Moin,
vielleicht mag mir mal jemand eine Rechtseinschätzung für diesen Fall hier geben oder meine Gedankengänge juristisch bewerten.
Evtl. kennt ihr dieses Video was gerade durch die Presse verbreitet wird:
https://m.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-aus_id_10493660.html
bzw:
Kurzzusammenfassung dieser alltäglichen Verkehrssituation: einspurige Straße, am rechten Fahrbahnrand parkende PKWs, vorne fährt ein Radfahrer, dahinter ein Autofahrer (in diesem Fall in einem LKW) mit offensichtlichen Überholabsichten .
Die Polizei ermittelt nun gegen BEIDE offenbar wegen (des Verdachts auf?) Nötigung was mich etwas verwundert.
Zum Hintergrund: ich denke, der Ort des Geschehens ist ggü. Wiesendamm 111 in Hamburg, genau diese Stelle:
Der erkennbare 3er BMW (E46?) hat eine Breite mit Spiegeln von vielleicht 198cm und man sieht sehr deutlich, dass kein zweiter solcher dort daneben passen würde.
Für den Platzbedarf eines Radfahrers rechne ich so:
Abstand Radler<-> parkende Autos: 1,5m ( das steht auch hier so drin, immerhin vom Verkehrsminister unterschrieben )
Breite Radler: 90cm (eben selbst über die Ellenbogen gemessen)
Gerichtlich geforderter Abstand überholender PKW <-> Radler: 1,5m (steht übrigens auch so im o.g. Link vom BMVI)
Das macht für mich 1,5m+0,9m+1,5m=3,9m also DEUTLICH mehr Platz als in der o.g. Verkehrssituation übrig bleib.
Wie kann da der Verdacht aufkommen, dass der Radfahrer in dem Video eine Nötigung begangen habe? Für den LKW war doch überhaupt kein Platz zum überholen?
Ab und zu ist die Straße nicht durch parkende PKWs zusätzlich verengt. Diese Abschnitte reichen niemals für einen Überholvorgang aus. Ich denke nicht, dass der Radfahrer verpflichtet ist dort anzuhalten und den LKW überholen zu lassen, oder?
Ich kenne diese Situation in dem Video aus beiden Perspektiven. Auch wenn mir als Autofahrer ein Radfahrer in einspurigen „Pseudo-Einbahnstrassen“ (ihr wisst was ich meine? Strasse ist für Autofahrer nur in eine Richtung befahrbar, für Radler in beide)) entgegenkommt. Ich halte dann immer am rechten Fahrbahnrand an und lasse den Radler vorbei: Meiner Meinung nach habe ich auch rechtlich gar keine andere Wahl: weil ich ihm nicht die geforderten 3,9m Platz freihalten kann, darf ich an ihm nicht vorbei fahren. Wie seht ihr das?
Danke und Grüße,
J~