In DE hat man bei behördengängen das recht einen anwalt, rechtsbeistand oder eine person des vertrauens (als zeuge) mitzunehmen, auch wenn das bei behördenmitarbeitern nicht immer gern gesehen wird.
Zu der dieser bestimmung gibt es ganz sicher ein gesetz mit §§, aber wo ???
Kann mir jemand den dem entsprechen § nennen?
Danke im voraus, fiducia & spes