Hallo,
ich möchte nochmals tiefer in die Materie einsteigen und frage mich wo der Übergang Diplom Bachelor geregelt ist , da ich genau in dieser Zeit studiert hatte , wo die Umstellung erfolgt ist.
Aus meinen anderen Beitrage geht schon hervor um was es geht. Um es nochmal kurz anzuschneiden . Ich habe Soziale Arbeit bis kurz vors Diplom studiert mit 2 absolvierten pflichtpraktika und musste leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Ich frage mich in wie weit es Regelungen gibt das die Leistungen gleichwertig zum Diplom sein müssen. So ist mir der Gedanke gekommen das ich an und für sich, wenn man die SWS auf ETCS umrechnet ohne auf den Inhalt zu achten ich an und für sich direkt zur Bachelor Arbeit zugelassen werden müsst. Kann man das ganze so auffassen. Leider ist es in der Sozialen Arbeit gerade so , dass da jeder Professor sein eigenes Süppchen kocht und der Studiengang sehr unterschiedlich zusammengestellt wird. Einzige Fächer die ggf. gleich sind , sind wohl Geschichte der Sozialen Arbeit . Familienrecht Sozialhilferecht etc.
Ich fände es irgendwie ungerecht wenn ich nochmal von 0 starten müsste und dann ggf noch Probleme mit der Regelstudienzeit bekomme , wie ich von einer FH die Auskunft bekommen habe.
Es muss doch auch hier eine klare Rechtsgrundlage geben .
Gruß