Rechts vor links

Hallo Wissende,

es gibt Einbahnstraßen, da ist es Fahrradfahren erlaubt entgegen der Richtung zu fahren. Wenn diese Straße nun eine andere kreuzt, gilt dann auch rechts vor links?

DANKE

Wenn es keine Vorfahrtsstraße gibt, gilt „rechts vor links“. Ob Einbahnstraße oder nicht, hat mit der Vorfahrtsregelung nichts zu tun.

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Das fand ich jetzt auch mal für mich eine interessante Fragestellung, da ich bisher immer davon ausging, bei rechts abgehenden Einbahnstraßen nicht auf Fahrzeuge achten zu müssen :sunglasses:

Beatrix

Hallo,

http://www.knetfeder.de/fahrrad/?x=entry:entry130615-153414

vdm

Als ich 1990 meinen Führerschein machte, hat mein Fahrlehrer mit einem beherzten Tritt aufs Bremspedal klargestellt, dass auch „Geisterfahrer“ aus Einbahnstraßen Vorrang haben.
Er sagte damals, dass die Rechtslage nicht ganz klar sei, dass ich in der Prüfung aber auf jeden Fall bremsbereit nach rechts schauen solle.
Und im echten Leben, so sagte er, wäre ein Blick nach rechts immer noch stressfreier und gesünder als ein Unfall, egal wie nachher die Schuld verteilt würde.

In all den Jahren (Huch, hatte ja dieses Jahr 25jähriges Führerscheinjubiläum) und mehr als 1.000.000km Fahrpraxis ist mir allerdings noch kein verbotswidrig aus einer Einbahnstraße kommendes Fahrzeug in die Quere gekommen.
Wohl mal Gegenverkehr im Kreisverkehr. Aber der Fahrer war schon alt und hat vom dem Beinahe-Unfall wohl gar nichts mitbekommen.

Hallo,

ähnlich wie @X_Strom habe ich es von meinem Fahrlehrer gelernt. Allerdings war es damals noch nicht der Fahrradfahrer, sondern der Notarztwagen, dem meine besondere Aufmerksamkeit gelten sollte.

Und in Berlin gibt es genügend sich kreuzende Einbahnstraßen, so dass ich schon etliche Erfahrungen mit „Geisterfahrern“ (mit und ohne Not-Einsatz) machen durfte.

Ein Indiz für die Schwere der Ordnungswidrigkeit, so sagte mir mein Fahrlehrer, ist oft die mögliche Strafe: bei Vorfahrt missachten (ohne weitere Folgen) gibts 25€, für die falsche Richtung nur 10€…

Grüße
Pierre

EXAKT! Ich bin genau deswegen 1983 durch die Fahrprüfung gefallen. Ich hätte während der Prüfung fast 2 Radfahrer umgenietet, die „verkehrt“ aus einer Einbahnstraße geschossen kamen. Der Prüfer meinte damals sie würden sich zwar falsch verhalten, hätten aber trotzdem Vorrang …