Rechtliche Regelung Hochschulrecht übergang Diplom Bachelor

Hallo,

ich möchte nochmals tiefer in die Materie einsteigen und frage mich wo der Übergang Diplom Bachelor geregelt ist , da ich genau in dieser Zeit studiert hatte , wo die Umstellung erfolgt ist.
Aus meinen anderen Beitrage geht schon hervor um was es geht. Um es nochmal kurz anzuschneiden . Ich habe Soziale Arbeit bis kurz vors Diplom studiert mit 2 absolvierten pflichtpraktika und musste leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Ich frage mich in wie weit es Regelungen gibt das die Leistungen gleichwertig zum Diplom sein müssen. So ist mir der Gedanke gekommen das ich an und für sich, wenn man die SWS auf ETCS umrechnet ohne auf den Inhalt zu achten ich an und für sich direkt zur Bachelor Arbeit zugelassen werden müsst. Kann man das ganze so auffassen. Leider ist es in der Sozialen Arbeit gerade so , dass da jeder Professor sein eigenes Süppchen kocht und der Studiengang sehr unterschiedlich zusammengestellt wird. Einzige Fächer die ggf. gleich sind , sind wohl Geschichte der Sozialen Arbeit . Familienrecht Sozialhilferecht etc.
Ich fände es irgendwie ungerecht wenn ich nochmal von 0 starten müsste und dann ggf noch Probleme mit der Regelstudienzeit bekomme , wie ich von einer FH die Auskunft bekommen habe.
Es muss doch auch hier eine klare Rechtsgrundlage geben .

Gruß

Hallo,

normalerweise war das so, dass die Diplomstudiengängen ausgelaufen sind und parallel dazu Bachelor und Master angefangen haben. D. h. diejenigen, die mit Diplom angefangen haben, konnten auch noch eine Diplomprüfung ablegen, ggf. aber auf Bachelor/Master umsteigen. Das würde die Bachelor-/Master-Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs regeln.

Ich weiß nicht, ob das so einfach geht, denn für ECTS-Punkte musste man bestimmte Leistungen erbringen, die nicht unbedingt (nur) von den SWS abhingen.

Von EINER FH oder von DEINER FH? Wir hatten uns doch darauf geeinigt, dass du dich dort erkundigst, wo du ursprünglich studiert hattest.

Gruß
Christa

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Nein leider noch nicht mach ich nächste Woche, allerdings hab ich schon ein Bauchgefühl dass ich da zur Antwort bekomme. Ich soll den ganz normalen Bewerbungsprozess für ein höheres Fachsemester erstmal mitmachen und dann wird man schon sehen ob ich was angerechnet bekomme. :frowning:

Ich kenne die Frage, die dahinter steht und finde den aktuellen Weg gut :slight_smile: Aber ich finde nicht gut, dass Du jetzt nach rechtlichen Regelungen fragst. Denn wenn wir ehrlich sind, bis Du doch auf die FH „angewiesen“, an der Du damals auf Bachelor studiert hattest. Und da erreicht man mit freundlichen, persönlichen Gesprächen oftmals mehr erreicht als über „einklagen“.

Du wirst - auch wenn Deine Unterbrechung ja schon sehr lange war - vermutlich auch an dieser Hochschule nicht der erste Fall sein, der Diplom begonnen hat und dann im Bachelor abschließen will. Da wissen üblicherweise Prüfungsämter bescheid, und wenn man die freundlich anfragt (gerne auch die Gründe für die Unterbrechung schildern) dann kriegt man auch ne freundliche Antwort. (Anmerkung: mir bekannte Prüfungsämter sind meist sehr im Stress, also gib denen ein bissle Zeit).

Vorbereitend kannst Du Dir schonmal folgendes rauskramen:

  • Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang, den Du abschließen willst (ist meist auf der Internetseite der Hochschule zu finden)
  • Liste Deiner Vorleistungen (möglichst mit Inhalten) aus dem Diplom-Studium zusammensuchen, eventuell Stundenumfang, Note der Klausur etc. eintragen
  • beide Listen hübsch in Excel nebeneinander eintragen, dabei auch Namen der Dozenten (soweit noch/schon) bekannt mit eintragen.
  • dabei ehrlich bleiben: Sachen, die Du nicht mehr weißt, weißt halt nicht mehr. Sachen, die „damals“ nicht gelehrt wurden, wurden halt nicht gelehrt.

Und damit solltest Du dann schon für Dich recht gut abschätzen können, wie Deine Chancen stehen. „Physik 1 bei Prof. Schlaule“ mit 3 SWS sollte sich von 1851* bis heute nicht dramatisch geändert haben. „Neue rechtliche Grundlagen in der Pflege“, das damals von Prof. Passtscho angeboten wurde und heute von Prof. Verklageanwalt gehalten wird, eventuell schon.

Und vermutlich wird’s am Ende darauf rauslaufen, dass Dir einige Vorleistungen anerkannt werden, andere nicht. Da kann Dir aber nur das jeweilige Prüfungsamt (und das vermutlich auch nach Rücksprache mit den Profs) zuverlässig mitteilen.

Viel Erfolg dabei :slight_smile:

*Ihr *********, 1851, steht für „das Jahr, in dem der Fragesteller, das Fach besucht hat“, nicht für das tatsächliche Jahr 1851…

Ja vielleicht hast du Recht . Ich denke bloß das keiner so richtig Lust hat sich die Mühe zu machen und einen Kompletten Diplomstudiengang und meine Leistungen auf Annerkennung im Bachelor zu prüfen. Da ist es leichter einfach zu sagen ach das hat sich geändert dieses hat sich geändert… Ich Ahne da schon sowas, aber ich werds nochmal mit Freundlichkeit versuchen.

Das ist vermutlich so. Darum eben mein Vorschlag, dass Du diese Arbeit machst und die vorgeschlagene Liste erstellst :slight_smile: Dann nimmste denen nämlich einen ganzen Haufen Arbeit ab.

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Die Bereitschaft der FH, sich damit auseinanderzusetzen, könnte durch die von @Frau_Jana_Boemer angegebenen Vorbereitungen deinerseits deutlich gesteigert werden.

Danke fürs Gespräch, offensichtlich hat er/sie/es das Konto gelöscht. :roll_eyes:

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