Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und habe eine Frage. Falls ich das nicht korrekt formuliere, bitte ich dies zu entschuldigen.
Seit einiger Zeit bin ich krankgeschrieben und beziehe nun Erwerbsminderungsrente zeitlich begrenzt. In meinen Beruf werde ich aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr zurückkehren können.
Daher bat ich einen Anwalt die Angelegenheit mit meinem Arbeitgeber dahingehend zu regeln, dass eine Urlaubsabgeltung bestimmt und der Vertrag aus oben genannten Gründen aufgelöst werden sollte.
Alles in der Annahme meine Versicherung würde dafür eintreten, was diese jetzt aber leider ablehnt.
Daher erhielt ich ein Schreiben des Anwalts in dem er mir dies mitteilt und direkt eine Rechnung ausstellt.
Inhaltlich ein Streitwert aus 3 Bruttogehältern, dem Gegenwert des Urlaubs und Bürogebühren.
Letztendlich übersteigt der Rechnungsbetrag sogar die Summe des Urlaubsausgleiches nach Steuern.
Sowie es aussieht ist der Arbeitgeber noch nicht angeschrieben worden. Eigentlich war soweit bereits alles mit ihm geklärt und es ging nur noch um den Urlaubsausgleich.
Gibt es eine Möglichkeit da noch mit einem blauen Auge raus zu kommen oder bin ich verpflichtet diese Summe zu zahlen?
Für jede Hilfe wäre ich euch dankbar.
Und trotzdem gehst du ohne Deckungszusage deiner Rechtschutzversicherung zum Anwalt?
Das war nicht schlau, denn viele Rechtschutzversicherungen bieten eine telefonische Erstberatung durch ihre Anwälte an.
Der Anwalt ist tätig geworden. Du wirst ihn bezahlen müssen. Strittig wären nur die Berechnung des Streitwerts und welche Tätigkeiten er abrechnet.
Danke X_Strom,
dass ich den Anwalt bezahlen muss ist mir schon klar. Was mich ärgert ist, dass er nicht nochmal Rücksprache gehalten hat als die Versicherung mitteilte, dass sie nicht zahlt. Dann hätte ich entscheiden können ob und in welchem Umfang er tätig bleibt.
Dazu war lediglich die Rede von der Regelung des Urlaubsanspruchs und nicht vom Aufhebungsvertrag denn das war ja bereits geklärt.
Der Hauptteil der Rechnung betrifft aber den Aufhebungsvertrag weil nach Meinung des Anwalts das eine nicht ohne das andere möglich wäre.
Der Aufhebungsvertrag lag aber als Entwurf bereits vor und war auch vom Arbeitgeber akzeptiert.
Es geht ausschließlich um den Urlaubsanspruch, also um die Berechnung der Summe und deren Eintragung in eine Lücke des vorliegenden Vertrages.
Darf er dann trotzdem die Gehälter in den Streitwert mit einbeziehen?
Vielen Dank für die Hilfe