Rechtsfahrgebot bei angekündigter Splittung

Hi.

Auf Autobahnen gibt es manchmal eine Splittung, wo zB die linke Spur nach schräg links geht, die rechte Spur woanders hin, nach schräg rechts. Also keine übliche Ausfahrt. Schon lange davor gibt es die blauen Tafeln, wo 2 Geradeauspfeile mit verschiedenen Zielen die Spuren kennzeichnen, auch wenn die Spuren markierungstechnisch am Boden nicht anders getrennt sind, als zwei normale Fahrspuren.
Frage: hört an dieser Stelle schon das Rechtsfahrgebot auf (wenn ich das linke Ziel verfolge)?

Danke
M.

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Das kann doch schon 500 m vorher angebracht sein, womöglich noch weiter zurück ?
Wo willst Du da ansetzen mit dem Rechtsfahrgebot ?

Es ist ähnlich wie bei „Ende der Fahrspur“ und der Einfädelung im Reißverschlussverfahren.
Aus Gründen des Verkehrsflusses soll erst spät eingeordnet werden, damit die Straße mehr Verkehr aufnehmen kann, also wenn alle schon einige 100 m vorher auf eine Fahrbahn einschwenken.

Das ist auf Autobahnen nicht anders.

Und rein praktisch, wird dich niemand dort kontrollieren oder abmahnen.

MfG
duck313

Ich fürchte, da gibt es keine eindeutige Regelung. Ich würde schon sagen, sobald das Schild ankündigt, dass dich die Fahrbahn teilt, darf man sich entsprechend einordnen - sofern man niemanden behindert.
Bei Wikipedia heißt es:

Gerichte haben dies weiter konkretisiert und meinten, wenn man den rechten Fahrstreifen deutlich länger als 20 Sekunden benutzen kann, sollte das Rechtsfahrgebot befolgt werden.

20 Sekunden sind bei Tempo 130 mehr als 700m.
Wenn es der Verkehr zulässt, kannst du auch länger links fahren. Das steht in §7 StVO:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Gruß,

Kannitverstan

Genau das ist ja meine Frage. Wo fängt es an wo hört es auf. Wird durch das Spur-Schild das RFG aufgehoben?

Der Vergleich mit dem Reißverschluss ist nicht stimmig, da dieser den Verkehr zusammenführt, so dass der Platz genutzt werden sollte.
Bei einem Splitting ist es genau umgekehrt, Verkehr wird aufgeteilt. Und wenn dabei rechtzeitig eingeordnet wird, ist es von Vorteil. Es gibt halt immer wieder Fahrer, die mit Hupen signalisieren, doch bitte rechts rüberzugehen, obwohl man links sein Ziel hat. Überflüssig zu erwähnen, dass diese Fahrer eh schneller als dort erlaubt unterwegs sind. An der konkreten Stelle gibt es übrigens zusätzlich weiße Tafeln mit Gelbblinklicht, die zum Einordnen auffordern, ca. 800m bevor die tatsächliche Splittung stattfindet und ohne besonderer Fahrbahnmarkierung.

M.

Daran anschließen möchte ich die Frage nach dem Verbot des rechts Überholens / Vorbeifahrens:
Ist auf Spuren, die sich weiter vorne teilen werden, wo man sich also eingeordnet hat, das Rechts überholen / Vorbeifahren erlaubt? Und wenn ja, ab wo (welche Entfernung von der wirklichen Abzweigung)?

habe gerade wenig Ziet, weiß nicht mehr genau, ob das in den Video vorkommt, aber etwas mit dem Rechtsfahrgebot kommt vor

Das Rechtsfahrgebot endet dort, wo die Rechtsüberholerlaubnis beginnt: an der Stelle, an der die normale gestrichelte Spurmarkierung durch die dickere Markierung abgelöst wird.

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Wollte ich heute noch nachreichen, dass im Bereich der Abgehenden Fahrbahnen die Dünne Leitliene zur Dicken wird, dort ist es dann auch gestattet Rechts zu überholen, aber nur mit Mäßiger Geschwindigkeit.

https://dejure.org/gesetze/StVO/7a.html

kann es sein, das du bei der Rechnung die Geschwindigkeit der anderen Fahrzeugen nicht beachtet hast?

das mit den 20 sec ist eine der vielen unterschiedlichen Richtwerte, unterschiedlich weil diese aus der Rechtsprechung kommen mit unterschiedlichen Richtern und Sachverhalte.

du 130 km/h - LKw 80 km/h = 50 km/h Differenz

50 000m / h *20sec / 3600(01 Stunde) sec = 277m
Sicherheitsabstand beim Einscheren (halbe Tacholänge LKW) 40m = 317m
Sicherheitsabstand vorausfahrendes Fahrzeug (du 130km/h) = 65m = 382 m

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Das ist richtig.

Das nicht.

Du verwechselst das mit dem „rechts schneller als links, wenn links der Verkehr stockt“.

„schneller als erlaubt“ kann ja nun mal gar nie nicht ein Grund zum Platzmachen sein

Nein verwechsel ich nicht, da im Bereich der breiten Strichen die Straßen getrenn / abgehendt sind.

§ 7a

Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

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De facto gibt es keine schriftliche Regelung, die dir das frühzeitige Benutzen des abgehenden Fahrstreifens erlaubt, so lange da noch keine dicke Fahrstreifenbegrenzung vorliegt.

Ich sehe es allerdings so: Die blauen Tafeln ersetzen die Pfeilmarkierungen (Zeichen 297). Bei Pfeilmarkierungen gilt die Erläuterung zu den Zeichen 297:
„Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden.“
Befinden sich zusätzlich zu den blauen Tafeln noch Pfeile auf der Fahrbahn, so muss gar nicht umgedeutet werden - hier gilt obige Regelung unmittelbar.

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Bitte da nicht die Vorwegweißer mit dem Wegweißer verwechseln. Es müssen da schon die Gesplitteten Schilder sein wie auf diesen Bild (hier erkannt man auch die dickeren Mittelstreiche)

grafik

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Hab noch Folgendes gefunden:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2016/erlaubtes-rechtsueberholen-1
https://daubner-verkehrsrecht.info/2016/erlaubtes-rechtsueberholen-2

Oh, die Stelle kenne ich nur zu gut. Das ist schon interessant, wenn auf der zweiten Spur von rechts mit 150km/h gefahren wird, auf der dritten die LKW mit 89km/h fahren und von der vierten Spur jemanden in der letzten Sekunde einfällt, dass er ja nach rechts muss und sich zwischen zwei LKW hindurch nach rechts hereinzwängt - wo von hinten der mit 150km/h heran rauscht…

Ich halte das für brandgefährlich.

Am Westhofener Kreuz gibt es einen mehrere Kilometer langen abzweigenden Fahrstreifen zur A45 (auf der A1 aus Münster kommend). Da fahre ich öfters her und würde im Leben nicht auf die Idee kommen, dort mit den zulässigen 120km/h rechts an den LKW-Kolonnen vorbeizufahren.
Wenn dem Brummifahrer einfällt, dass er nach rechts will und du neben ihm bist - gute Nacht.

Ich kenne keine Unfallstatistiken für solche Bereiche. Ich halte es aber für unsicher.

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ja es gibt einiges in der STVO was ich nciht so ausführen würde, bzw Stellen die einfach ganz doof gemacht sind. Daher greift ja auch immer der §1 Vorsichtig mit Hirn fahren (grobes Zitat)

So sei es.
Wenn du rechts schneller als links fährst, dann rechne gefälligst damit, das von links jemand vor dir hereinzieht. Egal ob erlaubt oder nicht.
Wenn ich erlaubter Weise rechts schneller als links fahre, dann beobachte schon sehr genau, was da links so passiert, etwa so:
Der LKW hat ein „MK“ - Kennzeichen, der will doch bestimmt noch auf die A45 und nicht nach Köln - da fahre ich nicht rechts dran vorbei.

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Hey,

dafür gibt es so weit ich weiß keine konkrete Rechtssprechung. Da ich stark bezweifle, dass ein Polizist dich wegen sowas anhalten wird handle einfach nach § 1 der StVO.

Dann informier dich mal über die verschiedenen Arten von Fahrbahnmarkierungen.

Btw., es gibt in Deutschland gesetzliche Regelungen, da muss man nicht erst nach irgeneiner konkreten Rechtssprechung suchen.