Rechtschutz bei Ver.di

Hallo Experten,

ich hatte Probleme mit meinem direkten Chef. Ich wollte einfach nicht mit Ihm ins Bett. Die Arbeit habe ich an den Nagel gehängt. Jetzt geht es um das Arbeitszeugnis. Ich habe ein Arbeitszeugnis bekommen, da graust es die Sau!!!

Ich habe für die komplette Zeit lückenlos Beschäftigungsnachweise, sodass meine Tätigkeiten klar dargestellt werden können.

Seither war ich positiv gestimmt, da ich bei Ver.di Mitglied bin.
Gemäß der Rechtschutz-Richtlinie von Ver.di habe ich bei meiner zuständigen Ver.di-Stelle die Kostenübernahme beantragt.

Rechtschutz Richtlinie (Auszug) Juni 2013 -> Überschrift " Welche Kosten können übernommen werden ?"
-> Grundsätzlich werden Kosten nur übernommen,
wenn vor Beginn eines Verfahrens
Rechtsschutz beantragt und durch ver.di genehmigt
wurde.
Übernommen werden können
- anfallende Gerichtskosten,
- angefallene Anwaltskosten der Gegenseite
- ausnahmsweise eigene Anwaltskosten, sofern
hierfür eine vorherige Zusage durch ver.di gegeben
wurde.

Ver.di antwortete mir:
"es tut mir Leid, dass Sie in Sachen Arbeitszeugnis bisher keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben. Sie können mir das Zeugnis gerne zuschicken, damit ich Ihnen eine Einschätzung und ggf. eine Hilfestellung dazu geben kann.

Eine Rechtschutzzusage für einen Anwalt kann ich Ihnen leider nicht geben. Dazu mangelt es an diversen Formalien. Insbesondere haben wir keine Akte und kein erkennbares Rechtschutzbedürfnis im Vorgang und wir haben auch unvollständige persönliche Daten von Ihnen. Aber ich denke, das Zeugnis bringen wir beide schon hin.

Die ausnahmsweise Auftragsübertragung an einen Rechtsanwalt bezieht sich auf besonders schwierige und aufwendige Fälle, die immer einer Einzelfallprüfung unterliegen. Ich bitte um Verständnis für unser Handeln an dieser Stelle."

Das Zeugnis ist ein schwieriger und aufwendiger Fall.
Ich will das Zeugnis nicht irgendwo hinschicken, ich will zum Anwalt meiner freien Wohl.
Welche Möglichkeiten habe ich?

Selber zahlen.

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Hallo,

es tut mir leid, dass Du solche Probleme mit Deinem Ex-Chef hattest und jetzt immer noch hast.

Sich verstehe aber das Problem nicht.

offenbar sieht hier Verdi keine der seltenen Ausnahmen. Auf einer Seite von Verdi fand ich eine der Ausnahmen:

Soweit gesetzliche Gründe die Vertretung durch Gewerkschaftssekretäre/innen ausschließen, wird kostenfreier Anwaltsrechtsschutz gewährt.

In allen anderen Fällen gilt:

In einem Rechtsfall werden Sie entweder von Rechtsschutzsekretären/innen der ver.di vertreten oder durch einen Spezialisten der DGB Rechtsschutz GmbH.

Quelle

Der Schutz durch Verdi entspricht also nicht dem einer Rechtsschutzversicherung. Statt dessen ist es ein „hausinterner Service“.

Das kannst Du natürlich machen. Nur musst Du ihn selber bezahlen (falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die Arbeitsrecht inkludiert).

Grüße
Pierre

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„hausinterner Service“ trifft zu.
Jetzt ist mir der Unterschied zur Rechtschutz klar.

Pierre, wenn du das Problem nicht verstehst, dann ist das eben so :laughing: