Rechtschreibfehler in den Klausuren!

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich bin seid 10 Jahren mit meine Familie nach Deutschland gekommen.
Die Kinder gehen zu schule und sind bis jetzt gut klar gekommen, nur da sie immer viele rechtschreiben fahler in den Arbeiten machen, wird ihnen immer bis zu eine Note abgezogen.
So ist das jetzt bei meiner Tochter in der 13 Klasse, und wenn sie immer bis 3 abgezogen werden ist, das schon viel.
Meine Frage ist, es gibt ja diese Regel, das z. B. Legastheniker berücksichtigt wird, wie ist das bei Ausländischen Kindern?
Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

P.S. ich hoffe Sie haben für meine Fehler Verständnis

Hallo,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Sie sollten sich vielleich auf dem Schulamt direkt erkundigen - die müssten das genau wissen.

Viele Grüße
Brigitte Schmidt

Hallo!
Ich glaube nicht, dass es eine Art Nachteilsausgleich für Nichtmuttersprachler gibt.
Mehr weiß ich auch nicht, tut mir leid.
Viel Erfolg für Ihre Kinder!

Ich bin Schüler eines Gymnasiums mit einem geringen Ausländeranteil, deshalb weiß ich nicht genau, wie das an anderen Schulen gehandhabt ist. Eigentlich müsste es dafür an Schulen eine Regelung geben, wenn in Deutschland schon immer von mangelnder Integration gesprochen wird. Vielleicht müssten Sie einmal das Gespräch mit den Lehrern Ihrer Kinder suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Das weiss ich leider auch nicht, ich glaube aber nicht, dass es eine entsprechende Regelung gibt. Aber wenn Ihre Kinder seit 10 Jahren hier sind, dann sind die Schwächen in der Rechtschreibung wahrscheinlich auch nicht damit zu begründen, dass sie einen Migrationshintergrund haben. Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.

Viele Grüße

Hallo,

für eine rechtlich genaue Auskunft muss man das Bundesland wissen, aber in meinem Bundesland (Baden-Württemberg) gelten die Vorschriften mit Erleichterungen bei Legasthenie usw. nur in den ersten Jahren (maximal bis Klasse 7). Auch Legastheniker bekommen also im Abitur keine Erleichterung.
Es ist natürlich schade, dass man keine Rücksicht nehmen kann, wenn jemand erst seit wenigen Jahren Deutsch kann, aber meines Wissens gibt es leider keine Möglichkeit. ABER: Im Abitur müssen bei uns Rechtschreibduden zur Verfügung stehen, da kann man möglichst viele Worte nachschlagen.
Außerdem: Wissen die Lehrer Ihrer Tochter, dass sie noch nicht so lange Deutsch kann? Denn bei Klausuren, die nicht Abitur sind, kann man als Lehrer selbst entscheiden, wie streng man ist. Vielleicht sollte Ihre Tochter noch einmal mit den Lehrern reden?
Viele Grüße
mitzisch

Legastheniker bekommen in den ersten 6 Jahren in BW einen Bonus von 0,1 in Deutsch in der GEsamtnote. Da Ihre Kinder seit 10 Jahren in deutschland sind, wird wohl kein (freiwilliger ) Bonus der Lehrer mehr in die Note einfließen, da die Kinder ja viel Zeit hatten, sich in die deutsche Rechtschreibung einzuarbeiten. Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bedeutet auch gute bis sehr gute Kenntnisse der REchtschreibung.
Normalerweise werden REchtschreibfehler allerdings hauptsächlich in Deutsch gewertet nicht in allen Faächern.
Schöne Grüße Uschi

Hallo,
soweit ich weiß, gibt es in dieser Hinsicht keine speziellen Regeln für Ausländer. Ich habe mehrere ausländische Freunde, bei denen die Rechtschreibfehler in den Deutsch-Schulaufgaben in die Notengebung miteinfließen.
Viele Grüße.

Hallo vovgelvogel,

bitte entschuldiegn Sie, dass ich mich jetzt erst melde.
Leider ist es so, dass die Leserechtschreibschwäche (soweit ich weiß) bei der Notengebung nur in der Grundschule berücksichtigt wird.
Generell würde ich immer vorschlagen, das Gespräch mit den Lehrern, Klassenlehrer und/oder Rektor zu suchen.
Haben Sie vielleicht auch an eine bestimmte Förderung (Nachhilfe usw.) gedacht?

Viele Grüße, K.L.