Hallo,
nicht ganz korrekt jürgen stirnberg.
Beim Amtsgericht bekommt man unter der Voraussetzung, das man kein Geld hat (muss nachgewiesen werden) und das die Sache Aussicht auf Errfolg hat, einen Beratungsschein.
Den kann man dann gegen eine Eigenbeteiligung von 10,00 € nutzen und ein Anwalt wird Dich beraten.
Prozesskostenhilfe ist etwas anderes. Zwar setzt auch das voraus, dass man bedürftig ist (in Grenzbereichen gibt es da auch Ratenzahlung) und dass die Klage auch erfolgversprechend ist (wird vom Gericht geprüft), aber Beratung und Klage sind zwei verschiedene Dinge.
Prozesskostenhilfe kannst Du erst beantragen, wenn Dein Anwalt Klage erhebt, nicht vorher, deshalb heisst das ja auch Prozesskostenhilfe.
By the way, falls Du den Prozess gewinnst, zahlt im Regelfall der Prozessgegner alles.
Aber , noch ein kleiner Tipp…vorsicht bei Vergleichen, der Schuß geht ganz schnell nach hinten los.
Ob die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, hängt dann eben von Deiner finanziellen Situation und der Erfolgsaussicht ab. Wird sie abgelehnt, dann hast Du im Verfahren schlechte Karten.
Ich weiß, recht zu haben ist einfach, Recht zu bekommen sehr viel komplizierter
Ich hoffe, geholfen zu haben.