Also dein Rechtsanwalt hat wahrscheinlich von dir eine Vollmacht, damit er deine Insolvenz abwickeln kann. Darin ist auch eine Vollmacht, Briefe (und Kontoauszüge) für dich empfangen zu dürfen.
Solche Vollmachten kannst du natürlich entziehen, ob du damit besser stehst, weiß ich nicht.
Gerne,
ob Sie die Restschuldbefreiung erlangen, hängt von der finalen Entscheidung des Gerichts ab. Das Gericht ist gezwungen, Ihre jeweiligen Gläubiger anzuhören.
Daran kann im Übrigen die Restschuldbefreiung noch scheitern.
Ich hoffe, dass Ihr Berater, der Ihnen unverständlicherweise empfohlen hat, Insolvenz anzumelden, Ihnen das gesagt hat.
Viel Glück.