Rechtsanwaltbrief

Hallo zusammen

Ich hätte eine kurze Frage wie man sich bei solchen Kuriositäten am sinnvollsten verhält .

Ein PKW Fahrer fährt auf der recht Kurvenreichen Strecke der B275 zwischen Limburg und Bad Schwalbach recht zügig aber innerhalb der dort zulässigen Geschwindigkeit

Er kann sich erinnern das ihm auf einem Teil der Strecke ein alter Golf folgte , der aber irgendwann wohl abgebogen sein musste , weil er irgendwann nicht mehr im Rückspiegel zu sehen war.

Der Fahrzeughalter bekam nun gestern ein Schreiben eines Rechtsanwaltes , der Nachname des Rechtsanwaltes und der Kläger sind identisch , möglicherweise handelt es sich bei dem Kläger um den Sohn des Rechtsanwaltes .

Der Vorwurf : Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr , Nötigung , Vorsätzliche herbeiführung eines Verkehrsunfalles .

Geschildert wird das wie folgt :
Der Kläger der dem Beschuldigten auf der B275 gefolgt wäre , hätte in einer zu schnell gefahrenen Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und wäre in die Leitplanke geknallt.
Da der vorausfahrende PKW diese Geschwindigkeit gefahren wäre , wäre er als Fahranfänger davon ausgegangen , das man diese Kurve mit dieser Geschwindigkeit fahren könne , was aber wohl mit einem Serienfahrzeug nicht möglich gewesen sein mag .
Da der Fahrzeugführer ja bewusst mit seinem wohl Rennwagen mässig umgebauten Wagen die Kurven zu schnell gefahren ist und wohl sehr wohl im Rückspiegel den nachfolgenden PKW hätte erkennen müssen und sich sicher gewesen sein müsste , das der Serien-Golf das nicht kann , muss davon ausgegangen werden , das der Pkw Fahrer den Unfall mutwillig herbeiführen wollte

Ich verstehe das jetzt so :

Wenn ein Fahrzeugführer im Rückspiegel einen Fahranfänger sieht , muss der Vordermann langsam fahren , damit dieser Fahranfänger keinen Unfall baut ???
hääää ?

gruss

Toni

Hallo Toni,

ich glaube Anwälte haben so eine Mentalität, erst einmal immer zu versuchen, jemanden anders als schuldig hinzustellen. Das machen sie ja schließlich im Job auch immer so. Die etwas abfällige Bezeichnung „Rechtsverdreher“ ist da schon wirklich nicht so abwegig.
Versuch macht eben kluch und wer nicht versucht hat schon verloren.

In diesem Fall würde ich mich aber von der juristischen Profession des Absenders nicht einschüchtern lassen. Der hat das ja offenbar einfach mal privat geschrieben. Das grenzt ja schon an Selbstjustiz, nur dass noch keine Strafe festgestzt wird oder ist davon auch etwas im Brief erwähnt?

Für mich klingt das nach einem schlechten Witz und da würde ich überhaupt nicht drauf reagieren, solange nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kontakt aufnimmt.

MfG,
Marius

Für mich klingt das nach einem schlechten Witz und da würde ich überhaupt nicht drauf reagieren, solange nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kontakt aufnimmt.

Dito. Und eine Kopie an die zuständige Rechtsanwaltskammer schicken. Sowas sehen die sicher nicht gerne dass da jemand die Profession mit solch abenteuerlichen Schreiben vertritt.

Gruss
K

Hallo,

Ich verstehe das jetzt so :

Wenn ein Fahrzeugführer im Rückspiegel einen Fahranfänger
sieht , muss der Vordermann langsam fahren , damit dieser
Fahranfänger keinen Unfall baut ???

Schon am Morgen was zum Schmunzeln :smile: Da sieht man wieder wie wichtig die Aufkleber „Fahranfänger“ sind. Natürlich auch vorne, möglichst spiegelverkehrt…

Aber zurück zum Ernst. Wäre ich die Führerscheinstelle würde ich diesen Fahranfänger zur MPU schicken, meines Erachtens hat er nicht die nötige Reife und Verantwortung für das eigene Verhalten um ein KFZ zu führen.

P.S Ich kann eigentlich nicht glaube dass diesen Brief ein Rechtsanwalt geschrieben hat. Wohl eher der Fahranfänger auf Papas Briefpapier.

Gruß vonsales

Howdy Toni,

Ein PKW Fahrer fährt auf der recht Kurvenreichen Strecke der
B275 zwischen Limburg und Bad Schwalbach recht zügig aber
innerhalb der dort zulässigen Geschwindigkeit

heisst die im kurvenreichen und damit fraglichen Teil denn eigentlich 275 oder doch eher 54?

Da der vorausfahrende PKW diese Geschwindigkeit gefahren wäre
, wäre er als Fahranfänger davon ausgegangen , das man diese
Kurve mit dieser Geschwindigkeit fahren könne , was aber wohl

und wenn der vorausfahrende Rallyefahrer in die Aar gefahren wäre, dann wär der Golfer auch hinterher, da er ja als Fahranfaenger immer hinter anderen herfaehrt und nachaefft anstatt sich auf den Strassenverlauf und angemessene Geschwindigkeit zu bemuehen?

Gruss
E.

also von den abenteuerlichen Geschichten des Cali-Toni ist das möglicherweise die Abenteuerlichste…und meiner Meinung nach ein Fake…

Toni, Toni…was rauchst du nur für komisches Zeuch…

nochmal zu der Story:

  1. Der nachfolgende Wagen merkt sich das Kennzeichen des Vorausfahrenden bevor er abfliegt ?
  2. Er kann sich auch nach dem Abflug an das Kennzeichen gut erinnern ?
  3. Ein Anwalt bekommt von der Behörde einfach so den Namen und die Adresse des Halters ?
  4. Man weiss auch schon dass der Fahrer identisch ist mit dem Halter ?
  5. Ein Anwalt „klagt“ einen Sachverhalt der ausschliesslich einem Staatsanwalt obliegt ?

alles seeeeehr interessant…

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Hallo Toni,

kann ich von dem Zeug auch was haben.
Das muß gut sein.

SCNR
RS99

Üben, üben, üben …
Moin,

auch wenn’s nur Fiction ist: So schlecht erfunden war schon lange nichts mehr.

Gruß Ralf

Moin,

Der Vorwurf : Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ,

Wodurch?

Nötigung ,

Wozu genötigt? Keiner wird genötigt einem anderen Fahrzeug zu folgen (na gut, Polizeikontrolle mal ausgenommen).

Vorsätzliche herbeiführung eines Verkehrsunfalles .

Durch vorwegfahren? Oder hast Du während der flotten Kurvenfahrt Hinkelsteine geworfen? Ach nee, Rennwagen haben ja keine Pritsche…

Geschildert wird das wie folgt :
Der Kläger der dem Beschuldigten auf der B275 gefolgt wäre ,
hätte in einer zu schnell gefahrenen Kurve die Kontrolle über
sein Fahrzeug verloren und wäre in die Leitplanke geknallt.

Schön blöd. Schade das Selbstüberschätzung nicht bestraft wird.

Da der vorausfahrende PKW diese Geschwindigkeit gefahren wäre
, wäre er als Fahranfänger davon ausgegangen , das man diese
Kurve mit dieser Geschwindigkeit fahren könne , was aber wohl
mit einem Serienfahrzeug nicht möglich gewesen sein mag .

Hui, dass Du einen Formel-1 Renner fährst hast Du uns ja bisher höflich verschwiegen.

Da der Fahrzeugführer ja bewusst mit seinem wohl Rennwagen
mässig umgebauten Wagen die Kurven zu schnell gefahren ist und
wohl sehr wohl im Rückspiegel den nachfolgenden PKW hätte
erkennen müssen und sich sicher gewesen sein müsste , das der
Serien-Golf das nicht kann , muss davon ausgegangen werden ,
das der Pkw Fahrer den Unfall mutwillig herbeiführen wollte

Krude Konstruktion. Ich habe aber auch schon mehrere Golf gesehen die serienmässig aussahen, aber die es in sich hatten. Werde ich dann auch verklagt wenn die mir auffahren?

Ich verstehe das jetzt so :

Wenn ein Fahrzeugführer im Rückspiegel einen Fahranfänger
sieht , muss der Vordermann langsam fahren , damit dieser
Fahranfänger keinen Unfall baut ???

Na aber sicher :wink:
Und bitte in Zukunft auch nicht mehr so flott einparken, ja?
Vielleicht sollte der „Rechtsanwalt“ lieber die zuständige Behörde verklagen?
Was fällt denen ein die zulässige Höchst geschwindigkeit da so hoch festzulegen?

Amüsierte Grüsse
Jakob

Moin,

Hui, dass Du einen Formel-1 Renner fährst hast Du uns ja
bisher höflich verschwiegen.

Hi

Ich habe mal das Bild meiner Vika geändert , da ist dieser „Rennwagen“ mal als Proifiling Bild zu sehen
Daher gibt es auch Sinn , das da jeder olle Golf 3 mal hinterher will

gruss

Toni

nochmal zu der Story:

  1. Der nachfolgende Wagen merkt sich das Kennzeichen des
    Vorausfahrenden bevor er abfliegt ?
  2. Er kann sich auch nach dem Abflug an das Kennzeichen gut
    erinnern ?
  3. Ein Anwalt bekommt von der Behörde einfach so den Namen und
    die Adresse des Halters ?
  4. Man weiss auch schon dass der Fahrer identisch ist mit dem
    Halter ?

alles seeeeehr interessant…

Laut Flensburger Verkehrsregisterkartei gibt es noch 236 zugelassene Fahrzeuge dieses Modelles des „Rennwagens“
Da dürfte es ja nicht schwierig sein , anhand der Farbe und von Nummerschildbruchstücken den richtigen heraus zu fischen

gruss

Toni

Laut Flensburger Verkehrsregisterkartei gibt es noch 236
zugelassene Fahrzeuge dieses Modelles des „Rennwagens“
Da dürfte es ja nicht schwierig sein , anhand der Farbe und
von Nummerschildbruchstücken den richtigen heraus zu fischen

Ein Anwalt bekommt keinen Zugriff auf diese Daten.

Gruß Crack

Menno, von meiner C6 GS in der Farbe cybergrey gibt es wahrscheinlich in ganz D 20 Stück, meinst die Flensburger suchen da anhand eines lappidaren Anwaltbegehrens ohne konkrete „Fahndung“ nach dem passenden Halter…?

Jetzt mal ernsthaft: bisher war dein Gequatsche durchaus amüsant und auch hin und wieder mal für manche User brauchbar, aber der Schmarrn von da oben, den läßt lieber schnellstens löschen, da drehts einem die Fussnägel auf…

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och Bubi, soll das ne C5 sein ? das Bild ist mir etwas zu klein…

da hast ja direkt mal was mit etwas mehr Bumms unterm Hintern, aber die ist von nem „Rennwagen“ meilenweit entfernt…

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Hallo!

Ehrlich gesagt, man muss nicht jedes Gschichterl glauben, das irgendwo gedruckt wird.

Gruß
Tom

Tach!

Das muss ein Witz sein!

Leite das Schreiben in Kopie an die zuständige Verkehrsbehörde weiter, so dass diese den Führerschein des Unfallfahrers umgehend sicherstellen kann.

Des Weiteren lasse das Schreiben durch einen Rechtsanwalt entsprechend erwidern und sende eine Rechnung für Deinen Aufwand (50 Eur/h habe ich meist durchbekommen) an den Kläger.

Spinner gibt´s…

M.

vergebliche Müh…das Anwaltschreiben ist ein Produkt Tonis unendlicher Phantasie…

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also von den abenteuerlichen Geschichten des Cali-Toni ist das möglicherweise die :Abenteuerlichste…und meiner Meinung nach ein Fake…

also gemäß Brettbeschreibung sind hier doch sowieso nur hypothetische Faelle (also Quasi Fakes) erlaubt und konkrete Faelle unerwuenscht. Wieso sollte also Toni hier nicht eine „erfundene“ Geschichte einstellen dürfen …

Gruss
E.

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weil diese hier dermassen doof ist, dass jede „fachkundige“ Antwort fehl am Platz wäre…was will man denn bei so vielen „Unmöglichkeiten“ diskutieren ???