Rechtsanwalt als C/O im Girokonto?

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich bin seit zwei Jahren in der Insolvenz.
Plötzlich sehe ich heute dass als Kontoinhaber mein Name steht und dahinter C/ o und der Name des Rechtsanwaltes. Als ich dann auch noch gemerkt habe dass ich online nichts überweisen kann, habe ich bei meinem Sachbearbeiter angerufen. Der ist jetzt für zwei Wochen in Urlaub. Bei den hotlines könnte mir auch keiner was sagen.
Kennt jemand so einen Fall und was es bedeutet? Macht mich jetzt ganz kirre übers Wochenende! :frowning:

Hallo Elfe1967,

ganz genau weiß ich es auch nicht, aber vermutlich hat der Rechtsanwalt Verfügungsgewalt über Dein Konto. So ähnlich wie bei einem Konto für Minderjährige. Am besten sprichst Du mit dem Rechtsanwalt darüber.

Tut mir leid, dass ich nicht mehr weiß.

Hallo Elfe1967,
Da kann ich Dir nur sagen: frag mal bei einer Schuldnerberatung, vielleicht können die Dir helfen.
Gruß
wacker

Es sieht danach aus als habe der Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Konto übernommen. Da hilft nur eines: mit dem Insolvenzverwalter sprechen. Die Bank wird hier wahrscheinlich nur ausführendes Organ sein.

Ich bin mittlerweile glaub ich drauf gekommen. Die EV läuft nur 2 Jahre und ich habe einen Gläubiger außerhalb der Insolvenz der nach Ablauf der EV mit Sicherheit jetzt eine Kontenpfändung veranlasst hat.
Der Sachbearbeiter hat den Zusatz c/o bestimmt bei der Gelegenheit der Kontenpfändung nur nachgeholt und das hat mich auf die falsche Fährte gebracht:wink:

das merken Sie erst jetzt? Sie sind doch in der Insolvenz und der Anwalt ist der Insolvenzverwalter. Dieser hat natürlich das Recht und die Pflicht jederzeit Zugriff auf Ihr Konto zu haben, Sollten da pfändbare Beträge drauf kommen, so wird er diese auch sofort runter nehmen und den Gläubigern aushändigen. Das ist ja der Sinn einer Insolvenz!
Gruss

Sie haben mich sicher falsch verstanden!

das weiss ich nicht. So wie ich es verstanden habe, so konnte ich nur antworten. Es ist durchaus nicht unüblich, dass der RA mit im Konto steht dann. Soweit habe ich das doch richtig verstanden. Warum Kein onlinebanking gemacht werden kann, dass wird die Bank wohl selber nicht genau wissen, denn die wissen wohl auch nicht immer, was das soll.

Ich könnte es erst jetzt merken weil er trotz schon zweijähriger Insolvenz da oben drin steht und das ohne Banking geht nicht weil das Konto gesperrt ist. Das könnte mir aber keiner mehr sagen . Gesperrt ist es vermutlich weil nach zwei Jahren die EV vorbei ist und ich eine kontenpfändung bekommen habe. Bei der Einrichtung selbiger hat der Sachbearbeiter wohl heute erst den Namen nachgetragen vermute ich

Also jetzt nach zwei Jahren erst drin steht meinte ich

eine EV zählt drei Jahre und wenn Sie in der Inselvenz sind, dann kann keiner eine Pfändung machen, ausser der Insolvenzverwalter. Und eine EV schützt nicht vor einer Pfändung, nur wird das kaum dann gemacht, weil man kein GEld vermutet und eine Pfändung kostet halt auch Geld, aber grundsätzlich kann man jeden pfänden lassen, der eien EV gemacht hat. Diese kann ein Gläubiger alle drei Jahre verlangen, wenn er das möchte.

Das ist nicht richtig. Die EV zählt nur noch 2 Jahre und gepfändet werden kann jede Forderung die ausserhalb der Insolvenz liegt. Die EV schützt auf jeden Fall vor PfändungenDa sind Sie leider in allen drei Fällen falsch informiert.

warum fragen Sie denn, wenn Sie alles besser wissen (wollen).
Eine EV schützt NICHT vor Pfändungen, ich führe selbst dann Pfändungen durch!!! Und das Beträge die nicht in der Insolvenz angemeldet sind gepfändet werden könne, ja sogar dazu führen, dass bei eine Insolvenz mit der Restschuldbefreiung futsch ist, dass habe ich als Wissen vorraus gesetzt!

http://www.schuldenabc.de/eidesstattliche-versicheru…

Tut mir leid, sowas ist mir noch nie zu Ohren gekommen.
Aber bei der Bank MUSS jemand was sagen können; sonst Bank und Konto kündigen und zu einer anderen Bank…

Wird sowieso das Beste sein.

Ich denke halt man sollte nur dann etwas zum Thema schreiben wenn man sich auch wirklich auskennt! Wenn Sie selber Pfändungen durchführen müsste Ihnen ja bekannt sein, dass die EV über zwei und nicht Dei Jahre geht. Meine hier gestellte Frage bezog sich aber nicht auf die Erlaeuterung einer EV! . Trotzdem danke!

Guten Morgen,

wenn ich es etwas Böses sagen darf - durch die Insolvenz haben Sie sich entmündigt, wenn ich jetzt einmal unterstelle, dass Sie selbst Antrag auf Eröffnung der sogenannten Privatinsolvenz beantragt haben.

Iher wirtschaftliches Schicksal bestimmt ab diesem Zeitpunkt der Insolvenzverwalter. Deshalb kann auch die Insolvenzverwalter mit „Ihrem“ (seinem durch Sie erarbeitetes) Vermögen machen was er im Rahmen der Insolvenzordnung für richtig erachtet.
Also - wenn er Ihnen das Konto wegnimmt, dann darf er das. Mit Verlaub - durch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben Sie das ja so gewollt, denn die Eröffnung einer Insolvenz bedeutet immer, dass ein Insolvenzverwalter (oder Treuhänder) Ihr wirtschaftliches Schicksal - auch gegen Ihren persönlichen Willen – lenkt.

Viel Glück.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Das ist auch völlig richtig so denke ich. Ich habe die Schulden aufgebaut, will da wieder raus, muss Zweifels ohne … Auch die Konsequenzen tragen.
Ich bin ja froh, dass es mittlerweile so etwas wie Restschuldbefreiung überhaupt gibt!
Mich hatte einfach nur gewundert, warum es nach zwei Jahren aufeinmal so ist, dass der Name drin steht. Da war ich eben unsicher und wusste nicht um die Bedeutung! Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich besitze ein Bankkonto nur auf Guthabenbasis und muss einmal im Jahr Kontoauszüge den Anwalt zusenden.Über das Kontoguthaben kann ich aber frei verfügen.

Ja genau das habe ich auch so