Hallo liebe Helfer!
Mal angenommen man schließt eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht ab und hat irgendwann in der Zukunft einen Streitfall mit dem Vermieter, wobei sich der Streitfall maßgeblich auf eine Formulierung im Mietvertrag (z.B. zu Schönheitsreparaturen) bezieht. Der Mietvertrag wurde jedoch vor dem Abschluss der Rechtschutzversicherung geschlossen.
Wird dann dieser Streitfall nicht von der Vers. übernommen, weil die Ursache, sprich der Vertragsabschluss für den Mietvertrag vor dem Abschluss der Rechtschutzvers. liegt?
Oder habe ich da einen Denkfehler und die Ursache des Streitfalls ist nicht der MV-Abschluss mit einer streitwürdigen Klausel sondern der Zeitpunkt an dem es zur Anwendung der Klausel kommt (z.B. bei Kündigung des Mietverhältnisses)?
Danke im Voraus!