Rechtschutzversicherung

Hallo,

es geht um den Zeitpunkt der Übernahme eines Rechtsfalls einer Rechtsschutzversicherung, die erst neu abgeschlossen wird.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Fälle, deren Entstehungsgrund vor der Entstehung des Rechtsschutzes entsand, bzw. sperren auch nach Abschluss des Rechtsschutzes die Übernahme für ein paar Monate.

Angenommen eine Frau wäre momentan schwanger und es bestünde eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass hier etwas nach der Geburt des Kindes rechtlich ausgetragen wird.

Welche Rechtsschutzversicherung würde den Fall übernehmen, wenn sie heute abgeschlossen werden würde?

Viele Grüße
Chris

Hallo,

was würde denn fiktiv ausgetragen werden (abgesehen vom Kind) ?

vdmaster

Hallo,

Hallo,

es geht um den Zeitpunkt der Übernahme eines Rechtsfalls einer
Rechtsschutzversicherung, die erst neu abgeschlossen wird.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Fälle, deren
Entstehungsgrund vor der Entstehung des Rechtsschutzes
entsand, bzw. sperren auch nach Abschluss des Rechtsschutzes
die Übernahme für ein paar Monate.

Richtig, in vielen Bereichen gibt es eine Wartezeit die erfüllt sein muss!

Angenommen eine Frau wäre momentan schwanger und es bestünde
eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass hier etwas nach der Geburt
des Kindes rechtlich ausgetragen wird.

Und woher ist dies heute schon bekannt ?

Dies bedeutet, wenn dies z.B. bereits durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt wurde,
wird ein entstehender Rechtsstreit nicht übernommen.

Welche Rechtsschutzversicherung würde den Fall übernehmen,
wenn sie heute abgeschlossen werden würde?

Siehe oben!

Viele Grüße
Chris

Ich frage mich, warum man erst dann Versicherungsverträge abschließen will, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Gruß Merger

Hallo.

Das Zauberwort nachdem Du suchst heißt „Folgeereignistheorie“.

Wenn sich aber ein Rechtsstreit erkennbar abzeichnet, dann wird Dir auch eine Versicherung, die die FET mitversichert, die Kostenübernahme (zu Recht!) versagen.

Eine Versicherung ist die solidarische Absicherung eines unvorhergesehenen Schadenszenarios; nicht der Einstand einer solidarischen Versichertengemeinschaft für Menschen, die gerne bevorstehende Kosten „absichtlich“ dieser Solidargemeinschaft unterschieben wollen.

Tipp: Für die Zukunft einfach eine ordentliche Rechtsschutzversicherung abschließen, dann wird beim nächsten Fall auch geleistet.

Viele Grüße
Claude Burgard
Saarbrücker Versicherungsmakler, unabhängig
Link zur Visitenkarte bei w-w-w

Hallo,

danke schon mal für die Antworten.

Wäre die Situation nicht überaus verzwickt, wären diese Überlegungen natürlich nicht notwendig. 

Würde es das Ergebnis der Folgeereignistheorie ändern, wenn zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Gewissheit feststände, wer der Vater ist? 

In dem Fall wäre die Person, die sich über eine Rechtsschutzversicherung abzusichern versucht, nicht mit der Person zusammen.

Viele Grüße
Chris

Oh la la.

Jetzt kommen wir langsam aber sicher in einen Bereich, den eine Rechtsschutzversicherung nicht abdeckt.

Familien- und Erbstreitigkeiten sind nahezu immer ausgeschlossen.

Hallo,

sollten hier Probleme erwartet werden, sollte man -bereits vor der Geburt- Kontakt mit dem Beistand des Jugendamte s aufgenommen werden.

Der kann im konkreten Fall konkrete Hinweise und Ratschläge geben -auch zu evtl. entstehende Kosten- und ggfs. für das -auch ungeborene Kind- ähnlich wie ein Rechtsanwalt auftreten.

Die Beratung und die Beistandschaft selbst sind kostenlos.

Grüße
miamei

Hallo,

Das Zauberwort nachdem Du suchst heißt „Folgeereignistheorie“.

Dies gilt nur für den Leistungsbaustein „Schadenersatz-RS“ (ansonsten gilt in nahezu allen Fällen die „Kausaltheorie“).

Da der/die TO jedoch keine näheren Angaben gemacht hat, welcher Leistungsbereich einer RS denn angesprochen werden soll, lässt sich (leider) auch keine Aussage zu möglichen Deckungsvarianten machen…

Viele Grüße

Loroth