Rechts vor links Unfall - klar? Wie ist Schuld bei überhöhter Geschwindigleit (30) von rechts

Moin,
man nimmt folgendes Szenario an:
An einer unbeschilderten (rvl) Kreuzung in 30er Zone kommt es zum Unfall. Von rechts kommend landet ein Moped am (rechten) Kotflügel eines Autos, das mitten in der kleinen Kreuzung zum Stehen kommt. Für den später dazukommenden Polizisten ist die Lage klar. Das Auto hat mindestens eine Teilschuld. Es gibt keine Augenzeugen.
Soweit, so klar.
Der Mopedfahrer ist nicht am Unfallort, weil mit dem Sanka ins Krankenhaus (günstigerweise nur Prellungen, kann später wieder heim). Autofahrer macht Aussage, dass er fast angehalten und langsam in die Kreuzung eingefahren ist. Plötzlich schon mitten in der Kreuzung rasten zwei Motorradfahrer von rechts kommend im Schlenker vorne ums Auto rum und ein dritter knallte in die Seite. Die zwei vorderen verschwanden, ohne sich um den Kumpel zu kümmern.
So. Was war los?
Offensichtlich hat in der 30er Zone ein Rennen stattgefunden, wie es unter Teenies so üblich ist (die Anlieger klagen über die „Rennstrecke“ und haben alle auf mal wieder ein Crash gewartet). Der gestürzte Mopedfahrer will keine Polizei und nicht ins Krankenhaus, wird aber vom Autofahrer und einem dazukommenden Helfer und durch Notruf herbeigeholte Sanis versorgt.
Durch den Notruf kommt Polizei langsam, aber gemächlich (weil Sanis ohne Notarzt auskommen), als Sanka schon lange weg (mit Mopedfahrer). Sie nehmen den Unfall gemütlich auf, ohne den einen Beteiligten zu sehen nach Augenschein der Fahrzeuge (und zeichnen die Umrisse wie üblich auf den Boden).
Es gibt keine Bremsspuren und keine Ausweichbewegung des Moped, einen kleinen Ausweicher und sehr schnellen Stillstand des Auto mitten in der Kreuzung (kein Meter Bremsweg). Also augenscheinlich zu hohe Geschwindigkeit des Moped und langsames Einfahren des Autos.
Wegen körperl. Schaden eines Unfallbeteilgten geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft und nach Augenschein kommt der StA vermutlich zu dem Schluss mindestens einer Mitschuld und eines Vorfahrtsverstosses seitens des Autos. Damit wohl dann ein Bußgeld.
So, ist nach Ansicht des Autofahrers ungerechtfertigt, er hatte nach eigener Ansicht keine Chance, beim Einfahren in die Kreuzung war rechts frei, der Mopedfahrer hatte nach eigenen Angaben (leider nur zum Autfahrer) „70 drauf“.

Wie kann man sich gegen den anstehenden Vorwurf wehren, denn es gibt Probleme:
Die Polizei hat keine Ahnung, ob Mopedfahrer gesoffen oder gekifft hatte, sie haben ihn gar nicht gesehen und gesprochen (keine Bremsspuren, kein Ausweichen und bitte keine Polizei…)
Die Polizei hat ein Kennzeichen und vielleicht ein Foto vom Unfallmoped. (Durch fitte Sanis günstigerweise Personalien des Mopedfahrers).
Das zu dem (50er Versicherungs-)Kenzeichen gehörige Fahrzeug hat keinen Unfall gehabt an dem Tag!
Das am Unfallort sich befunden habende Moped (mit kl. Vers.kennz.) ist vermutlich 80er oder 125er und weggeräumt beim späterem zweiten Besehen der Unfallstelle durch den Autofahrer. Und es ist zu Unfallzeitpunkt nicht versichert und zugelassen (sagte der Mopedfahrer zum Autofahrer).
Der Mopedfahrer hat keinen Führerschein für 80er/125er (sagte er zum Autofahrer)
Der Autofahrer hatte einen Schock (verständlich) und erst später geschnallt, was abgeht und deshalb im Nachhinein immerhin den Unfallort genauer angeschaut und ein Foto von einem (leider nicht Augen-)zeugen, der die Fahrzeuge kurz nach dem Crash fotografierte , bekommen.

Also, es ist nicht die Frage, wer welchen Schaden trägt, die kommt extra und später, sondern die nach der offiziellen Ermittlung, ob der Autofahrer die Polizei auf was stupfen muss (Autofahrer denkt, die Prügel vom Kotflügel kam beim Mopedfahrer an), ob es eh zu spät ist und ob man jeglichen gefühlt ungerechtfertigten "Tat"vorwurf von Polizei und Staatsanwaltschaft ohne Anwalt abgewendet bekommt.
Grüße, ynot

Ein Sachverständiger sollte anhand der Unfallspuren (die es ja auch am Auto gibt) leicht feststellen können, wie schnell der Mopedfahrer tatsächlich war.

??? Wenn die Polizei schon zu einem Unfall mit Personenschaden gerufen wird, muss DIE doch die Personalien aufnehmen…? Und nach Möglichkeit haben alle Beteiligten am Unfallort zu warten, bis die Polizei eintrifft. :confused:

Hä???
Das 50er-Kennzeichen war an eine 80er geschraubt, oder wie?
Das Foto von der Unfallstelle zeigt doch wohl aber das tatsächliche Unfallmoped? Alles andere wäre ja Quatsch.

Das läßt sich ja nun leicht nachprüfen.

Was auch immer das bedeuten mag: Die Polizei wird doch wohl den Autofahrer zum Unfallhergang befragt haben? Und hat er das genauso geschildert wie hier? Falls nicht, sollte er das schleunigst nachholen - aber bitte nicht so verworren!
Ich fräße einen Besen, wenn bei den Vorwürfen nicht auch gegen den Mopedfahrer ermittelt würde.

Gruß,

Kannitverstan

Diesen Abschnitt verstehe ich überhaupt nicht.
Und auch bei den übrigen habe ich so Schwierigkeiten .

Hast Du denn bei der Polizei vor Ort nicht all das geschildert was stattgefunden hat ?

Moin,
ist fürwahr verworren, nicht ich, sondern der Fahrer hat geschildert, ich habe wiedergegeben, nun ja die Schwierigkeiten sind die tatsächlichen Hergänge und was Vermutungen sind. Mein Auto ist nur zerdeppert.

  • Tatsächlich rvl Crash mit hoher Geschwindigkeit von rechts Moped ungebremst und unausgewichen auf sehr langsames Auto von links fast in der Kreuzung stehend. Soweit noch einfach,
    Der Rest sind Vermutungen und da nach Möglichkeit (Sanis) leider nicht mehr alle Unfallbeteiligten am Unfallort waren (@Kannitverstan), auch der Blutalkohol- und -THC Gehalt des Zweiradlers…
  • Bisher unbestätigt die genaue Geschwindigkeit, nur ziemlich sicher kein Führerschein, Zulassung, Versicherung des Mopeds mit falschem Kennzeichen.
  • weiter vermutet wenig Geld zu holen, deshalb bleibt man auf Gutachterkosten sitzen und hält den Ball mal lieber flach, den Ärger machen die Blauen (Ex-Grünen) für uns…
    Grüße, ynot

Hallo,

ich habe die Schilderung nun auch nicht ganz verstanden, aber eigentlich ist die Sache doch ganz einfach: im Moment steht ein Vorfahrtsverstoß im Raum, bei dem ein Verkehrsteilnehmer zu schaden gekommen ist. Das ganze führt also wahrscheinlich zu einer Strafanzeige, mindestens aber zu einem Bußgeld. Hinzu kommen noch die Schäden an den Fahrzeugen, die nach dem Stand der Dinge vom Autofahrer komplett oder zu einem großen Teil zu tragen sind. Viel schlimmer kann es also nicht kommen. Besser aber sehr wohl: man teilt der Polizei in strukturierter und verständlicher Form mit, daß man Informationen darüber hat, daß hier ein Rennen stattgefunden hat und mindestens einer der Fahrer nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Damit stehen mindestens zwei Straftaten im Raum, denen die Polizei auch nachgehen muß. Alles andere wird sich mehr oder weniger von selbst ergeben.

Gruß
C.

Moin,
meine Frage ist ja, ob das außer Ärger für den Mopedfahrer für den Autofahrer was bringt, der hat einen Vorfahrtsverstoß, aber ist der diskussionsfrei?
Hat Alk, Führerschein, bremsen, verkehrsangepasst fahren usw. keine Einfluss? Muss ich von links in der Zone 30 immer mit einem Raser mit 190 km/h rehnen (Versicherung sagte, bei 200 sähe das anders aus…) und bin sonst immer in der Schuld?
Unverständliche Grüße,
ynot

Hallo,

im Laufe des Verfahrens wird geklärt, inwieweit das Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer einen Einfluß auf die Höhe der Schuld des Autofahrers hatte. Pauschale Aussagen wie der Versicherung sind da wenig hilfreich. Natürlich gilt § 8 StVO (insbes. Abs. 3 Satz 2 und 3) auch, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit nähern, aber - wie gesagt - ein (krasses) Fehlverhalten der Unfallgegner wirkt sich auch auf die Aufteilung der Schuld auf. Insofern kann man nicht verlieren, wenn man der Polizei die Informationen mitteilt, wohl aber gewinnen.

Gruß
C.

Ich schließe mich dem allgemeinen Unverständnis über den Unfallhergang an. Aber eines erstaunt mich: da steht ein Auto halb in der Kreuzung, die 50er/80er/wasauchimmer rummst mit 70 Sachen voll in den Kotflügel und der Fahrer steht auf, klopft den Staub von den Klamotten und kommt am gleichen Tag ausm Krankenhaus raus. Der liegt nicht etwa schlimm verletzt im Graben? Mit 70 gegen ein quasi stehendes Hindernis? Das erscheint mir schwer nachzuvollziehen…

Moin,
ich wundere mich über die „Taktik“ mit 70 zu prahlen, aber naja, über anderes auch.
Mit 50km/h fliegst du gegen einen Kotflügel fahrend etwa 4 m weit -rechnerisch-, wenn du nicht mit Körperteilen irgendwo „bremst“, also halte ich 40 km/h beim Aufprall für realistisch bei Bremsenergie, die er mit Knie, Helm und so weiter gegen Blech und Glas abgearbeitet hat, dass er 2 bis 2 1/2 m weit kommt bis auf die andere Seite des Autos mit „Bremsschneise“(Blechbeuelen usw.)
Gegen eine Platte Wand (oder Bus/LKW) ist er schon bei 30 km/h platt, soweit gebe ich dir recht.
Grüße ynot