Rechts- oder Rechtsprechungsänderung "Halten bei ROT" (Radfahrer)?

Bis in die erste Hälfte dieses Jahres hinein schien es mir der Regelfall zu sein, dass Radfahrer an roten Ampeln NICHT hielten, sondern oft mitten durch die querenden Fussgänger- oder sogar Autoverkehr brausten.
Irgendwann in der ersten Jahreshälfte 2020 muss sich da etwas geändert haben. Seit geraumer Zeit jedenfalls beobachte ich, dass Radfahrer massenhaft vor roten Ampeln stoppen und nur noch recht wenige durchfahren.
Weiss jemand etwas über eine etwaige Rechtsänderung oder eine Änderung der Rechtsprechung? Drohen jetzt z.B. auch Radfahrern der Entzug des Führerscheins oder Punkte in Flensburg?

(Und ab wann wird es wohl betraft werden, wenn man „Radfahrer“ schreibt und nicht "Radfahrerinnen" oder „Radfahrende“?)*

MOD Selina: verschoben von Erotik nach Allgemeine Rechtsfragen

Scheint dich ja Geil zu machen, da der Text im Erotikbrett steht.

dir ja, die Regel sieht da aber anders aus, die eigenen Warnehmung ist selten wirklich real prüfbar, wenn man da nicht gleichzeitig jemanden hat der dies Zählt.

Nicht nur Radfahrern sondern auch Fußgänger, dies aber schon seit Ewigkeiten.

diese finden die Regeln z.B. in §25 StVo

https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html

Tja, Radfahren macht eben sexy.

Ich denke, es könnte vielleicht daran liegen, dass die Bußgelder dafür erhöht wurden und vielleicht wird es dort jetzt auch strikter durchgesetzt.

Nö, die Busgelder wurden nicht erhöht, denn die ganze verordnung ist derzeit nciht gültig.

„Alte Bußgeldsätze gelten weiter“.
und jetzt sag nicht, Rotlichtsünder auf dem Rad wurden bisher nicht belangt.

Beinahe hätte ich gefragt: „Knall nicht gehört oder was?“

Selbstverständlich sehe ich seit „irgendwann in der ersten Jahreshälfte 2020“ zu, dass ich - auf dem Rad nie mit FFP2-Maske unterwegs, sondern bloß mit einfacher Mund-Nasen-Bedeckung, weil man da ganz schlicht ab und zu eine Lunge voll Luft braucht, wenn man nicht gar zu schläfrig bei der Sache ist - (1) für andere Radfahrer und Fußgänger leicht berechenbar und (2) in möglichst ausreichendem Abstand zu anderer Leute Tröpfchen- und Aerosolwolken fahre.

Zu Deiner Beruhigung: Morgens um Viertel nach Sechs, wenn die Straßen weitgehend leer sind, gehen mir die Lichtzeichenanlagen nach wie vor meilenweit am Allerwertesten vorbei, mit Ausnahme derer an der Kreuzung Friedrichsring - Goethestr. und Brückenstr. / Dammstr., weil sie an diesen beiden Orten nicht bloß dekorative Wirkung, sondern tatsächlich einen Sinn haben.

Moral: Nicht jeder Furz im Leben muss durch Recht und Rechtsprechung gesteuert sein.

Noch Fragen?

Schöne Grüße

MM

In der „Modellstadt“ Mannheim wurden sie schon vor längerer Zeit (2018) sogar gesenkt: Das Busgeld für eine Fahrt innerhalb der Stadtbereiche MA/LU kostete eine Zeit lang bloß noch 1,80 €. Inzwischen zahlt man für eine Fünferkarte wieder 2,66 € Busgeld - aus dem kuriosen Grund, dass das „Green City Ticket“ zu erfolgreich war und deswegen im März 2020 wegen Erschöpfung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel knall auf Fall eingestellt worden ist.

Und was lernt uns das?

Wenn der Preis einer Busfahrkarte in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung steht, fahren die Leute auch damit. Beleg dafür sind die teuren Schweizer Postauto-Preise: Da stimmt die Leistung, deswegen darf sie auch teuer sein.

Schöne Grüße

MM