Hallo,
Kurze vorgeschichte: mir ist Anfang 2010 ein erheblicher schaden an meinem Auto entstanden, welcher von einer herabstürzenden Schneelawine eines nicht mit Schneefangzaun gesicherten Hausdaches entstanden. Die Gebäudeversicherung der Hauseigentümers übernahm jedoch nur aus kulanz 50 % des Schadens. Damit konnte ich zur Not noch leben, was mich aber ärgerte war die Tatsache, das trotzdem kein Schneefangzaun am Dach angebracht wurde. Aus diesem Grund ging ich zum Anwalt um auch die restliche Summe des Schadens zu bekommen und in der Hoffnung, dass die Hausbesitzer noch einmal drüber nachdenken und vielleicht doch einen Schneefangzaun montieren, bevor sie wieder solch eine erhebliche Summe zahlen müssen. Es sei bemerkt, dass meinem Auto im darauffolgenden Winter weitere Autos folgten, die durch herabfallenden Schnee zu schaden kamen und ich möchte mir gar nicht ausmahlen, was passiert, wenn es mal einen Fußgänger trifft…
Jetzt mein eigentliches Problem:
Damals waren mein damaliger Lebensgefährte und ich gemeinsam Rechtsschutzversichert. Die Versicherung lief auf ihn und schloss mich mit ein. Lange Zeit passierte im o.g. Fall nichts. Es kamen auch keinerlei Mitteilungen von meinem Anwalt. Also hakte ich die ganze Sache ab…
2012 trennte ich mich von meinem Lebensgefährten, woraufhin er mich selbstverständlich auch aus seiner Versicherung streichen ließ.
Heute bekam ich per Mail ein Schreiben meines Anwaltes zur Kenntnis,in welchem er die Klageschrift ans Gericht stellt. Also ist das Verfahren noch aktiv. Jetzt meine Angst, sollte ich diesen Fall verlieren, muss ich ja die Anwaltskosten bezahlen. Übernimmt dies trotzdem noch die Rechtschutzversicherung von damals (eine Zusage dafür hatte ich ja) auch wenn ich nicht mehr dort versichert bin? Oder bleibe ich jetzt im ernstfall selbst auf den Kosten? Wenn ja, wie hoch könnten die sein?
Vielen dank schon mal für eure antworten!