Rechtschutzversicherung

Hallo,

konnte in den FAQs nichts finden…ist aber sicherlich (und naheliegend) eine schon öfters gestellte Frage gewesen (FAQ erstellen ???)?
Aus einer Diskussion: ist es besser eine Rechtschutzversicherung bei einer Versicherung abzuschließen, bei der man keine anderen Verträge (wg. Klage vs. eigene Vers.) hat? Wenn egal: Warum?

Danke und Gruß
rolli

Hi

Aus einer Diskussion: ist es besser eine
Rechtschutzversicherung bei einer Versicherung abzuschließen,
bei der man keine anderen Verträge (wg. Klage vs. eigene
Vers.) hat? Wenn egal: Warum?

Die Wahl des Unternehmens ist zweitrangig, der Versicherungsschutz und das Bedingungswerk sind ausschlaggebend. Eine Klage gegen das eigene Unternehmen muss deswegen nicht ausgeschlossen sein…

Danke und Gruß
rolli

Greetz

zahao

Hallo,

meine Meinung geht dahin, dass es besser ist keine anderen Versicherungen bei der Gesellschaft zu haben, die den Rechtsschutz übernimmt, da sie sonst im Fall der Fälle gegen sich selbst vorgehen müsste.

Der Interessenkonflikt der da entsteht ist wohl kaum von der Hand zu weisen.

Gruß
Nita

Hi

Hi,

Die Wahl des Unternehmens ist zweitrangig, der
Versicherungsschutz und das Bedingungswerk sind
ausschlaggebend.

na, das ist mir schon klar.

Eine Klage gegen das eigene Unternehmen muss
deswegen nicht ausgeschlossen sein…

Das mag ja sein. Die Frage ist ja nun, ob es aus irgend einem Grund ratsam oder eben egal ist, seine RV bei derselben Vers. abzuschließen, wie die andere(n) Vers. auch; für den Fall, dass ich im Rechtsstreit mit meiner Vers. auch eine Deckungszusage erhalte…für einen Rechtsstreit, quasi gegen sich selbst…

Greetz

Ebensolche

zahao

rolli

Hallo,

Hallo,

meine Meinung geht dahin, dass es besser ist keine anderen
Versicherungen bei der Gesellschaft zu haben, die den
Rechtsschutz übernimmt, da sie sonst im Fall der Fälle gegen
sich selbst vorgehen müsste.

Eben!

Der Interessenkonflikt der da entsteht ist wohl kaum von der
Hand zu weisen.

Genau…sage ich auch!
In der besagten Diskussion wurden aber auch Standpunkte vertreten, die diese Bedenken nicht hatten, bzw. diese nicht begründet sahen.
Ich suche also nach sachlichen Argumenten…für oder gegen besagte Bedenken.

Gruß
Nita

Gruß
rolli

Hi

Hi,

Die Wahl des Unternehmens ist zweitrangig, der
Versicherungsschutz und das Bedingungswerk sind
ausschlaggebend.

na, das ist mir schon klar.

Anscheinend ja nicht, wenn in Deinem Bedingungswerk nichts davon steht das Klagen gegen das eigene Unternehmen ausgeschlossen sind, dann muß diese versicherung eine Deckungszusage erteilen.

Eine Klage gegen das eigene Unternehmen muss
deswegen nicht ausgeschlossen sein…

Das mag ja sein. Die Frage ist ja nun, ob es aus irgend einem
Grund ratsam oder eben egal ist, seine RV bei derselben Vers.
abzuschließen, wie die andere(n) Vers. auch; für den Fall,
dass ich im Rechtsstreit mit meiner Vers. auch eine
Deckungszusage erhalte…für einen Rechtsstreit, quasi gegen
sich selbst…

Mir ist kein Grund bekannt, jedoch weiß ich aus jüngster Vergangenheit aus meinem Bestand das ein relativ großer Versicherer bei einer Klage gegen den eigenen LV-Zweig in einer BU-Angelegenheit Deckungszusage erteilt hat. Wenn Dir das aber Bachschmerzen macht bietet der freie Markt genug Möglichkeiten

Banzai

Zahao

Hallo Nita,

Hallo,

meine Meinung geht dahin, dass es besser ist keine anderen
Versicherungen bei der Gesellschaft zu haben, die den
Rechtsschutz übernimmt, da sie sonst im Fall der Fälle gegen
sich selbst vorgehen müsste.

Ein Rechtsschutzversicherer muss immer ein eigenständiges Unternehmen sein.

Allerdings gehört der Rechtsschutzversicherer meistens zu einem größeren Versicherungskonzern - und dadurch glauben die meisten Kunden, dass hier im Schadensfall etwas gemauschelt wird.

Daher haben sich viele Versicherungskonzerne von der eigenen Sparte Rechtsschutz getrennt und vermitteln zwischenzeitlich über einen
speziellen Rechtsschutzversicherer.

Der Interessenkonflikt der da entsteht ist wohl kaum von der
Hand zu weisen.

Gruß
Nita

Gruß Merger

Hi,

Die Wahl des Unternehmens ist zweitrangig, der
Versicherungsschutz und das Bedingungswerk sind
ausschlaggebend.

na, das ist mir schon klar.

Anscheinend ja nicht,

warum sollte mir nicht klar sein, dass Versicherungsschutz und Bedingungswerk (bei ja wohl allen VV) ausschlaggebend sind?

wenn in Deinem Bedingungswerk nichts
davon steht das Klagen gegen das eigene Unternehmen
ausgeschlossen sind, dann muß diese versicherung eine
Deckungszusage erteilen.

Ich habe noch kein Bedingungswerk und weiss auch nicht was darin stehen könnte…deshalb meine Frage.
Aber deine Antwort ist doch schon einmal eine klare Aussage…es muss vertraglich geregelt sein!
Aber nun steh ich hier und bin so klug als wie zuvor. Wenn es diesen Ausschluß gibt, ist es Eindeutig. Wenn es ihn nicht gibt kann ich nur hoffen, dass im Ermessensfall „goodwill“ gezeigt wird?
Also

Wenn Dir das aber Bachschmerzen macht bietet der freie Markt genug
Möglichkeiten

muss das die Lösung sein!

Banzai

Arigatō

Zahao

rolli

Hallo,

Hi,

Die Wahl des Unternehmens ist zweitrangig, der
Versicherungsschutz und das Bedingungswerk sind
ausschlaggebend.

na, das ist mir schon klar.

Anscheinend ja nicht,

warum sollte mir nicht klar sein, dass Versicherungsschutz und
Bedingungswerk (bei ja wohl allen VV) ausschlaggebend sind?

wenn in Deinem Bedingungswerk nichts
davon steht das Klagen gegen das eigene Unternehmen
ausgeschlossen sind, dann muß diese versicherung eine
Deckungszusage erteilen.

Ich habe noch kein Bedingungswerk und weiss auch nicht was
darin stehen könnte…deshalb meine Frage.

Auch hier noch einmal, ein Rechtsschutzversicherer muss ein eigenständiges Unternehmen sein.
Dies bedeutet nicht, dass er nicht zu einem Versicherungskonzern dazu gehören kann.

Gruß Merger

Hallo Merger,

vielen Dank. Jetzt hatte ich gar nicht an „Mauschelei“ gedacht, sondern nur an einen Interessenkonflikt und du bringst mich drauf! :smile:

Was meinst du mit „vermitteln Rechtsschutzversicherungen“. Einen wirklich unabhängigen Rechtsschutzversicherer oder einen konzerngebundenen?

Und siehst du in deinen Erläuterungen tatsächlich einen Widerspruch zu dem was ich sagte? Würde nicht doch ein Interessenskonflikt entstehen, wenn die Unternehmen verbunden sind und darum ging es ja hier? Dieser könnte sich letztendlich in verzögerter oder verminderter Leistungsbereitschaft bzw. um „harte“ Auslegung im Zweifelsfall ausdrücken.

Ein nicht mit großem Versicherungswissen ausgestatteter Otto-Normal-Bürger wird m.E. so etwas nicht wirklich beurteilen können und nur die Auswirkungen spüren. Daher ist es für diesen O-N-B in meinen Augen besser darauf zu achten nicht alle seine Versicherungen in einen Korb zu packen.

Gruß
Nita

Und siehst du in deinen Erläuterungen tatsächlich einen
Widerspruch zu dem was ich sagte? Würde nicht doch ein
Interessenskonflikt entstehen, wenn die Unternehmen verbunden
sind und darum ging es ja hier?

Die Unternehmen sind nicht miteinander verbunden.Dafür sorgt das Versicherungsaufsichtsgesetz,dass eine strikte Spartentrennung vorsieht.Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen dürfen nicht gleichzeitig andere Sparten betreiben.
Aber da schließe ich mich zahao an:Wem das nicht reicht,dem bietet der Markt genügend konzernungebundene Alternativen.

Gruß
Nita

Grüße
Sapine

Ja, Danke

Auch hier noch einmal, ein Rechtsschutzversicherer muss ein
eigenständiges Unternehmen sein.
Dies bedeutet nicht, dass er nicht zu einem
Versicherungskonzern dazu gehören kann.

Merger, habe es schon deiner Antwort auf nita entnommen :wink:

Gruß Merger

Gruß
rolli

Hallo Nita,

Hallo Merger,

vielen Dank. Jetzt hatte ich gar nicht an „Mauschelei“
gedacht, sondern nur an einen Interessenkonflikt und du
bringst mich drauf! :smile:

Was meinst du mit „vermitteln Rechtsschutzversicherungen“.
Einen wirklich unabhängigen Rechtsschutzversicherer oder einen
konzerngebundenen?

Hier kann ich nur für meinen Versicherer sprechen.
Bis 2008 hatten wir im Konzern einen eigenen Rechtsschutzversicherer dabei. Der Bestand wurde dann in einen externen unabhängigen Rechtsschutz-Versicherer übertragen.

Allerdings soll dies in dieser Form auch bei anderen Rechtsschutzversicherern geschehen sein.

Den Rest hat Sapine schon richtig beantwortet.

Gruß Merger

Der Interessenkonflikt der da entsteht ist wohl kaum von der
Hand zu weisen.

Hi,

diesen Interessenskonflikt konnte ich in jahrzehntelanger Praxis nicht festellen, wohl aber die eine oder andere Kulanzzahlung, wenn auf die Gesamtverbindung des Versicherungsnehmers hingewiesen wird.
Es soll auch schon Fälle gegeben haben, in denen allein die RS-Deckungsanfrage einem unverständigen Sachbearbeiter einen geänderten Blickwinkel beschert hat :wink:

Gruß Keki