muss der Beschwerde nachgegangen werden. Ansonsten geht es auch über die zuständige Krankenkasse.
Ich frage mich nur, was diese Beschwerde bringen soll? Nach drei Wochen Entgiftung müsste es doch bald geschafft sein und es stehen Beurlaubungen an…

Zudem, selbst wenn Dein Kumpel im Recht ist, warum jetzt gegen „Windmühlen kämpfen“. Er sollte sich doch auf seine Entgiftung und gegebenenfalls weitere Therapie konzentrieren.

Viele Grüße
Kuhnor

Ich würde empfehlen, die Sache zu vergessen. Natürlich unangenehm, aber das Reglement bzw. das disziplinarische Vorgehen in der Psychiatrie ist in jedem Falle sehr willkürlich und nicht durch die üblichen zivilen Gesetze geregelt. Es herrscht dort sozusagen permanent der zivile Ausnahmezustand. Hier gegen das Krankehnaus vorgehen zu wollen, ist zwar ehrenhaft, aber bringt bestimmt nichts, wenn ich von meinen Erfahrungen ausgehe, daß die Justiz mehr oder weniger alles abdeckt, was dort passiert. Von seiten des Krankenhauses findet man bestimmt eine passende Ausrede, warum man da in der Annahme irgendeiner konstuierten Gefahr für Leib und Leben eingeschritten ist. Ich denke natrülich, das Personal ist da nach eigenem Gutdünken und nach eigenen Moralvorstellungen eingeschritten, um hier ein Exempel zu statuieren. Grundsätzlich ist jemand, der in so einer Klapse steckt, erstmal der Dumme. Heutzutage werden natürlich immer mehr Patientenrechte eingefordert, aber nur im Ausnahmefall durchgesetzt. Das Recht nach einem intimen Freiraum Toilette ist wohl das, wo man am wenigsten Fürsprecher finden wird. Wichtiger sind die Selbstbestimmung in Sachen Medikamentenbehandlung, unnötige Beschränkungen durch immer häufigere Einrichtung von Betreuungen usw. Was würde auch sein, wenn sogar auf der Toilette eine „Benutzerordnung“ aufgehängt werden würde. Ist das wünschenswert? - Ich finde das natürlich immerhin diskutabel, nur glaube ich nicht, daß das viel bringt, denn die Anstaltspsychiatrie ist nun mal nicht gleich und dasselbe wie die Sprechstundenpsychiatrie. Und auch Sprechstundenpsychiatrie ist nicht gleich Privatleben. Bitte bei Wikipedia nachlesen den Artikel „Moralische Behandlung“.

Hallo,

schwer zu sagen. Der Hausherr hat Hausrecht, das dürfte in einer speziellen Einrichtung umso mehr gelten, dann könnte so etwas unter „Ruhestörung“ etc. verbucht werden.
Bevor man allerdings riskiert, aus einer psychatrischen Klinik zu fliegen, sollte man sich vielleicht eine Zeit lang unter Kontrolle halten, dann ist die Vorfreude auf die Freundin auch größer :wink:

Beste Grüße

Hallo,
also: ich denke die Krankenschwester hat für deinen Kumpel zwar unvorteilhaft gehandelt, letztlich aber völlig vertretbar agiert. Ich bin seit 16 Jahren Pfleger in der Akutpsychiatrie, in der ebenfalls Entgiftungen vorgenommen werden, und es gab nunmal leider schon Fälle, in denen Patienten sich GERADE im WC suizidiert wenn nicht zumindest schwer selbst verletzt haben, obwohl sie „durch die Tür“ sagten, dass alles in Ordnung sei. Von daher hätte ich auch die Tür geöffnet, wenn ich nur den Hauch von Skepsis gehabt hätte. Da nimmt man lieber einen empörten Patienten in kauf, als nachher in punkto Aufsichtspflicht auf dem Prüfstand zu stehen, wenn dann doch der schlimmste Fall eingetreten ist. Und zum Thema Hausordnung: wenn nicht irgendwo schriftlich festgelegt wurde, das „Sex zwar total super, hier jedoch nicht gestattet“ ist, hat dein Kumpel nach meinem LAIENHAFTEN Verständis gegen nichts verstoßen. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass ein Krankenhaus ein öffentliches Gebäude ist und die Toilette deines Kumpels ja wahrscheinlich auch von anderen Mitpatienten mitgenutzt wird…ich finde, er darf sich dann nicht wundern, wenn sein „zur Sache kommen“ dann für Empörung sorgt. Sex an öffentlichen Orten (und dazu gehört ein Krankenhaus-WC auch, denke ich)stellt soweit ich weiß eine Ordnungswidrigkeit dar. Aber wie gesagt, ich bin diesbezüglich Laie. Da sollte dein Kumpel besser einen Anwalt konsultieren oder sich an die Beschwerdestelle wenden, die im Grunde jedes Krankenhaus hat. Hoffe, ich konnte dir helfen. MfG Grinok

Hallo n235,

Über Sex in Krankenhäusern habe ich noch nie was gelesen in irgendwelchen Hausordnungen, da wo ich gearbeitet habe. Ob es Gesetze dazu gibt, weiss ich nicht. Leider auch nicht, ob rechtliche Schritte möglich sind und evtl. Sinn machen.

MfG S.Heidasch

Hallo,
Wenn das Sexverbot tatsächlich nie erwähnt wurde, ist das natürlich blöd.
Das die Krankenschwester einfach in die Toilette kam wird sie damit begründen, dass sie den Verdacht hatte, dass Alkohol oder Drogen konsumiert werden oder sonstige verbotene Handlungen stattfinden. Dagegen wird sich dein Kumpel vermutlich nicht wehren können. Das ist zwar einerseits ein Eingriff in die Privatsphäre, aber die ist auf einer Entgiftungsstation ohnehin eher gering.
Ich selber arbeite in einem Wohnheim. Wenn wir da den Verdacht haben, dass jemand Drogen konsumiert, gehen wir auch einfach in die Wohnung. Das wissen die Bewohner allerdings. Leider denken sie manchmal nicht daran.
Was den Rechtsweg angeht, habe ich keine Ahnung. Aber ich glaube, eine Klinik ist nur im Notfall verpflichtet, Menschen zu behandeln. Im Zweifelsfall sind Ärzte ganz gut im Argumentieren, um eine Entscheidung zu verteidigen.
Ich hoffe, meine Antwort kam nicht zu spät.
Gruß, Mae.