Rechtschutzversicherung will nicht zahlen!

Hallo, ich habe ein Problem mit meiner Rechtschutzversicherung und frage mich nun ob ich eine Chance habe das die doch zahlen müssen!

Also, ich habe seit 2005 eine Rechtschutzversicehrung die laut Vertrag folgende Dinge umfaßt:

Mediations-Rechtsschutz
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA)
Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz -
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

Nun ist es so das mit das LBV bezülich einer Rentenzahlung einen ablehnden Bescheid gegeben hat und ich nun versuchen wollte dagegen zu klagen da ich glaube im Recht zu sein. Ich rief bei der Versicheeung an wie es mit einer Kostenübernahme aussieht!
Die Versicherung sagt nun das meine beabsichtigte Klage in den Bereich Familienrecht fällt der nicht abgedeckt ist, da es sich halt um eine Witwenrente handelt und dies halt Familienrecht wäre.
Ich verstehe nicht wirklich wie man daraus nun eine Famlienrechtrechtssache machen kann obwohl es doch ums Verwaltungsrecht geht.
Hat jemand eine Ahnung ob ich jetzt völlig falsch liege oder ob die Versicherung nur versucht sich vor der Zahlung zu drücken?
Ich habe die Versicherung bisher noch nie in Anspruch nehmen müssen, aber so eine Klage gegen eine Behörde kann langwierig und teuer werden und ich dachte eigentlich das ich eben für solche Fälle versichert sei.

Hallo,

entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. Ich würde die Versicherung bitten auf welche Paragraphen sie sich in den Versicherungsbedingungen beruft und mit welcher Begründung. Bleibt die Antwort aus oder unklar würde ich den Fall dem Ombudsmann für Versicherungen zur Prüfung vorlegen.

Gruss Mario

Hallo,
da das ganze wohl nicht bei einem Sozialgericht behandelt wird, da es in diesem Fall (LBV) wohl keine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch ist, greift der Sozialgerichtsrechtsschutz nach meinem Verständnis der Situation nicht,
viele Grüße
Andreas Berger

Sehr geehrter Herr,
da ich die Vertagsbedingungen nicht genau kenne kann ich ihnen nur raten sich einen Anwalt zu nehmen. Die Beratung ist ja so wie sie das hier schildern versichert. Die Kostenübernahme würde ich generell einem Anwalt überlassen in Abstimmung mit Ihnen.
Zur Not muss man auf Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung bestehen, evtl. mit einer Klage.
Lassen sie sich von einem Spezialisten in Versicherungsrecht beraten.
Das ist was ich ihnen raten kann.
Mit freundlichen Grüßen

3 Tipps:

  1. Rentensachen gehen vor das Sozialgericht. So wie Sie schreiben, haben Sie hierfür Rechtschutz.
  2. Mediations-Rechtschutz ist dem eigentlichen Gerichtsverfahren vorgeschaltet und damit unabhängig von der Art des Rechtsfalls. Diesen würde ich in Anspruch nehmen.
  3. Es gibt auf dem deutschen Markt nur eine Rechtschutzversicherung, die die Prüfung auf Erfolg dem Rechtsanwalt überlässt: die Advocard. Das ist somit auch die einzige Versicherung, die nie einen Vorwand für Nichtzahlung haben kann! So schnell wie möglich dahin wechseln! Die Versicherung gibt es über einen Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung.

Viel Erfolg!

hallo, die definition der allgemeinen bedingungen koennen manchmal recht schwierig zu verstehen sein
und sie sind von unternehmen zu unternehmen unterschieldich.

mein rat an sie hier nicht lange nach evtl. antworten
suchen

gehen sie persoenlich mit ihrem vertrag zu einer verbraucherzentral ihres wohnortes…dort sind
" halbjuristen" beschaeftigt die ihnen kompetent
hier weiter helfen werden.

gruss

Hallo leider kann ich ihnen nicht wirklich helfen da ich mcih mit Rechschutz nicht auskenne.

Aber bei ihrem ja recht umfangreichen Versicherungsschutz würde ich zu einem Anwalt gehen und mich ersteinmal nur darüber informieren in welchen rechtlichen Bereich ihre klage fallen würde. Also ob es nun Verwaltungs oder Familienrecht ist. Denn Beratungsrechtschutz ist ja in ihrer Versicherung enthalten! Und wenn ihr Anwalt entsprechend einen Beratungstermin abrechnet muss ihre Versicherung zahlen.

Danach wissen sie sicher ob ein Rechtsstreit im eigentlichen Fall übernommen werden muss.

Mit freundlichem Gruß

Hallo, ich nehme an LBV steht für Lebensversicherung mit entsprechendem Einschluss für Witwenrente?
Gesetz dem Fall hat man ja eine Rechtsschutz- Versicherung, um damit kostengünstig einen Anwalt zu beauftragen. Holt der Anwalt die Deckungszusage ein, ist dies aus meiner Sicht der qualifizierteste Weg.
Familienrecht ist überdies mitunter !aufgrund geänderter Rechtslage! (bei Todesfall u.U. gegeben)zumindest als Beratungsrecht mitversichert. All das sollte der Anwalt prüfen. Legen Sie dort Ihre Police vor.
Das dürfte dann auch für Sie das stressfreieste sein, wenn Sie sich nicht auf ein Datum fixieren- so etwas kann dauern…
Alles Gute.

Hallo Cirendo,

das ist im Grunde nicht so einfach, Sie können da nur die AGBs der Gesellschaft einsehen und müssen dann klar differenzieren können, wo es reinfällt, und ob es von den Ihnen angewählten Bereichen getragen werden kann.
Der Versicherer ist der, der abschließend sagen kann, was getragen wird und was nicht, muss das aber natürlich auch belegen können.
Gerade durch Ihre Verstrickung des Falles, sind mehrere Bereiche angesprochen, so dass keine klare Differenzierung statt finden kann.
Ich würde bei der Gesellschaft mehrmals anrufen und nachfragen, auf welcher Grundlage die Entscheidung beruht, jeden einzelnen Part abfragen, gegen den Sie klagen wollen, und die sollen Ihnen sagen, welche Bausteine sie dazu abgesichert haben müssten, wenn sie eines davon haben, Nageln sie den Ansprechpartner am Telefon darauf fest und lassen sie sich das schriftlich bestätigen, damit sie auf der sicheren Seite sind. Natürlich wollen die sich erstmal raus reden, weil so eine Klagewelle sehr sehr teuer werden kann, aber die Gesellschaft muss ihnen auch erstmal nachweisen, wo das Versichert wäre und warum.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Ich würde da auch von ausgehen, daß der Sozialgerichtsrechtsschutz hiervon betroffen ist. Familie hat doch eher mit Scheidung, Unterhalt und so etwas zu tun?

Scheint tatsächlich Familienrecht zu sein.

Und in Rechtschutz kenne ich mich leider nicht aus

Hallo

Einfachster Weg wäre narürlich eine zweite Anfrage bei der Versicherung. Bei diesem Gespräch sollte Ihre Annahme Einfluss nehmen.
2. Sollten Sie den Vermittler in die Verhandlungen einbeziehen. Dieser ist schließlich für die Ermittlung des passenden Versicherungsschutzes verantwortlich
3. Unabhängig davon mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht Kontakt aufnehmen um Ihren Vertrag und die Reaktion des Versicherers zu prüfen. Diese Beratung ist durch Ihren Vertragsrechtschutz gedeckt.
Damit werden alle vorhandenen Punkte hinterfragt und „Angriffspunkte“ geliefert.

Ein direktes Statement zur Beamtenversorgung kann ich Ihnen nicht geben, aber ich denke damit sollte der Weg geebnet sein.

Bei Bedarf kamm ich eine rennomierte Kanzlei empfehlen.

Gruß, FC

Hallo … ;
Hast Du einen RECHTSMITTELFÄHIGEN Bescheid erhalten?
Prüfe das. Wenn dort der Hinweis ist, wo Du gegen den Bescheid Klage erheben kannst, dann ist er rechtsmittelfähig. Dann kannst Du vor dem erwähnten Gericht klagen. Bei Renten, ist es meißt das Sozialgericht. Vor Verwaltungsgerichten besteht kein Rechtsschutz, es sei denn, es handelt sich um laufende Abgaben. Wie zum Beispiel Müllgebühren. Dann besteht doch Rechtsschutz.
Rechtsschutz vor Sozialgerichten, ist in deinem Rechtsschutz eingeschlossen. Sollte dein Rentenbescheid noch nicht RECHTSMITTELFÄHIG sein, so erhebe einfach FORMLOS widerspruch.
Noch Fragen?
Liebe Grüße, Egon

kann ich leider nicht beantworten!

die RS kann das aber beantworten und auch schriftlich zusenden!