Rechtschutzversicherung gekündigt, während Verfahr

Hallo,

Kurze vorgeschichte: mir ist Anfang 2010 ein erheblicher schaden an meinem Auto entstanden, welcher von einer herabstürzenden Schneelawine eines nicht mit Schneefangzaun gesicherten Hausdaches entstanden. Die Gebäudeversicherung der Hauseigentümers übernahm jedoch nur aus kulanz 50 % des Schadens. Damit konnte ich zur Not noch leben, was mich aber ärgerte war die Tatsache, das trotzdem kein Schneefangzaun am Dach angebracht wurde. Aus diesem Grund ging ich zum Anwalt um auch die restliche Summe des Schadens zu bekommen und in der Hoffnung, dass die Hausbesitzer noch einmal drüber nachdenken und vielleicht doch einen Schneefangzaun montieren, bevor sie wieder solch eine erhebliche Summe zahlen müssen. Es sei bemerkt, dass meinem Auto im darauffolgenden Winter weitere Autos folgten, die durch herabfallenden Schnee zu schaden kamen und ich möchte mir gar nicht ausmahlen, was passiert, wenn es mal einen Fußgänger trifft…

Jetzt mein eigentliches Problem:

Damals waren mein damaliger Lebensgefährte und ich gemeinsam Rechtsschutzversichert. Die Versicherung lief auf ihn und schloss mich mit ein. Lange Zeit passierte im o.g. Fall nichts. Es kamen auch keinerlei Mitteilungen von meinem Anwalt. Also hakte ich die ganze Sache ab…

2012 trennte ich mich von meinem Lebensgefährten, woraufhin er mich selbstverständlich auch aus seiner Versicherung streichen ließ.

Heute bekam ich per Mail ein Schreiben meines Anwaltes zur Kenntnis,in welchem er die Klageschrift ans Gericht stellt. Also ist das Verfahren noch aktiv. Jetzt meine Angst, sollte ich diesen Fall verlieren, muss ich ja die Anwaltskosten bezahlen. Übernimmt dies trotzdem noch die Rechtschutzversicherung von damals (eine Zusage dafür hatte ich ja) auch wenn ich nicht mehr dort versichert bin? Oder bleibe ich jetzt im ernstfall selbst auf den Kosten? Wenn ja, wie hoch könnten die sein?

Vielen dank schon mal für eure antworten!

Fas sollten Sie am besten mit Ihrem Anwalt klären. Ich kann da nichts konkret zu antworten.

Hallo,
also ich kenne die Versicherungsbedingungen der Versicherung des ehemaligen Partners nicht. Aber ich gehe davon aus, das bei Schadenseintrit, wie Du schreibst, Du noch mitversichert warst. Somit ist der Schaden schon eingetreten und die Versicherung hat den Rechtsschutz für diesen Fall übernommen. Es gibt da ein schönes Urteil zu:
OLG Karlsruhe 12 U 200/08 20. Januar 2009.

Zudem ist der Anwalt ja mit Kenntnis der Versicherung tätig geworden. Wäre keine schlechte IDee ihn mal zu fragen, ob Versicherungsschutz für dieses Verfahren weiter besteht. Ich denke, der wird nicht tätig, wenn er vorher nicht mit der Vresicherung in Kontakt war. Der weiß ja, dass der Fall über die REchtsschutz läuft und pro bono wird er wohl nicht tätig.

Frag ihn doch mal. Ich denke der sagt Dir gleich ob weiterhin Versicherungsschutz besteht. Und Fragen kostet nichts.

Maßgeblich ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles - Schadenseintritt - mitversichert waren. Wenn dann eine Kostendeckungszusage erteilt wurde, bleibt die auch weiterhin gültig, auch wenn die Versicherung gekündigt wird oder Sie aus anderen Gründen ausscheiden.

Wichtig ist nur, dass der Anwalt für die gerichtliche Klage Kostendeckung eingeholt hat und dies auch für jede Instanz wieder tut. Sollte er dies schuldhaft versäumt haben, wäre er selbst für die Kosten verantwotlich. Deshalb sofort dort nachfragen.

Wegen der Höhe der entstehenden Kosten müssen Sie ebenfalls Ihren Anwalt fragen, da diese vom Gegenstandswert und Einzelheiten des Verfahrens abhängen und so allgemein nicht berechnet werden können.

Die Kosten des Falles richten sich nach dem Streitwert über den ist nichts bekannt. Dein Anwalt kann Dir die Frage beantworten, ebenso die Frage, ob die Versicherung zahlen wird.

Hallo,

Jetzt mein eigentliches Problem:

Damals waren mein damaliger Lebensgefährte und ich gemeinsam
Rechtsschutzversichert. Die Versicherung lief auf ihn und
schloss mich mit ein. Lange Zeit passierte im o.g. Fall
nichts. Es kamen auch keinerlei Mitteilungen von meinem
Anwalt. Also hakte ich die ganze Sache ab…

2012 trennte ich mich von meinem Lebensgefährten, woraufhin er
mich selbstverständlich auch aus seiner Versicherung streichen
ließ.

Heute bekam ich per Mail ein Schreiben meines Anwaltes zur
Kenntnis,in welchem er die Klageschrift ans Gericht stellt.
Also ist das Verfahren noch aktiv. Jetzt meine Angst, sollte
ich diesen Fall verlieren, muss ich ja die Anwaltskosten
bezahlen. Übernimmt dies trotzdem noch die
Rechtschutzversicherung von damals (eine Zusage dafür hatte
ich ja) auch wenn ich nicht mehr dort versichert bin? Oder
bleibe ich jetzt im ernstfall selbst auf den Kosten? Wenn ja,
wie hoch könnten die sein?

Vielen dank schon mal für eure antworten!

Hallo,

Tut mir leid, da bin ich überfragt.

Hallo,
Kurze vorgeschichte: mir ist Anfang 2010 ein erheblicher schaden an meinem Auto entstanden, welcher von einer herabstürzenden Schneelawine eines nicht mit Schneefangzaun gesicherten Hausdaches entstanden. Die Gebäudeversicherung der
Hauseigentümers übernahm jedoch nur aus kulanz 50 % des Schadens. Damit konnte ich zur Not noch leben, was mich aber ärgerte war die Tatsache, das trotzdem kein Schneefangzaun am Dach angebracht wurde. Aus diesem Grund ging ich zum Anwalt um
auch die restliche Summe des Schadens zu bekommen und in der Hoffnung, dass die Hausbesitzer noch einmal drüber nachdenken
und vielleicht doch einen Schneefangzaun montieren, bevor sie wieder solch eine erhebliche Summe zahlen müssen. Es sei
bemerkt, dass meinem Auto im darauffolgenden Winter weitere
Autos folgten, die durch herabfallenden Schnee zu schaden kamen und ich möchte mir gar nicht ausmahlen, was passiert,
wenn es mal einen Fußgänger trifft…
Jetzt mein eigentliches Problem:
Damals waren mein damaliger Lebensgefährte und ich gemeinsam Rechtsschutzversichert. Die Versicherung lief auf ihn und schloss mich mit ein. Lange Zeit passierte im o.g. Fall nichts. Es kamen auch keinerlei Mitteilungen von meinem Anwalt. Also hakte ich die ganze Sache ab…
2012 trennte ich mich von meinem Lebensgefährten, woraufhin er mich selbstverständlich auch aus seiner Versicherung streichen ließ.
Heute bekam ich per Mail ein Schreiben meines Anwaltes zur Kenntnis,in welchem er die Klageschrift ans Gericht stellt.
Also ist das Verfahren noch aktiv. Jetzt meine Angst, sollte ich diesen Fall verlieren, muss ich ja die Anwaltskosten
bezahlen. Übernimmt dies trotzdem noch die
Rechtschutzversicherung von damals (eine Zusage dafür hatte ich ja) auch wenn ich nicht mehr dort versichert bin? Oder bleibe ich jetzt im ernstfall selbst auf den Kosten? Wenn ja, wie hoch könnten die sein?
Vielen dank schon mal für eure antworten!

Hallo
kurze Antwort dazu: bei der Rechtsschutzversicherung anrufen, des Aktenzeichens des Kostenübernahme bereithalten und fragen. Die andere Möglichkeit wäre Deinen Anwalt fragen.
Ich persönlich bin skeptisch, da die Versicherungen meist eher Gründe finden um nicht zu zahlen, und da Du in KEINEM Vertragsverhältnis mehr stehst, haben die ja nun direkt nichts mehr zu schaffen mit Dir, sowieso nicht weil DU persönlich nicht deren Vertragsnehmer warst.

Ich würde mit dem Anwalt klar die CHANCEN ausloten, sage dass Du es Dir nicht leisten kannst, solltest Du verlieren, und frage was er für Möglichkeiten sieht und was er Dir raten würde - zu tun wäre nun.
Viel Glück und Erfolg

Was ist das denn für ein Anwalt, der einen solchen Zeitverzug akzeptiert? Dich betrifft diese Feststellung natürlich auch!
Weshalb hast Du diesen Fall nicht gleich einem Anwalt übergeben (erheblicher Schaden + Rechtschutzversicherung)?
Jetzt bist Du natürlich nicht mehr versichert, die Kosten must Du jedoch nur tragen, wenn Du den Prozess verlierst.
Du solltest dringend ein Gespräch mit Deinem Anwalt suchen und Deine Fragen (Risiko + Kosten, Klagerücknahme) mit ihm besprechen.
Grüße

Ich kann nur soviel Beantworten das dies bei mir so war, weil ich eine Kostenzusage hatte.
Sorry mehr kann ich nicht beisteuern. Aber ein Anruf bei der Rechtschutz wäre hier angebracht.

Gruß

Tut mir leid, aber ich weiß es nicht :frowning:(

Wenden Sie sich an die RSV.

hi,
das hängt vom vertrag ab, den du bzw dein freund damals hatte. den mußt du dir durchlesen. stichwort: muß der vertrag beim eintritt des schadens o bei klageerhebung (noch) wirksam geschlossen sein.
die potenziellen kosten widerum hängen vom vertrag mit deinem anwalt ab. sein stundensatz, gerichtskosten (hängt vom streitwert ab) ect.
gruß

Das kann ich Dir nicht beantworten.Wende Dich an 1-2-3recht.net da kannst Du Dich für 10.-€ von einen Anwalt beraten lassen.
MfG