Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Person des Vertrauens

In DE hat man bei behördengängen das recht einen anwalt, rechtsbeistand oder eine person des vertrauens (als zeuge) mitzunehmen, auch wenn das bei behördenmitarbeitern nicht immer gern gesehen wird.

Zu der dieser bestimmung gibt es ganz sicher ein gesetz mit §§, aber wo ???

Kann mir jemand den dem entsprechen § nennen?

Danke im voraus, fiducia & spes

Bitte sehr.

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Eher das Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 14 VwVfG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder sind sehr ähnlich, teilweise wörtlich gliech.

Oder hier.

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So kann man auch Leute beschäftigen.

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