Darf ich als „Bachelor of Law“ Rechtsberatung durchführen, bzw. eine Schuldnerberatung mit Rechtsberatung gründen ?
Hallo Bernhard,
ein Blick ins Rechtsberatungsgesetz (online frei erhältlich) schafft Klarheit: nur Rechtsanwälte und Notare (als mind. 2. Staatsexamen) oder mit Erlaubnis gem. § 1. Hinsichtlich der Gründung solltest Du bei der Erlaubnisbehörde nachfragen.
Fröhliche Weihnachten, K.
Darf ich als „Bachelor of Law“ Rechtsberatung durchführen,
bzw. eine Schuldnerberatung mit Rechtsberatung gründen ?