Rechtliche Sicht - Klausuraufsicht Uni

Hallo Zusammen,

wie weit darf eigentlich die Klausuraufsicht während einer Klausur gehen?

  • Dürfen sie auf der Toilette mitkommen und zuhören ob es wirklich uriniert wird? Und darauf dann ansprechen und weiterhin den Studenen die ganze Zeit während der Klausur extrem beobachten und unsicher machen?

  • Sobald der Student die Klausur abgegeben hat, darf die Klausuraufsicht vor fast 100 Stunden, den Kommilitonen auf die Hosentasche überprüfen?(Fast wie beim Einchecken für einen Flug - Grund: Die Klausuraufsicht hat das Urinieren nicht gehört)

Ich danke Euch im voraus für jede Antwort:smile:

MFG
Enis

Servus, Enis,

ich bin kein Anwalt. Aber sobald man - freiwillig - zu einer Prüfung antritt, dürfte man sich auch - freiwillig - der jeweiligen Prüfungsordnung unterwerfen.

Das man auf Toilette begleitet wird, ist doch wohl klar. Früher wurden dort „nur“ Spickzettel deponiert, heute könnte man sich ganz andere Sachen vorstellen.

Und in dem Moment, wo die Aufsicht feststellt, daß der Prüfling offenbar gar nicht zur Toilette mußte, dürfte das auf jeden Fall den Verdacht des Schummelns begründen, womit eine schärfere Beobachtung während der Prüfung und eine anschließende Taschenkontrolle durch die Prüfungsordnung abgedeckt sein dürfte.

Ich hoffe, meine Antwort wird nicht wegen deines Doppelpostings mitgelöscht.

Gruß Manu

Wer als Student sich auf der Toilette irgendwelche Hilfsmittel beschafft, gehört einfach nicht an eine Universität. Wir haben es hier eher mit einem unreifen Schüler zu tun.
Auch die Frage zeugt ncht gerade von erwachsenem Verhalten.

Hallo,

mir ist noch keine Prüfungsordnung untergekommen, die die Aufsicht während Klausuren sowie das Verhalten bei Toilettengang regelt (und ich hab echt schon viele durchgesehen). Meine Abschlussprüfungen gehen bspw. jeweils 4 Stunden, da finde ich es ganz schön unzumutbar, zwischendurch nicht auf Toilette gehen zu dürfen. Beim Abi mit ähnlichen Prüfungslängen wurde notiert, wer wann auf Toilette gegangen ist und nie mehr als ein Mensch aus dem Saal gelassen.
Da Prüfungsaufsichten oft von studentischen Hilfskräften höheren Semesters o.ä. gestellt werden, könnte ich mir auch gut vorstellen, dass da jemand seinen Job etwas zu ernst nimmt oder auch irgendwie die Kontrolle über Kommilitonen genießt. Wär auch nicht das erste Mal, dass sich Leute da plötzlich profilieren.

Gruß
Yvette

1 Like

Irgendwie hast du am UP etwas nicht verstanden.

Nirgendwo wurde geschrieben, dass er geschummelt hat. Nur, dass man kein Urinieren hören konnte.

Und nein, keine Prüfungsordnung schreibt vor/erlaubt es, Personen öffentlich abzutasten.

Überhaupt ist dies wenig logisch, denn selbst wenn dies angemessen wäre, hätte die Abtastung bei Verdacht sogleich auf der Toilette vollzogen werden können, statt erst viel später. Das spielt nämlich für einen Täuschungsversuch keine Rolle - ein vorhandener Spickzettel genügt.

lg
Kate