Wenn man Mitgliedschaftsanteile bei einer Raiffeisenbank e.G.
hat,
und gleichzeitig Spareinlagen, die den Nachschusspflichtbetrag
vollständig abdecken:
I.d.R. ist die Haftung des Raiba-Kunden auf die Anzahl der Mitgliedschaftsanteile beschränkt, wobei wiederum nicht bei jeder Genossenschaftsbank der einzelne Anteil zu 100% einbezahlt werden muss.
Bei meiner ortsansässigen Raiba bezahle ich 250€, habe aber eine Nachschußpflicht von weiteren 250€, die bei „finanzieller Lage“ nachgefordert werden kann.
Inwieweit Guthaben des Kunden auf die Nachschußpflicht verrechnet werden können, müsste sich m.E. aus den AGB`s ergeben.
Ist die Bank, wenn sie zahlungsunfähig ist (ev. Bankrun),
dazu berechtigt über die Spareinlagen hinaus noch weiteres
Geld
aus dem Privatvermögen des Mitglieds in Anspruch zu nehmen?
Vielen Dank schon jetzt für Informationen.
Mit freundlichen Gruessen
T.Bahr