Rechtsanwaltskammer

Hallo,
eine Anfrage an alle, die sich auf diesem Gebiet auskennen.
Welche Funktionen(Pflichten und Rechte)hat eigentlich eine Anwalts-kammer? Hat es Sinn diese einzuschalten, wenn es ernsthafte Probleme mit einem Rechtsanwalt gibt?
Für eine Antwort, bitte direkt an mich, jetzt schon vielen Dank.

Freundliche Grüße
Hexe

W a r n h i n w e i s : vorab :

Die Kammern sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
organisiert. Daher im eigenem Bundesland auch die richtige
Kammer auswählen. Manchmal mit Notar, manchmal ohne.

Die Kammern sind ZAHNLOSE Tiger, sprich Schmusekätzchen !

Bei ernsthaften Verstössen (Rechtsanwalt Friedrich Grefe,
24392 Süderbrarup hat es mehrere Jahre gedauert, ihm wegen
Unterschlagung und Betrug zum Nachteil von „entmündigten“
alten Leuten) die Anwaltszulassung durch den Minister für
Jugend, Soziales und Justiz in Schleswig-Holstein
entziehen zu lassen.
Zahlreiche Zivilporzesse gegen ihn gingen ins Leere :
a) es war Verjährung eingetreten.
b) es war nicht zu beweisen, er gab die einzigen (Original-)
Dokumente nicht heraus,
c)es wollte im Umland kein anderer Anwalt „da ran“.

Wenns also ernsthafte Probleme
gibt :

  1. anderen Anwalt suchen, der keine Hemmungen hat.
  2. Justizminister einschalten.
  3. Unterlagen pp. sichern - ggf. durch Beschlagnahme.

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Hallo,

die Kammern sind unser mehr oder auch eher weniger geliebte standesrechtliche Vertretung, die uns überwacht aber auch unsere Interessen vertritt. Organisiert sind die Kammern üblicherweise über die OLG-Bezirke (es gibt aber je nach Bundesland auch andere Zuständigkeiten), d.h. für einen OLG-Bezirk gibt es am Sitz des OLG die hierfür zuständige RAK.

Zuständig sind die Kammern für die Zulassung, d.h. man muss bei der Kammer einen Antrag auf Zulassung als Anwalt im Kammerbezirk stellen und die Kammern achten darauf, dass ich nur an einer Adresse meinen Kanzleibetrieb unterhalten darf, ähnlich wie bei den Ärzten und Apothekern, …

Bei Verstößen gegen das Standesrecht und Beschwerden über Anwälte sid die Kammern auch zuständig, allerdings tatsächlich nicht so scharf, wie viele Betroffene es gerne hätten. Dies liegt einerseits natürlich daran, dass die Kammern Organe der Selbstverwaltung sind, sich deren Personal also auch aus dem Kreis der Anwaltschaft rekrutiert, andererseits aber auch daran, dass die freien Berufe grundsätzlich natürlich auch in einer besonderen Situation stecken und der Betroffene oft nicht unterscheiden kann, ob er mit einem bestimmten Problem überhaupt richtig bei der Kammer ist, oder ob dies ein Regressfall ist, der vor das Gericht gehört, …

Andererseits ist es aber auch nicht so, dass die Kammern gar nichts tun würden. Viele strafrechtliche Verfahren gegen Kollegen sind von den Kammern angestoßen bzw. befördert worden und daher ist es immer sinnvoll, die Kammer zumindest zu informieren, wenn man dahingehende Probleme hat, dass ein Anwalt nicht einfach nur eine Rechtslage falsch eingeschätzt und daher falsch beraten hat, sonder sich darüber hinaus auch standes- oder strafrechtswidrig verhalten hat.

Ich hatte jedenfalls selbst bislang zweimal das zweifelhafte Vergnügen Kollegen bei der Kammer anschwärzen zu müssen und in beiden Fällen hat die jeweils zuständige Kammer extrem gut und schnell reagiert. Im einen Fall ist sogar der Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer stundenlang für mich im Keller unterwegs gewesen um nachzuvollziehen, welchen Werdegang ein Kollege hatte. Im anderen Fall hatte ich darauf hingewiesen, dass ein Kollege mit einem unseriösen Kreditvermittler zusammenarbeitete und bekam wenige Tage später den Hinweis, dass man sich für den Hinweis bedanke und die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben habe und auch eigene Ermittlungen anstelle.

Gruß vom Wiz

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