Rechtsanwalt davor für andere Partei tätig - Implikationen?

Hallo,
angenommen ein RA ist für einen Mieter tätig, war davor aber (bei einer anderen Rechtsstreitigkeit) für den Vermieter tätig - wie ist dies juristisch zu beurteilen?

Von direkter Interessenskollision kann wahrscheinlich keine Rede sein, aber der RA könnte einerseits weniger aggressiv gegen seinen früheren Mandanten vorgehen um von diesem wieder beauftragt zu werden oder auch das Wissen über seinen vorherigen Mandanten gegen diesen nutzen denn der RA hat Wissen über den Gegner welches er ohne die vorherige Tätigkeiten für diesen nicht gehabt hätte, z.B. ob und wie dieser rechtsschutzversichert ist, wie klagefreudig oder kompromissbereit dieser ist usw.

Wie ist dies zu beurteilen?

Gruß und Dank

Desperado

Hallo,

das hier

ist Sache des Mandanten. Der wird sich bei der Beauftragung ja was gedacht haben.
Ist jedenfalls das vorherige Mandat beendet, sehe ich keine Interessenkollision.

&tschüß
Wolfgang

Danke, aber der vorherige Mandant hat es sich natürlich nicht ausgesucht, dass der RA der Insiderwissen über ihn selbst besitzt dies später evtl. nutzt um der Gegenpartei zu helfen.

Hallo,

das Leben

ist nunmal kein Wunschkonzert.
Und wenn weder Gesetzgeber noch Standesregeln hier eine Interessenkollision sehen (Was der Anwalt sicherlich vor Übernahme des Mandats geprüft hat), muß der erste Mandant das nun mal hinnehmen.
Als „Organ der Rechtspflege“ ist ein Anwalt nicht nur den Interessen seines Mandanten verpflichtet, sondern immer auch der Rechtsordnung und deren Einhaltung allgemein.

&tschüß
Wolfgang

Wir denken mal an Zeiten vor der Anwaltsschwemme zurück, versetzen uns in eine Kleinstadt, und überlegen, wie das damals wohl gewesen sein mag, wenn man keine große Auswahl hatte, und spätestens beim Blick auf Spezialisierungen die Luft dünn wurde. Und dann stell dir z.B. den Kollegen vor, der viele Verkehrsunfälle oder andere Alltagsthemen für jedermann hat. Da sind solche Situationen, die heute aufgrund der Zahl der Kollegen eher die Ausnahme sind, oft die Regel gewesen.

Das mag auf den ersten Blick unangenehm sein, ist aber das Normalste der Welt in der Anwaltschaft, und niemand würde sich Gedanken darüber machen, mit wem er sich den selben Zahnarzt oder Steuerberater teilt. Und es kann ja durchaus auch sein, dass sich ein Mandant mal in einem Fall schlecht beraten gefühlt, und den gegnerischen Anwalt als deutlich besser empfunden hat. Warum sollte dieser Mandant also in einer künftigen, vergleichbaren Situation nicht wechseln? Wenn Dir der Haarschnitt des Nachbarn besser gefällt, wechselst Du doch auch zu dessen Friseur, …
Ich habe da einen inzwischen von mir auch schon mehrfach beschäftigten Handwerker, den ich wiederum gelegentlich vertreten habe. Der kam zu mir, nachdem ich zuerst gegen ihn vertreten hatte. Ich war auch erst etwas überrascht, und wies ihn deutlich darauf hin, dass wir uns schon anderweitig begegnet seien, aber er hatte Gefallen an der Art gefunden, wie ich in dem Verfahren aufgetreten war, und war mir keinesfalls böse, dass er damals unterlegen war.

Wobei der Steuerberater der Dienstleister ist, der am meisten über den Mandanten weiß… uneheliche Kinder, gesundheitliche Probleme, Familienstreitereien, berufliche Verhältnisse, Vermögensverhältnisse, der Führerscheinentzug und und und. So viel weiß weder der Hausarzt noch der Rechtsanwalt.

:slight_smile:

1 Like

Klar ist es in Kleinstädten schwierig wenn keine Großstadt in der Nähe ist aus der ein RA schnell anreisen könnte. Praktisch sehe ich auch ein, dass der RA nicht alle Mandanten abweisen kann weil er mal für deren Gegner gearbeitet hat (wenn es in einer Gegend einen großen Arbeitgeber gibt müßte der nur jeden Anwalt im Umkreis einmalig beschäftigen und würde diesen damit die Geschäftsgrundlage zerstören).

Der Unterschied zwischen dem RA und einem Zahnarzt ist aber, dass der Zahnarzt (hoffentlich) nicht in Zukunft gegen mich arbeiten wird…