Rechtsanwaltbrief

Sehe ich auch so.

Moin, E.,

Wieso sollte also Toni hier nicht eine
„erfundene“ Geschichte einstellen dürfen …

weil der Leser Anspruch auf gute Literatur hat - Phantasie und Intelligenz sind nun mal 2 Paar Stiefel.

Ich hätte den Vorausfahrenden wenigstens rückwärts fahren lassen.

Gruß Ralf

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Moin,

da hast du jetzt aber ein echtes Problem an der Backe, das kann so RICHTIG übel enden.

Basis ist ein Urteil des Wolpertinger Amtsgerichts von 1898, Aktenzeichen 01/04LOL, zunächst Privatklage, dann wegen der allgemeinen Bedeutung des Falls „Das Königreich Bayern gegen Karl Ranseier“.
Der Beklagte Befuhr die Ortsamtsstraße von Oberherrgottselend nach Unterherrgottnochmal mit einem Patentmotorwagen No.3. Ihm folgte ein zweispänniges Fuhrwerk mit gelicher Geschwindigkeit. Ranseier wurde zur Last gelegt, seine Geschwindigkeit auf der steilen Bergstrecke nicht hinreichend gedrosselt zu haben, was dazu führte, daß die Pferde des Fuhrwerks unbotmäßigen Muskelkater bekamen.
Ranseier wurde zu zwei Sack Hafer und einem Bier für den Kutscher verurteilt.

Im Zuge der EU-Harmonisierung wurde das Grundsatzurteil wiederentdeckt und in die EU-Richtlinie 08-15/2002 SdemibeVetevvobiunfGutMo (Schutz der minderbemittelten Verkehrsteilnehmer vor vorbildunfähigen Gutmotorisierten) überführt.
Die FIA wird dem ab 2014 im neuen Reglement für alle Klassen Folge leisten und zukünftig alle Führenden sofort disqualifizieren, sobald sich hinter ihnen ein Unfall ereignet.
Die neue S-Klasse soll ab 2015 sereinmäßig mit dem „RearProtectAssist“ ausgestattet werden, was beim Auftauchen eine beliebigen Verkehrsteilnehmers im Umkreis von 500m erst eine sanfte Bremsung bis zum Stillstand einleitet und danach automatisch Schuldanerkenntnisse und Blankoschecks auswirft.

Ich selbst hatte auf der Abfahrt der Nordrampe am Stilfser Joch Glück: drei Tage VOR Inkrafttreten der EC08-15/2002 SdemibeVetevvobiunfGutMo versuchte ein Kleinkind mit Bobbycar meiner K1200LT zu folgen und scheiterte nach 2000µm…

Ja, neee, is klar…

Hallo Toni,

habe selten so über einen fiktiven Fall gelacht,das Witzerett wäre wohl richtiger.

LG Bollfried