Hallo zusammen
Ich hätte eine kurze Frage wie man sich bei solchen Kuriositäten am sinnvollsten verhält .
Ein PKW Fahrer fährt auf der recht Kurvenreichen Strecke der B275 zwischen Limburg und Bad Schwalbach recht zügig aber innerhalb der dort zulässigen Geschwindigkeit
Er kann sich erinnern das ihm auf einem Teil der Strecke ein alter Golf folgte , der aber irgendwann wohl abgebogen sein musste , weil er irgendwann nicht mehr im Rückspiegel zu sehen war.
Der Fahrzeughalter bekam nun gestern ein Schreiben eines Rechtsanwaltes , der Nachname des Rechtsanwaltes und der Kläger sind identisch , möglicherweise handelt es sich bei dem Kläger um den Sohn des Rechtsanwaltes .
Der Vorwurf : Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr , Nötigung , Vorsätzliche herbeiführung eines Verkehrsunfalles .
Geschildert wird das wie folgt :
Der Kläger der dem Beschuldigten auf der B275 gefolgt wäre , hätte in einer zu schnell gefahrenen Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und wäre in die Leitplanke geknallt.
Da der vorausfahrende PKW diese Geschwindigkeit gefahren wäre , wäre er als Fahranfänger davon ausgegangen , das man diese Kurve mit dieser Geschwindigkeit fahren könne , was aber wohl mit einem Serienfahrzeug nicht möglich gewesen sein mag .
Da der Fahrzeugführer ja bewusst mit seinem wohl Rennwagen mässig umgebauten Wagen die Kurven zu schnell gefahren ist und wohl sehr wohl im Rückspiegel den nachfolgenden PKW hätte erkennen müssen und sich sicher gewesen sein müsste , das der Serien-Golf das nicht kann , muss davon ausgegangen werden , das der Pkw Fahrer den Unfall mutwillig herbeiführen wollte
Ich verstehe das jetzt so :
Wenn ein Fahrzeugführer im Rückspiegel einen Fahranfänger sieht , muss der Vordermann langsam fahren , damit dieser Fahranfänger keinen Unfall baut ???
hääää ?
gruss
Toni