Rechtseinschätzung Überholen von und durch Radfahrer

Moin,

vielleicht mag mir mal jemand eine Rechtseinschätzung für diesen Fall hier geben oder meine Gedankengänge juristisch bewerten.

Evtl. kennt ihr dieses Video was gerade durch die Presse verbreitet wird:
https://m.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-aus_id_10493660.html
bzw:

Kurzzusammenfassung dieser alltäglichen Verkehrssituation: einspurige Straße, am rechten Fahrbahnrand parkende PKWs, vorne fährt ein Radfahrer, dahinter ein Autofahrer (in diesem Fall in einem LKW) mit offensichtlichen Überholabsichten .

Die Polizei ermittelt nun gegen BEIDE offenbar wegen (des Verdachts auf?) Nötigung was mich etwas verwundert.

Zum Hintergrund: ich denke, der Ort des Geschehens ist ggü. Wiesendamm 111 in Hamburg, genau diese Stelle:

Der erkennbare 3er BMW (E46?) hat eine Breite mit Spiegeln von vielleicht 198cm und man sieht sehr deutlich, dass kein zweiter solcher dort daneben passen würde.

Für den Platzbedarf eines Radfahrers rechne ich so:
Abstand Radler<-> parkende Autos: 1,5m ( das steht auch hier so drin, immerhin vom Verkehrsminister unterschrieben )
Breite Radler: 90cm (eben selbst über die Ellenbogen gemessen)
Gerichtlich geforderter Abstand überholender PKW <-> Radler: 1,5m (steht übrigens auch so im o.g. Link vom BMVI)

Das macht für mich 1,5m+0,9m+1,5m=3,9m also DEUTLICH mehr Platz als in der o.g. Verkehrssituation übrig bleib.
Wie kann da der Verdacht aufkommen, dass der Radfahrer in dem Video eine Nötigung begangen habe? Für den LKW war doch überhaupt kein Platz zum überholen?
Ab und zu ist die Straße nicht durch parkende PKWs zusätzlich verengt. Diese Abschnitte reichen niemals für einen Überholvorgang aus. Ich denke nicht, dass der Radfahrer verpflichtet ist dort anzuhalten und den LKW überholen zu lassen, oder?

Ich kenne diese Situation in dem Video aus beiden Perspektiven. Auch wenn mir als Autofahrer ein Radfahrer in einspurigen „Pseudo-Einbahnstrassen“ (ihr wisst was ich meine? Strasse ist für Autofahrer nur in eine Richtung befahrbar, für Radler in beide)) entgegenkommt. Ich halte dann immer am rechten Fahrbahnrand an und lasse den Radler vorbei: Meiner Meinung nach habe ich auch rechtlich gar keine andere Wahl: weil ich ihm nicht die geforderten 3,9m Platz freihalten kann, darf ich an ihm nicht vorbei fahren. Wie seht ihr das?

Danke und Grüße,
J~

Ich werf da mal die StVO ins Spiel und da besonders die §§ 1 un d 2.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/89-1-grundregeln
Und da hat der Radfahrer schonmal dagegen verstossen und sein Verhalten spricht in allen Punkten auch dafür. Dem hat es sichtliches Vergnügen bereitet den LKW hier mutwillig auszubremsen. ramses90

hi,

ich erkenne auf dem Fußweg einen Strich. Daher liegt die Vermutung nahe, dass sich hier ein Radweg befindet, auf dem der Kerl zu fahren hätte, statt den LKW zu nötigen.

grüße
lipi

kurze Nachfrage: hast du dir das Video überhaupt angesehen? Ansonsten macht dein Posting leider so gar keinen Sinn.

VG
J~

Ich bat ja um eine Rechtseinschätzung: Wie genau hat der Radfahrer deiner Meinung dagegen verstoßen in dem er die Straße entlang gefahren ist? Er ist ja niemals stehen geblieben.

VG
J~

hi,

sollte man es bis zum Ende ansehen?

Wenn er dann rüber fährt, macht aber dein Posting keinen Sinn.

grüße
lipi

Man muss auch nicht stehen bleiben um jemanden zu provozieren und da frag ich Dich ob Du Dir das Video, so wie ich, mehrmals angesehen hast. Die ganze Körpersprache des Radfahrers drückt Provokation aus. Man kann´s auch als Freude über´s (vermeindliche) Recht haben interpretieren. ramses90

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Ich sehe das so: Der Radler ist nicht verpflichtet anzuhalten und den Brummi passieren zu lassen. Folglich hat der LKW Fahrer halt hinter dem Radler zu bleiben. Ein Überholen ist wohl nicht möglich. Weiterhin sehe ich durch das extrem dichte auffahren eine Gefährdung, wenn nicht eine Nötigung.

Wobei zu klären wäre, wer mit dem provozieren begonnen hat. Soll aber keine Rechtfertigung sein.

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Ja, habe ich. Der Radfahrer fährt zu Beginn, als der LKW noch einen gewissen Abstand zu ihm hat, in typischer Radfahrgeschwindigkeit und tritt kontinuierlich in die Pedale.
Im Übrigen benötigt der Kraftfahrer eine besondere Befähigung zum Führen seines Fahrzeugs und muss(te) diese auch nachweisen. AKA Fahrerlaubnis. Ein Radfahrer braucht diese nicht. Zum Beispiel dürfen auch geistig eingeschränkte Personen ein Fahrrad führen und damit muss ich als Kraftfahrer auch immer mit außergewöhnlichen Verhaltensweisen rechnen die ich mir selbst nicht erlauben darf. Das meintest du sicher, oder?

VG,
J~

haste Dir die §§ denn mal angeschaut? Das steht was von gegenseitiger Rücksichtnahme und.
„dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Ich wäre ja voll bei Dir wenn der Radler einfach im zügigen Tempo weiter gefahren wäre, ohne sich dauern umzudrehen und sichtlich an den LKW Fahrer hin zu goschen.
Ist er aber nicht. ramses90

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Gegen §1 StVO hat der Radfahrer weswegen verstoßen?

Allein durch seine Anwesenheit? Oder weil er sich nicht in Luft aufgelöst hat?

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Es gibt einen Passus im §5 StVO:

Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden

Trotzdem denke ich, muss der Radfahrer hier nicht rechts ran fahren und in der Folge gezwungenermaßen sogar stehen bleiben. Das wäre unverhältnismäßig, da man vom nachfolgenden Verkehr sicher auch erwarten kann, einige hundert Meter hinterherzufahren.

Der Radfahrer hat gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mehr aber nicht.
Selbst ein Fahren äußerst rechts hätte hier kein Überholen ermöglicht.

Der LKW-Fahrer hat sich eindeutig der Nötigung strafbar gemacht.

Nein, hat er nicht. Radfahrer müssen einen gewissen Mindestabstand zu parkenden Autos einhalten, ist zwar nur LG aber: LG Berlin, Az. 24 O 466/95

Gemeint ist hier explizit das mittig- oder sogar links fahren.
Kann man im Video ganz gut erkennen…

Wird interessant, wie das ausgeht.

Einerseits hätte der Radfahrer an einer geeigneten Stelle anhalten und den Verkehr hinter sich passieren lassen müssen, andererseits hätte der Lkw Fahrer nicht so dicht auffahren und drängeln dürfen. Mit ausreichendem Abstand zu überholen, ist wohl nicht möglich (was ausreichend ist, wurde ja schon richterlich definiert).

Interessant in dieser Hinsicht ist die durchaus öfters anzutreffende Unwissenheit der Polizei in Bezug auf die Rechte der Radfahrer.

Ob aber das verfallen in road rage (gibt es dafür ein passendes deutsches Wort?) zusammen mit der anhaltenden Nötigung auf Seiten des Lkw ausreicht? Verstöße gibt es auf beiden Seiten, welcher wie gewichtet wird: ich, noch wird ja ermittelt.

Wenn es einen Unfall gegeben hätte, wäre es wohl einfacher: Lkw übersieht Radfahrer

So einfach ist es aber nicht, denn auch ohne das rumgeeiere des Radfahrers hätte der Lkw nicht überholen dürfen, dafür ist die Straße zu schmal.

Wie gesagt: 1,5 m Abstand zu parkenden Autos plus Radfahrerbreite = nahezu mittig auf der Spur.

(Es war ja nicht die Frage, aber ich würde eher in einer solchen Situation zurückstecken und kurz anhalten. Oder die Watt in den Beinen mobilisieren und einen Sprint anziehen)

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Ein Strich auf einem Bürgersteig ist sehr wahrscheinlich kein benutzungspflichtiger Radweg sondern nur Farbe auf dem Bürgersteig. Kenne aber zugegebnermaßen die örtlichen Begebenheiten nur durch das Video.

Und solange es kein benutzungspflichtiger & benutzbarer Radweg ist, gehören Radfahrer auf die Straße

hi,

jap, dafür nun Beweise zu finden ist sehr schwer.
Auf der Google Aufnahme ist zu dieser Zeit leider eine Baustelle am Anfang der Strasse. Dafür wurde mit temporären Schildern der Weg zwischen den Fahrbahnen zum Fuß- und Radweg erklärt.
Ebenso finden sich an den Kreuzungen noch die Roten Markierungen, welche wieder für einen Radweg sprechen.
Nur das Schild ist nicht zu finden.

Jedoch scheint es fraglich, sich darauf zu konzentrieren, dass der LKW mangels Platz hätte nicht überholen können und in den Raum zu werfen, er hätte ja nicht anhalten müssen.

Es wurde sehr ausführlich Argumentiert. Es wäre nur schlüssig an dieser Stelle den Radweg zuerst auszuschließen, ehe man die Frage stellt, ob der Fahrradfahrer hätte anhalten müssen.

grüße
lipi

Nein, die deinerseits gesuchten Beweise stehen in der StVO (Paragraph 2) oder beziehst du dich auf das Video?

Da sehe ich keinen roten Streifen, und selbst wenn, die pure Anwesenheit eines solchen sagt leider nichts zur Benutzungspflicht aus.