Hallo Miamo,
generell verboten ist die Mitnahme von Personen nicht. Auch LKW sind erst mal KFZ und halten sich an die STVO. Stell Dir vor, Du hättest als Kleinunternehmer einen eigenen LKW. Wer wollte Dir die Mitnahme von Personen verbieten? Es gibt aber Firmen, die Ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass sie keine betriebsfremden Personen mitnehmen dürfen. Das darf jeder „Chef“ entscheiden wie er will.
Versichert sind in einem LKW oder PKW mitfahrende Personen im Schadenfall übrigens genau so wie es der Fußgänger ist, der durch dieses FZ beispielsweise angefahren wird. In beiden Fällen fügt der Fahrer einer anderen Person einen Schaden zu und muss dafür haften.
2.1) der Verstoß ist gegen §21 STVO
2) Welche Strafe der Fahrer bekommt hängt später wohl weitestgehend vom Richter ab. Lässt sich nicht pauschal sagen.
- In FZ mit Gefahrgut (egal ob PKW, LKW oder sonst was)dürfen lt. ADR nur Personen mitgenommen werden, die bei der Firma arbeiten, das könnten auch Praktikanten sein. Aber nicht mal die Ehefrau oder Kinder des Fahrers dürfen mitfahren weil sie eben mal dort nicht arbeiten.
Brauchst Du es genauer, so melde Dich bitte noch mal bei mir.
Schöne Grüße aus Wiesbaden
Andreas