Hallo,
eine Wohngemeinschaft soll gegründet werden. Diese besteht aus drei Parteien. Partei A besteht aus 3 Personen, Partei B aus 2 Personen und Partei C aus einer Person. Partei C ist selbstzahlend, die Parteien A und B bekommen die Miete vom Jobcenter gezahlt.
Der Vermieter bietet an, die Miete (1000 Euro) durch 6 Personen zu teilen, so dass jede Person den gleichen Anteil bezahlt (167 Euro).
Der Sachbearbeiter des Jobcenters lehnt das ab und schlägt vor, dass Partei A und B jeweils 350 Euro bezahlen und Partei C 300 Euro. Dies bedeutet, dass Partei C (also der Selbstzahler) pro Kopf gerechnet mehr als doppelt so viel Miete zahlen müßte wie z. B. eine Person von Partei A.
Da die Mietobergrenze für eine dreiköpfige Partei bei 560 und für eine zweiköpfige Partei bei 470 Euro liegt, ist es naheliegend, dass der Sachbearbeiter nicht einfach die Gesetze anwendet sondern probiert, dass das Jobcenter so wenig wie möglich bezahlt - zu Lasten des Selbstzahlers.
Der Vermieter akzeptiert den Vorschlag des Sachbearbeiters natürlich nicht, denn wenn Person C ausziehen sollte, würde er für das Objekt nur noch 700 statt der vorherigen 1000 Euro erhalten.
Durch die Weigerung seitens des Sachbearbeiters besteht das Risiko, dass das Objekt anderweitig vermietet wird. In der Praxis bedeutet die Weigerung des Sachbearbeiters also, dass es den Familien unmöglich gemacht wird umzuziehen.
Wenn sich der Sachbearbeiter weiterhin weigert eine Aufteilung der Miete nach Köpfen zuzustimmen obwohl weder die Mietobergrenze noch die maximal erlaubte Wohnfläche nicht überschritten wird - beugt er das Recht?
Gruß und Dank
Desperado